Begründung: Der Kläger war von 1989 bis 2001 Ausschussmitglied des Schiedsrichterkollegiums der beklagten Partei und als Schiedsrichterbeobachtungsreferent - gegen Aufwandersatz nach der jeweiligen Gebührenordnung - tätig. Er begehrte - nach dem erhobenen Haupt- und dem eine Präzisierung enthaltenden Hilfsanspruch - die Ausfolgung je einer Kopie der zehn von ihm für das Abrechnungsjahr 1999 unterschriebenen Listen im Format DIN A4. Er brachte vor, jährlich zehn Listen zur Abrechnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei baute in den Jahren 2002 bis 2003 auf dem Nachbargrundstück des Klägers ein Bürohaus um. Der Kläger hatte im Bauverfahren dagegen Einwendungen erhoben und mit Schreiben vom 9. April 2002 verschiedene Bedingungen gestellt, unter denen er seine Einwendungen zurückziehen würde. Eine dieser Bedingungen war die Vornahme einer Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Kosten der beklagten Partei. Di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt zu 5 E 1967/93a des Bezirksgerichtes Dornbirn gegen Erwin W***** Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten gegen die beklagte Partei zustehenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Exekution wurde in den letzten Jahren mehrfach wiederholt. Die beklagte Partei gab jeweils auftragsgemäß und fristgerecht Drittschuldneräußerungen iS des § 301 EO ab. Die Klägerin führt zu 5 E 1967/93a des Bezirksgerichtes Dornbirn gegen Erwin W***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 13. 8. 1989 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrer eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Lenkers eines PKWs schwer verletzt. Seine Verletzungen bewirken eine dauernde lebenslange körperliche und geistige Beeinträchtigung. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 20. 8. 1993 wurde die Haftung des Fahrzeuglenkers und die Haftung der beklagten Partei als Haftpflichtversicherer für alle künftigen Schäden des Klägers aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.3.1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Gattin des Klägers als Lenkerin eines ihm gehörenden PKWs und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Lenker beteiligt waren. Der Kläger begehrte mit einer beim Bezirksgericht Wels eingebrachten Klage vom Haftpflichtversicherten der beklagten Partei und von ihr Zahlung von S 85.300,-- sA mit der
Begründung: , der damalige Erstbeklagte sei mit überhöhter Geschwindigkeit auf das von seiner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Kreisgerichtes C vom 7. Jänner 1982, 5 Cg 62/81-21, wurde der von der nunmehr Beklagten gegen den jetzigen Kläger am 13.2.1981 erwirkte Wechselzahlungsauftrag über S 100.000,-- s.A. unter anderem deshalb aufrecht erhalten, weil dem Einwand des dort beklagten nunmehrigen Klägers, es sei zwischen den Streitteilen ein außergerichtlicher Vergleich zustandegekommen, demzufolge mit der Zahlung eines Betrages von S 188.532,-- dur... mehr lesen...
Der Kläger ist Sohn und Erbe der am 3. 3. 1982 im psychiatrischen W-Krankenhaus der beklagten Partei in Linz verstorbenen Anna D. Er begehrt die Fällung des Urteiles, das beklagte Land OÖ sei schuldig, ihm (auf seine Kosten) eine Abschrift der Krankengeschichte betreffend Anna D für die Zeit ihres stationären Aufenthaltes im W-Krankenhaus während der Zeit vom 4. 12. 1981 bis 1. 1. 1982 und vom 4. 1. 1982 bis 3. 3. 1982 zu übermitteln. Anna D sei wegen einer Schenkelhalsfraktur am 1. 1... mehr lesen...
