1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Am 18. November 1997 beantragte der Beschwerdeführer beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, sein vom Komplex der Berufsschulen Nr. 2 in Wroclaw ausgestelltes (polnisches) Reifeprüfungszeugnis des Berufstechnikums, Fachbereich Reparatur und Nutzung der Kraftfahrzeuge, als einem österreichischen Zeugnis gleichwertig anzuerkennen. Über diesen Antrag entschied die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: - soweit hier von Belang - wie folg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs1;SchUG 1986 §75 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs4;VwRallg;ZPO §271 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0157 E 21. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das nach den Abs 1, 3 und 4 des § 75 SchUG in Betracht kommende ausländische Recht ist als Tatsache anzusehen; ... mehr lesen...
Am 13. Oktober 1994 beantragte die Beschwerdeführerin beim Bundesminister für Unterricht und Kunst, ihr vom Lyzeum Thessaloniki ausgestelltes Reifezeugnis als einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig anzuerkennen. Über diesen Antrag entschied die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: - soweit hier von Belang - wie folgt lautet: "Das Abschlußzeugnis vom 15. Juni 1994, ausgestellt vom Gymnasium in Thessaloniki für Eleni F. wird gemäß § 75 Abs. 1 des Schu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs1;SchUG 1986 §75 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs4;VwRallg;ZPO §271 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0157 E 21. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das nach den Abs 1, 3 und 4 des § 75 SchUG in Betracht kommende ausländische Recht ist als Tatsache anzusehen; ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 5. März 1992 beantragte die Beschwerdeführerin beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst die Nostrifikation ihres im Jahre 1985 in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Reifezeugnisses. 1.2. Der Bundesminister für Unterricht und Kunst erließ daraufhin am 6. März 1992 einen Bescheid, dessen Spruch: - soweit hier von Belang - wie folgt lautet: "Das Reifezeugnis vom 25. Juni 1985, ausgestellt vom XY-Gymnasium in L, für A, geboren 1966 in S, wird gemäß § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs1;SchUG 1986 §75 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs4;VwRallg;ZPO §271 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0157 E 21. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das nach den Abs 1, 3 und 4 des § 75 SchUG in Betracht kommende ausländische Recht ist als Tatsache anzusehen; ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs1;SchUG 1986 §75 Abs3;SchUG 1986 §75 Abs4;VwRallg;ZPO §271 impl;
Rechtssatz: Das nach den Abs 1, 3 und 4 des § 75 SchUG in Betracht kommende ausländische Recht ist als Tatsache anzusehen; die Ermittlung dieses Rechtes ist Gegenstand der Beweisaufnahme, deren Er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;ZPO §271;
Rechtssatz: Ein besonderes Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Inhaltes ausländischen Rechtes hat in analoger Anwendung des § 271 ZPO (vgl Walter-Mayer, Grundriß des Österreichischen Verwaltungsverfahrensrechtes 4, Rz 316) nur dann stattzufinden,wenn das fremde Recht der Behörde ... mehr lesen...