Norm: ZPO §266 DIZPO §266 DIIIZPO §267MRG §37MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Da die Vorschriften der ZPO über zugestandene Tatsachen (§§ 266, 267) anzuwenden sind (§ 37 Abs 3 Z 12 MRG), begründet es keinen Verfahrensmangel, wenn Tatsachenbehauptungen einer Partei, die entweder ausdrücklich als richtig zugestanden wurden (§ 266 Abs 1 ZPO) oder doch bei sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten gegnerischen Vorbringens als zugestanden anzusehen sin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleinerbe nach seiner am 27. 1. 1988 verstorbenen Mutter Maria K*****, die mit 137/8983 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** KG ***** Wohnungseigentümerin der Wohnung Nr. ***** war. Maria K***** wurde vom Erstbeklagten in dem diese Eigentumswohnung betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren AZ 1 E 115/83 des Bezirksgerichtes Fünfhaus vertreten. In der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Verurteilung des Erstbeklagten zur Zahlung von S 400.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §267
Rechtssatz: Die in SZ 2/25 angesprochenen Bedenken gegen die Anwendung des § 267 Abs 1 ZPO ohne persönliche Anhörung der Parteien teilt der erkennende Senat nicht, weil der Inhalt des Parteivorbringens zu beurteilen ist und ein solches Vorbringen auch von den Parteivertretern erstattet werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 504/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 5 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat dem Kläger im Dezember 1986 einen Popeline-Mantel sowie Bisamwammen zur Herstellung eines Innenfutters übergeben. Da sich diese Arbeit aus hier nicht weiter interessierenden Umständen verzögerte, die Beklagte jedoch angab, für einen Amerikaaufenthalt einen Mantel zu benötigen, überließ ihr der Kläger für die Reise einen Kidfuchs-Mantel. Die Beklagte erklärte nicht, diesen Mantel kaufen zu wollen; ein bestimmter Rückgabetermin wurde allerdings ni... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin lieferte an die Beklagte über deren Auftrag eine "Gemengeanlage" zur Herstellung von Hohlglas, ausgelegt auf eine Tagesleistung von 450 t Gemenge (ohne Scherben) in 16 Stunden sowie eine von der D*** electronic Gesellschaft mbH & Co KG (im folgend D*** KG) entwickelte elektronische Steuerung für den automatischen Betrieb des kompletten Gemengehauses. Das Anbot der Klägerin vom 15. Februar 1979 enthält den Hinweis "Soweit nicht ausdrücklich anders erwäh... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien handeln mit Baumaschinen und Gabelstaplern. Die Klägerin ist seit 1980 die österreichische Generalvertreterin der japanischen Erzeugerfirma T*** U*** Company Ltd. für TCM-Gabelstapler; dieses japanische Unternehmen hat ihr auch das Recht eingeräumt, die Marke "TCM" bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu verwenden, eine Erzeugergarantie auszustellen und die Generalvertretung für Ersatzteile und Service auszuüben. Die von der japanischen Erzeugerfirma und d... mehr lesen...
Norm: IPRG §2IPRG §35 Abs1Rom I-VO Art3 Abs2ZPO §267Rom II?VO Art14 Abs1
Rechtssatz: Behauptet die klagende Partei die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und bleibt dieses Vorbringen in der Klagebeantwortung und im Rechtsmittelverfahren unbestritten, berief sich vielmehr die beklagte Partei selbst darin auf österreichisches Recht, liegt eine beachtliche Rechtswahl der Parteien im Sinne des § 35 Abs 1 IPRG vor. Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei (kP) beauftragte die beklagte Partei (bP), eine Nachverbrennungsanlage für eine Wasserversorgungsanlage in Syrien zum Gesamtpreis von 495.000 DM herzustellen und die Montage zu beaufsichtigen. Die Vertragspartner vereinbarten einen 20%igen Haftrücklaß "auf die Dauer der Garantiezeit, ablösbar durch Bankgarantie mit Laufzeit von 24 Monaten nach Übernahme (längstens jedoch 36 Monate nach Lieferung) für die gesamte Rechnungssumme". Die bP über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wilhelm P*** Internationale Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH (im folgenden kurz: P*** GmbH) schloß am 24. November 1984 als Generalunternehmer einen "HotelFertigstellungs-Vertrag" mit der Firma A*** Developement Corporation Limited (im folgenden kurz: Firma A***); die Abwicklung der Zahlungen zwischen den beiden Vertragsparteien erfolgte über die Beklagte (Beilage E). Mit "Haftungskreditvertrag" vom 31. Oktober 1984 übernahm die Klägerin gegenüber der Fir... mehr lesen...
Norm: ZPO §266ZPO §267
Rechtssatz: Die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage. Entscheidungstexte 3 Ob 507/85 Entscheidungstext OGH 10.04.1985 3 Ob 507/85 1 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 14/93 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §266 DVIIZPO §267
Rechtssatz: Neben dem ausdrücklichen Geständnis im Sinne des § 266 Abs 1 ZPO gibt es aber auch ein schlüssig abgegebenes Geständnis im Sinne des § 267 Abs 1 ZPO. Ob in diesem Sinn tatsächliche Behauptungen einer Partei als zugestanden anzusehen seien, hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhaltes des gegnerischen Vorbringens zu beurteilen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei sollte für die beklagte Partei ein Ferienhaus errichten. Vor Vollendung der Arbeiten kam es zu Abrechnungsdifferenzen zwischen den Streitteilen, die zum letztlich einvernehmlichen Abbruch der Arbeiten der klagenden Partei führte (Außerstreitstellung S 20). Nach mehreren Klagseinschränkungen begehrte die klagende Partei für die von ihr schon erbrachten Leistungen zuletzt folgende Beträge: 1.) An eigentlichen Baukosten laut Rechnung 114 vom 23.... mehr lesen...
