Norm
ArbGerG §28Rechtssatz
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes über die Verhängung einer Ordnungsstrafe über einen ausgebliebenen Zeugen anfechtbar, nicht dagegen die Entscheidung über die Kostenersatzpflicht dieses Zeugen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0040585Dokumentnummer
JJR_19700120_OGH0002_0040OB00108_6900000_001