Norm: ZPO §192 AZPO §192 B9ZPO §391 A
Rechtssatz: Gegen die Verweigerung eines Teilurteils ist ein Rechtsmittel nicht zulässig, gleichgültig, ob die Erlassung des Teilurteils von 1. Instanz oder 2. Instanz verweigert wurde und aus welchen Gründen dies geschah. Entscheidungstexte 3 Ob 225/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 3 Ob 225/73 Veröff: EvBl 1974/167 S 355 = SZ 47/5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 B9ZPO §391 AZPO §391 CZPO §519 D
Rechtssatz: Ein Rechtsmittel ist auch gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes unzulässig, durch den das erstrichterliche Teilurteil deshalb aufgehoben wurde, weil das Bestehen des rechtlichen Zusammenhanges zwischen Klagsforderung und Gegenforderung nach den bisherigen Feststellungen nicht eindeutig verneint werden konnte. Ein in diesem Fall beigesetzter Rechtskraftvorbehalt des Berufungsgericht... mehr lesen...
Norm: ABGB §951AnerbenG §11Krnt EHG §9 Abs2ZPO §190 BZPO §192 B11
Rechtssatz: Die Bestimmung des Hofwertes bzw Übernahmspreises ausschließlich durch das Abhandlungsgericht erfolgt nur, wenn ein Erbhof Gegenstand des Abhandlungsverfahrens ist. Falls ein Erbhof bereits unter Lebenden übergeben wurde und daher ein Abhandlungsverfahren überhaupt nicht stattfindet, besteht weder eine Kompetenz noch ein Anlaß für das Abhandlungsgericht, über bestimmt... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §1AnerbenG §11AnerbenG §117ZPO §192 B1ZPO §192 B11ZPO §190 B
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 192 Abs 2 ZPO gilt dort nicht, wo Grundprinzipien der Kompetenzverteilung der Lösung einer Vorfrage durch das angerufene Gericht entgegenstehen (hier: Unterbrechung eines Prozesses zur Feststellung der Erbhofeigenschaft einer Nachlaßliegenschaft durch das hiefür ausschließlich zuständige Abhandlungsgericht). ... mehr lesen...
Begründung: Anna R***** ist am 21. 10. 1963 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben. Nach längerem Zögern haben ihre gesetzlichen Erben - und zwar ihre beiden mj Kinder Ingrid und Alfred R*****, vertreten durch Frau Anna J***** als Kollisionskuratorin, am 4. 6. 1966, ON 23, zu je drei Achtel und der erbl Witwer am 5. 10. 1966 (ON 32) zu ein Viertel des Nachlasses - sich bedingt erbserklärt. Mit seinem Beschluss vom 13. 11. 1967, ON 39, wies das Erstgericht im Punk... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AnerbenG §1AnerbenG §11AnerbenG §17Tir HöfeG §21ZPO §190 BZPO §192 B11
Rechtssatz: Die Feststellung der Erbhofeigenschaft hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen, ebenso die Festsetzung des Übernahmspreises, wenn es darüber nicht zu einem Vergleich kommt, an dem auch die Noterben mitwirken müßten. Ein Prozeß auf Pflichtteilsauszahlung bzw Pflichtteilsergänzung muß daher bis zur Klärung der Erbhofeigensch... mehr lesen...
Die Kläger begehren in ihren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen von den Beklagten die Ergänzung ihres Pflichtteils nach ihrer verstorbenen Mutter. Die Beklagten wenden ein, daß die der erblasserischen Tochter, der Zweitbeklagten, letztwillig zugewendete Gärtnerei Erbhof im Sinn des § 1 AnerbenG sei; in dem beim Bezirksgericht Favoriten anhängigen Verlassenschaftsverfahren sei daher gemäß § 10 AnerbenG. Der Antrag gestellt worden, das Vorliegen eines Erbh... mehr lesen...