Die Streitteile sind Brüder. Ihr Vater, Ferdinand E, hatte mit Vertrag vom 29. 12. 1959 seine beiden Liegenschaften im Gesamtausmaß von 65 ha 04 a 90 m2 dem Beklagten übergeben, während er dem Kläger eine wertgesicherte Erbsenbertigung von 15 000 S ausgesetzt hatte. Anstelle dieses Betrages überließ ihm der Beklagte ein Wiesengrundstück im Ausmaß von 4100 m2. Ferdinand E verstarb am 16. 2. 1980. Mit Übergabsvertrag vom 4. 6. 1981 hat der Beklagte die beiden Liegenschaften Josef E über... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304 Abs2ZPO §308
Rechtssatz: Eine Urkunde ist im Interesse beider Parteien errichtet, wenn sie angefertigt wurde, um den Streitteilen als Beweismittel zu dienen oder ihre rechtlichen Beziehungen zu fördern. Maßgeblich ist nicht der Urkundeninhalt, sondern der Errichtungszweck. Es muss demnach beabsichtigt worden sein, auf die rechtlichen Beziehungen der Streitteile einzuwirken oder solche zu sichern. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404EGZPO ArtXLIIIZPO §304ZPO §308
Rechtssatz: Die Erfüllungsübernahme begründet nur ein Rechtsverhältnis zwischen Erfüllungsübernehmer und Schuldner, an dem der Gläubiger nicht beteiligt ist. Die diesbezügliche Vertragsurkunde ist daher mangels Beurkundung eines gegenseitigen Rechtsverhältnisses hinsichtlich Gläubiger und Erfüllungsübernehmer nicht gemeinschaftlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §42GmbHG §93 Abs4ZPO §304 Abs1 Z2ZPO §308
Rechtssatz: Da sich der Herausgabeanspruch von Buchhaltungsunterlagen aus bürgerlichem Recht ergeben muß, kann er nicht aus § 42 ASVG abgeleitet werden, weil diese die Auskunftspflicht der meldepflichtigen Personen für alle das Sozialversicherungsverhältnis maßgebenden Umstände regelnde Bestimmung öffentlich - rechtlicher Natur ist. Ein Anspruch, der sich auf § 93 Abs 4 GmbHG gründet, ist ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Abs2ZPO §308
Rechtssatz: Eine gemeinschaftliche Urkunde liegt vor, wenn sie für mehrere Personen deren gegenseitige Rechtsverhältnisse beurkundet oder im Interesse mehrerer Personen errichtet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 Veröff: EvBl 1978/173 S 548 = JBl 1979,376 (dort falsch mit 1 Ob 698/78). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AZPO §304ZPO §308
Rechtssatz: Die Gemeinschaftlichkeit des Urkundeninhaltes ist nur für die prozessuale Vorlagepflicht nach Art 43 EGZPO bzw § 304 ZPO von Bedeutung; die Berechtigung des Begehrens nach Ausfolgung der Urkunde ist hingegen allein nach bürgerlichem Recht zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 EvBl 1978/... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Abs2ZPO §308
Rechtssatz: Notizen eines Rechtsanwaltes über Verhandlungsergebnisse sind im wesentlichen als private Aufzeichnungen anzusehen, da sie ohne fremde Auftrag, vorwiegend im eigenen Interesse und mit eigenen Mitteln gemacht wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 Veröff: EvBl 1978/173 S 548 = JBl 1979,376 (dort... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1299 DNO §5ZPO §308
Rechtssatz: Ein Notar ist dem Käufer zur Herausgabe der einzigen Ausfertigung der Vertragsurkunde ohne Rücksicht auf irgendwelche nachträglich vom Verkäufer gegen die Gültigkeit des Vertrages in der beurkundeten Form vorgebrachten Einwendungen verpflichtet. Ein Klagebegehren, der Verkäufer sei verpflichtet, die Zustimmung zur Herausgabe zu geben, ist daher abzuweisen. Entscheidungste... mehr lesen...
Das Erstgericht bestellte im Zuge eines Verfahrens auf Erhöhung der von Karl N für seinen unehelichen Sohn zu erbringenden monatlichen Unterhaltsleistung, das durch einen Antrag des Amtsvormundes B eingeleitet wurde, den Josef Z zum Sachverständigen und trug diesem auf, Befund und Gutachten darüber zu erstatten, ob das dem Einkommensteuerbescheid 1970 zugrundegelegte Jahreseinkommen des Unterhaltspflichtigen und seiner Ehefrau Anna N dem tatsächlich erzielten Einkommen dieser Personen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2ZPO §308
Rechtssatz: § 308 ZPO stellt eine Sonderregelung des streitigen Verfahrens dar, welche im Außerstreitverfahren deshalb nicht analog angewendet werden kann, weil es sich hiebei nicht um Rechtsgrundsätze handelt, die allen Verfahrensarten gemeinsam sind. Entscheidungstexte 1 Ob 24/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 1 Ob 24/72 ÖA 1974,92 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2ZPO §308
Rechtssatz: Dritte Personen, welche dem Verfahren als Beteiligte nicht zugezogen sind, können zur Vorlage von Urkunden an das Gericht nicht verhalten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 24/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 1 Ob 24/72 ÖA 1974,92 = EvBl 1972/233 S 440 = NZ 1973,174 = SZ 45/22 2 Ob ... mehr lesen...
