Norm
WG Art1Rechtssatz
Eine Außerstreitstellung der Gültigkeit eines Wechsels ist bei erfolgter Anspruchsbestreitung im Unterbleiben einer ausdrücklichen Einwendung der Ungültigkeit des Wechsels nicht zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0040086Dokumentnummer
JJR_19790119_OGH0002_0010OB00694_7800000_005