Die klagende Leasing-Gesellschaft nahm am 29. 9. 1978 den Antrag des beklagten Transportunternehmers vom 9. 8. 1978 an, für die Zeit vom 22. 9. 1978 bis 22. 9. 1981 dem Beklagten den LKW Steyr 1290 320 048 mit der Fahrgestellnummer 1290 008/4713/277 und einen Kässbohrer-Autotransporter Fahrgestellnummer 51/6520069 gegen Entrichtung des monatlichen Zahlungsbetrages an Miete, Umsatzsteuer und Versicherungsprämien von 56 629.56 S in Bestand zu geben. Die allgemeinen Leasingbedingungen de... mehr lesen...
Die T Gesellschaft mbH (in der Folge kurz T GesmbH) stand einerseits mit der beklagten Partei in laufender Geschäftsverbindung und hatte andererseits mit der klagenden Partei einen ab 1. 1. 1976 wirksamen Factoring- Vertrag geschlossen, nach dem sie als "Lieferant" alle ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen im Rahmen ihres Elektromontage- und Handelsbetriebes gegen eine Anzahlung von 80% auf den jeweiligen Fakturenbetrag und Endabrechnung nach Eingang der Zahlungen ihre... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIVZPO §267ZPO §502 Abs1 HII
Rechtssatz: Bloßes unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 799/81 Entscheidungstext OGH 29.07.1982 7 Ob 799/81 Veröff: SZ 55/116 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIVZPO §266 DVIIZPO §267
Rechtssatz: Die Unterlassung eindeutiger Tatsachenbehauptungen zu entscheidungswesentlichen Beweisergebnissen unterliegt zunächst aus dem in den §§ 266 und 267 ZPO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 6 Ob 769/80 Entscheidungstext OGH 25.11.1981 6 Ob 769/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333ABGB §1334ZPO §266 DIVZPO §267
Rechtssatz: Die Bestreitung des Klagsanspruches durch die Zweitbeklagte schließt die Bestreitung des Zinsenbegehrens in sich. Entscheidungstexte 1 Ob 703/80 Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob 703/80 2 Ob 242/81 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 2 Ob 242/81 Auch; Beisatz: Ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ZPO §267ZPO §417ZPO §503 E4c25
Rechtssatz: Die Auslegung einer gerichtlichen Entscheidung ist eine Rechtsfrage und kann daher nicht Gegenstand einer Außerstreitstellung sein. Entscheidungstexte 3 Ob 651/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1979 3 Ob 651/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS000889... mehr lesen...
Norm: WG Art1ZPO §267ZPO §557
Rechtssatz: Eine Außerstreitstellung der Gültigkeit eines Wechsels ist bei erfolgter Anspruchsbestreitung im Unterbleiben einer ausdrücklichen Einwendung der Ungültigkeit des Wechsels nicht zu erblicken. Entscheidungstexte 1 Ob 694/78 Entscheidungstext OGH 19.01.1979 1 Ob 694/78 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BZPO §266 DIZPO §266 DIIZPO §267
Rechtssatz: Eine privatrechtliche Anerkennung der Forderungshöhe, bedingt durch die gerichtliche Feststellung des Zustandekommens des Anspruchs dem Grunde nach, ist vom Gericht zu beachten und hindert die selbständige Prüfung der Forderungshöhe. Entscheidungstexte 2 Ob 194/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 194/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIVZPO §267
Rechtssatz: Tatsachen, die nicht zugestanden, aber auch nicht ausdrücklich bestritten worden sind, bedürfen eines Beweises. Entscheidungstexte 7 Ob 50/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 7 Ob 50/75 Veröff: SZ 48/35 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 ... mehr lesen...
Am 28. Juli 1966 ereignete sich in Udine (Italien) ein Verkehrsunfall, bei dem der im Eigentum des Klägers stehende, von F K gelenkte LKW-Zug, Kennzeichen K 165 .... mit Anhänger K 61 ...., gegen den von A M O gelenkten PKW Fiat 600 Kennzeichen UD 44.813 I stieß und außerdem die Radfahrerin B D'E B überfuhr, die hiebei tödliche Verletzungen erlitt. Der LKW-Zug des Klägers war im Unfallszeitpunkt bei der Beklagten haftpflicht- und kaskoversichert. F K wurde wegen dieses Unfalls vom Lan... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §267
Rechtssatz: Zugestandene Tatsachen sind - so weit es sich nicht um einen der Ausnahmsfälle handelt, in denen kein bindendes Tatsachengeständnis möglich ist - ohne weiteres der Entscheidung zugrunde zu legen. Entscheidungstexte 1 Ob 26/71 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 1 Ob 26/71 7 Ob 236/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...