Die klagenden Parteien kundigten unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. der Beklagten die im Hause in L. gemieteten Geschäftsräume auf. In den Einwendungen bestritt die beklagte Partei das Vorliegen des Kündigungsgrundes und machte insbesondere den Mangel der passiven Legitimation geltend, da nicht sie, sondern die Firma A. P.s Nachfolger, Inhaber Gertrude W. und Elise P., Mieterin sei. Dem Rechtsstreit trat auf seiten der beklagten Partei auch die er... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §20 IZPO §303ZPO §308
Rechtssatz: Auch der streitgenössische Nebenintervenient kann im Rechtsstreite nicht mittels Beschluß zur Urkundenvorlage verhalten werden. Es ist in diesem Falle § 308 ZPO anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 385/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 1 Ob 385/54 Veröff: EvBl 1954/343 S 511 = SZ 27/184 ... mehr lesen...
Der mj. Kläger begehrte gegenüber der Beklagten, der Witwe und Rechtsnachfolgerin des Karl H., die Feststellung, daß dieser sein außerehelicher Vater gewesen sei, und ihre Verurteilung zur Unterhaltsleistung. Karl H. war Gesellschafter der C.-Gesellschaft, einer offenen Handelsgesellschaft, und außerdem Gesellschafter der Karl H. Ges. m. b. H. Franz August F. ist gegenwärtig (neben der Witwe des Karl H.) offener Gesellschafter der C.-Gesellschaft und Geschäftsführer beider Gesellschaf... mehr lesen...
Norm: ZPO §308
Rechtssatz: Im Verhältnis zu den Streitparteien ist auch die OHG, welcher der Beklagte als Gesellschafter angehört, als dritte Person anzusehen. Selbst wenn der Beklagte der Gewährung der Einsicht in die Bücher der Gesellschaft an einen Außenstehenden zustimmt, muß eine solche gegen den Widerspruch des anderen Gesellschafters unterbleiben. Entscheidungstexte 2 Ob 987/52 ... mehr lesen...
Das Kreisgericht St. Pölten hat in der Rechtssache der klagenden Partei Johann T. gegen Rudolf C. den Antrag des Klägers auf Vornahme eines Lokalaugenscheines im Revier Y. des Stiftes S. mit der Begründung: abgewiesen, daß das Stift als Gründeigentümer den Augenschein aus forstwirtschaftlichen Gründen nicht gestatte. Da ein Editionsverfahren nach §§ 308 ff. ZPO. nur bei Urkunden und Auskunftssachen, nicht aber bei Augenscheinsgegenständen vorgesehen sei, könne das Stift S. nur im Klage... mehr lesen...
Norm: JN §1ZPO §308ZPO §318ZPO §369
Rechtssatz: Für das Begehren auf Gestattung des Augenscheines in einem zwischen dem Kläger und einem Dritten anhängigen Prozeß ist der Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 743/51 Entscheidungstext OGH 09.01.1952 3 Ob 743/51 Veröff: SZ 25/9 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIKAG §10ZPO §304ZPO §308
Rechtssatz: Ein privatrechtlicher Anspruch auf Mitteilung von Abschriften der Krankengeschichte oder auf eine vollständige Diagnose enthaltendes Zeugnis besteht weder gegenüber öffentlichen noch gegenüber privaten Krankenanstalten, noch gegenüber dem behandelnden Arzte. Entscheidungstexte 3 Ob 984/36 Entscheidungstext OGH 17.11.1936 3 Ob ... mehr lesen...