Der am 10. Dezember 1930 geborene Landwirt Franz Johann G. war der Gatte der Annemarie G. und der eheliche Vater der mj. Franz und Annemarie G. Er kam am 4. August 1963 bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. März 1964 wurde die zur Vormunderin der beiden Kinder bestellte Mutter Annemarie G. ermächtigt, gegen den an dem Unfall und damit am Tode des Franz Johann G. angeblich schuldigen Mathias G. einen Rentenanspruch der Kinder von zusammen 1500 S mon... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat den Antrag des Klägers auf Unterbrechung des Verfahrens zwecks Überprüfung der Gesetzmäßigkeit eines Kollektivvertrages abgewiesen. Der Rekurs des Klägers blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zwar zulässig, aber nicht begrundet. Daß gegen den Beschluß, mit dem ein Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof abgew... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß des Berufungsgerichtes wurde das Berufungsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pachtschutzverfahrens Psch 6/53 Pachtamtes beim Bezirksgericht Kitzbühel gemäß § 190 ZPO. unterbrochen. Der Rekurs der klagenden Partei gegen den Unterbrechungsbeschluß wurde vom Obersten Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Gründe: Der Oberste Gerichtshof hat in den letzten Jahren wiederholt zu dieser Frag... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H1AußStrG §127 Abs1ZPO §190 D1ZPO §192 B5
Rechtssatz: Dem Außerstreitgesetz ist die Unterbrechung des Verfahrens im Sinne der ZPO fremd. Es kommt nur die Verweisung auf den Rechtsweg oder das Innehalten im Sinne des § 127 Abs 1 AußStrG in Frage. Entscheidungstexte 3 Ob 422/52 Entscheidungstext OGH 02.07.1952 3 Ob 422/52 Veröff: SZ 25/189 ... mehr lesen...
Das Abhandlungsgericht sprach auf den Antrag des Leo S. und des Vlado F., die gesetzliche Erben der Elisabeth D. zu sein behaupten, das Verlassenschaftsverfahren nach dem mit 8. Mai 1945 für tot erklärten Eugen D. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Berichtigung des Todestages des Erblassers Eugen D. zu unterbrechen, aus, daß das Verfahren bis zur Erledigung des von den Antragstellern gestellten Berichtigungsantrages unterbrochen werde. Das Rekursgericht hob diese... mehr lesen...
Im Vorprozeß war die Wohnungskündigung gegen die Rechtsvorgänger der Kläger aufrechterhalten worden, weil die Einweisung der gekundigten Partei in die Wohnung vom 26. September 1944 mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 19. Juni 1948 aufgehoben worden sei. Die gekundigte Partei hatte vorgebracht, daß sie gegen diesen Bescheid eine Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung eingebracht habe, und hatte beantragt, das Verfahren bis zur Erledigung dieser Beschwerde zu unterbrech... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte auf Antrag einer Partei das Verfahren gemäß § 191 ZPO. bis zur Beendigung eines bei einem anderen Gerichte anhängigen Strafverfahrens unterbrochen. Über Rekurs der klagenden Partei hat die zweite Instanz die Entscheidung des Erstgerichtes dahin abgeändert, daß der Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens abgewiesen wurde. Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz ergriffene Revisionsrekurs wurde vom Obersten Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Norm: MG §35ZPO §192 B1
Rechtssatz: (Vor MG Nov 1955) Die Bestimmung des § 192 Abs 2 ZPO ist auf die durch § 36 MG angeordneten Unterbrechungsfälle nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 1049/25 Entscheidungstext OGH 23.12.1925 1 Ob 1049/25 Veröff: SZ 7/407; Spruchrepertorium Nr 22 neu European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 B1
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen die Verfügung des Gerichtes, daß die Anordnung der Streitverhandlung erst nach Beendigung eines anhängigen Präjudizialstreites erfolgen werde. Entscheidungstexte 2 Ob 384/21 Entscheidungstext OGH 07.06.1921 2 Ob 384/21 Veröff: SZ 3/63 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...