Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Elmar F***** und Cornelia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...
Begründung: Der Schriftsatz des Beklagten ON 19, mit dem er Widerspruch gegen das Protokoll der Tagsatzung vom 4.4.1990 erhob, enthielt den Vorwurf, daß die Aussage einer Zeugin und seine Parteiaussage "wahrheitswidrig entstellt" worden seien, weshalb die entsprechende Richtigstellung des "gefälschten" Verhandlungsprotokolles beantragt werde. Der durch das "Zusammenwirken zynischer Dreistheit, erbärmlicher Gewissenlosigkeit und Übermut eingeschleuste unwahre Wortlaut" dürfe im Verha... mehr lesen...
Begründung: Mit den erstgerichtlichen Beschlüssen 21 Nc 103/88-2 vom 18. August 1988, 21 Nc 104/88-4 vom 4.August 1988 und 21 Nc 124/88-6 vom 1.März 1989 wurden die gegen den Konkursrichter Mag.H*** gerichteten Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerber vom Präsidenten des Kreisgerichtes Wels als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz gab im Verfahren 2 R 302-304/88 und 2 R 117/89 unter Punkt 2. seines Beschlusses den gegen die vorgenannten erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Rekurswerberin und ihrem Gatten Dr. Johann B*** sind beim Bezirksgericht Klagenfurt mehrere Zivilverfahren anhängig, in denen die Richterin Dr. Jutta R*** nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung berufen ist. Dr. Jutta R*** wurde von der Rekurswerberin bereits mehrfach, aber erfolglos abgelehnt. Mit Eingabe vom 21. März 1989 lehnte die Rekurswerberin den Richter des Bezirksgerichtes Klagenfurt Dr. Heimo K*** in den sie betreffenden Rechtssachen als be... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §333ZPO §381
Rechtssatz: Die Prüfung und Ermittlung der von Amts wegen festzustellenden Tatsachen ist (wiewohl das Gericht auch hier nicht an die strengen Formen des Beweisverfahrens und an bestimmte Erkenntnisquellen gebunden ist und kraft der Inquisitionsmaxime die Möglichkeit und die Pflicht hat, ohne oder gegen allfällige Parteienanträge die erforderlichen Tatbestände festzustellen) von der Bescheinigung (Glaubhaftmachung) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 28.6.1988 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten, die im Haus Wien 9., Canisiusgasse 27, im dritten Stock rechts neben der Stiege quer über den allgemeinen Gang aufgeführte Mauer samt der darin befindlichen Tür zu entfernen und den dadurch abgesperrten Gangteil und das Gang-WC den klagenden Parteien geräumt zu übergeben. Mit seiner am 18.8.1988 zur Post gegebenen, auf den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Berufung führt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 32.000,-- sA auf Grund der mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Ausfertigung des vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 24. Feber 1987 zu 12 Cg 341/86 geschlossenen Vergleiches die Pfändung und den Verkauf der Fahrnisse und die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Verpflichteten. In seinem schriftlichen Rekurs gegen den Exekutionsbewilli... mehr lesen...
Begründung: Am 9.4.1987 stellte der Gemeinschuldner den Antrag (ON 174) auf amtswegige Aufhebung des Beschlusses des Erstgerichtes vom 5.6.1984, mit welchem über sein Vermögen der Anschlußkonkurs eröffnet worden war. Das Erstgericht wies diesen Antrag zurück (ON 175). Gegen die bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes (ON 182) erhob der Gemeinschuldner Revisionsrekurs (ON 183). Das Erstgericht wies diesen Revisionsrekurs unter Hinweis auf die §§ 171 KO, 528 Abs. 1 Z 1 ZPO als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger behaupten, dass sie je zur Hälfte Eigentümer des F***** EZ ***** seien, das sie mit Kaufvertrag vom 16. 5. 1967 erworben hätten. Zu dieser Liegenschaft in dem Umfang, wie sie die Kläger erworben hätten, gehörten auch die Grundstücke 4012/1, 4016 und 4017, welche der Beklagte ganz oder teilweise benütze. Sie beantragen daher die Feststellung, dass dem Beklagten an diesen Grundstücken weder außerbücherliches Eigentum noch Dienstbarkeiten zustehen, und i... mehr lesen...
Über Antrag der Vermieterin bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 19. Dezember 1968, ON 39, gemäß §§ 7 und 28 Abs 3 MietG für die Mietgegenstände des Hauses Wien L-Straße 358 a und für die Zeit vom 1. Jänner 1969 bis 31. Dezember 1971 eine Erhöhung der Hauptmietzinse um 3.65 S pro Friedenskrone. Gegen diesen Beschluß erhoben die Mieter, vertreten durch Hermann R, der selbst auch Mieter dieses Hauses und Antragsgegner ist, Rekurs. Im Rekurs wurde u a geltend gemacht, daß der ange... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §28ZPO §333ZPO §528 D3fZPO §528 F3
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes über die Verhängung einer Ordnungsstrafe über einen ausgebliebenen Zeugen anfechtbar, nicht dagegen die Entscheidung über die Kostenersatzpflicht dieses Zeugen. Entscheidungstexte 4 Ob 108/69 Entscheidungstext OGH 20.01.1970 4 Ob 108/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §333ZPO 528
Rechtssatz: Gegen die von der zweiten Instanz einem Zeugen gemäß § 333 ZPO auferlegten Kosten ist gemäß § 528 ZPO ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 70/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1964 4 Ob 70/64 Veröff: Arb 7958 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0040590 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verhängte über den Kläger gemäß § 86 (1) ZPO. eine Ordnungsstrafe von 250 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit von 5 Tagen Arrest, weil der Kläger in seiner Eingabe vom 24. Mai 1962 durch beleidigende Ausfälle in der Kritik des Gutachtens die dem Gerichte schuldige Achtung verletzt habe, indem er das Sachverständigengutachten als "Schandgutachten" mehrmals bezeichnet und geschrieben habe, der Kläger sei "kein Freiwild und lasse sich durch ein falsches Gutachten nicht a... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220ZPO §333ZPO §519 E5ZPO §528 F3
Rechtssatz: Gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch das Berufungsgericht oder Rekursgericht ist der Rekurs zulässig; die Wertgrenze des § 528 ZPO ist hier bedeutungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 276/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 6 Ob 276/58 Veröff: EvBl 1959/60 S 104 = JBl 1959,239 ... mehr lesen...