Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 26. 7. 1965 verkaufte die Klägerin dem Beklagten die in der EZ 45***** inneliegenden Grundstücke 69 Baufläche mit dem Wohnhaus *****, 857/1 Acker, 857/2 und 860 je Garten, 861 Wiese, im Gesamtausmaß von 54,57 ar um den dort genannten Kaufpreis von S 250.000. Nach Punkt 3 dieses Vertrags war der Kaufpreis in zwanzig aufeinander folgenden Halbjahresraten, fällig am 15. 1. und 15. 7. jedes Jahres, abzutragen. Die Vertragsparteien v... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 C2ZPO §41 EZPO §187
Rechtssatz: Werden mehrere Verfahren zuerst verbunden, dann aber nur mehr hinsichtlich einzelner Verfahren fortgesetzt, sind die Kosten zwar zunächst auf der Grundlage des gesamten Streitwertes zu berechnen, dann aber auf die einzelnen Streitsachen aufzuteilen und den siegreichen Kläger somit nur nach dem Verhältnis ihrer noch streitverfangenen Ansprüche zum jeweiligen Gesamtstreitwert zuzuerkennen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De3
Rechtssatz: Die Verbindung mehrerer Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hat auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen das gemeinsame Urteil keinen Einfluss. Entscheidungstexte 4 Ob 34/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 4 Ob 34/80 3 Ob 77/81 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Die Erstklägerin begehrte in ihrer gemäß dem § 25 WEG wegen Säumigkeit erhobenen Klage (3 C 414/76), die beklagte Partei schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dem sich auf Grund des rechtskräftigen Nutzwertbescheides ergebenden Mindestanteil an der Liegenschaft EZ 5653 KG M, mit welchem Wohnungseigentum an der Wohnung V-gasse, Haus Nr. 9-11, Stiege I, top. Nr. 4, untrennbar verbunden sei, einzuwilligen. Zur selben Zeit brachte der Drittkläger eine Klage ... mehr lesen...
Norm: WEG §25ZPO §14 BcZPO §187
Rechtssatz: Eine nachträgliche Sanierung der nur von einem Ehegatten eingebrachten Klage durch Verbindung mit der später vom zweiten Ehegatten erhobenen Klage zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ist nicht möglich, weil durch einen im Sinne des § 187 ZPO gefaßten Verbindungsbeschluß eine Streitgenossenschaft nicht geschaffen werden kann. Ein solcher Beschluß betrifft nur den äußeren Gang des Verfahrens, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §232ZPO §236 A
Rechtssatz: Stellte eine Partei in einem Verfahren einen Zwischenantrag auf Feststellung, schließt dies einen gleichen weiteren Antrag auch in einem Verfahren aus, das mit dem ersten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurde; daß es sich bei beiden Verfahren um Ansprüche auf Bezahlung des Bestandzinses für denselben Bestandgegenstand handelt, ist unerheblich. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §31ZPO §187ZPO §464 I
Rechtssatz: Durch die Verbindung mehrerer Rechtssachen, in denen dieselbe Prozeßpartei verschiedenen Rechtsanwälten Prozeßvollmacht erteilt hatte, zur gemeinsamen Verhandlung (§ 187 ZPO) ändert sich an der alleinigen Vertretungsmacht der bestellten Rechtsanwälte in dem Rechtsstreit, für den ihnen die Partei Prozeßvollmacht erteilt hatte, nichts. Zustellungen sind nur im Rahmen der Rechtsstreite wirksam, in... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 EZPO §187
Rechtssatz: Bei Verbindung mehrerer Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung trifft grundsätzlich die einzelnen Parteien die Kostenersatzpflicht nach dem Verhältnis des Streitwertes ihrer Rechtssache zum Gesamtstreitwert aller Rechtssachen. Die Aufteilung nach Kopfteilen kann aber gerechtfertigt sein. Entscheidungstexte 4 Ob 71/76 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: KO §70ZPO §11 AZPO §187
Rechtssatz: Die Verbindung zweier Konkursverfahren zur gemeinsamen Verhandlung gemäß § 187 ZPO ist zulässig. Sie führt zu einer "Vollstreckungsgenossenschaft", die ein der notwendigen Streitgenossenschaft ähnliches Rechtsverhältnis entstehen läßt. Entscheidungstexte 5 Ob 174/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 174/72 Veröff: EvBl 1973/69 S 157... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §393
Rechtssatz: Die Fällung eines Zwischenurteils ist unzulässig, wo Klagsforderungen in verbundenen Rechtssachen wechselseitig zugleich als Gegenforderung aufrechnungsweise eingewendet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 106/72 Entscheidungstext OGH 06.10.1972 2 Ob 106/72 Veröff: RZ 1973/35 S 33 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §192 Abs2 B9ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Verbindung zweier Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung (§ 187 ZPO) ist eine prozessleitende Verfügung, gegen deren Anordnung kein Rechtsmittel zulässig ist (§ 192 Abs 2 ZPO); selbstverständlich kann dann aber auch die Unterlassung einer Verbindung nicht bekämpft werden und schon gar nicht eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens darstellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Kläger brachten zur AZ. C 169/63 beim Erstgericht gegen den Beklagten Anton O. eine Klage ein mit dem Begehren, der Beklagte sei schuldig, "an der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 314/2 der Kläger und seinem (des Beklagten) Grundstück Nr. 317/1 auf seine Kosten einen ortsüblichen Zaun binnen einer richterlich zu bestimmenden Frist von 14 Tagen zu errichten." Die Kläger, die dabei von der Annahme ausgingen, Anton O. sei Alleineigentümer des Grundstückes Nr. 317/1 de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten aus einem von ihm behaupteten Dienstverhältnis mit der am 12. 2. 1958 beim Erstgericht zur GZ Cr 7/58 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 1.857,68 samt Nebengebühren und mit den am 5. 3. 1958 und 3. 4. 1958 zu den GZ Cr 10/58 und Cr 17/58 eingebrachten weiteren Klagen je S 4.391 samt Nebengebühren an fälligen Entgeltansprüchen. Die Rechtssachen GZ Cr 10/58 und Cr 17/58 wurden mit dem Rechtsstreit GZ Cr 7/58 (als dem führenden Akt... mehr lesen...
Norm: ZPO §187
Rechtssatz: Die Verbindung mehrerer Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung im Sinne des § 187 ZPO schafft keine Streitgenossenschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 96/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 Ob 96/57 4 Ob 18/61 Entscheidungstext OGH 28.02.1961 4 Ob 18/61 6 Ob 135/70 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §502 De3
Rechtssatz: Eine Prozessverbindung nach § 187 ZPO verbindet nur die Verhandlungen, nicht aber die Rechtssachen zu einer Einheit. Eine solche Verbindung ist daher für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung. Diese Zulässigkeit ist vielmehr für jeden einzelnen Anspruch abgesondert zu prüfen (Mietzinsklage und Räumungsklage nach § 1118 ABGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §502 Abs3 De3
Rechtssatz: Die Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hat nicht zur Folge, dass der Streitwert zusammenzurechnen wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 861/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 1 Ob 861/53 2 Ob 131/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 2 Ob 131/57 Veröff: JBl 1957,419 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuldensantrag gestellt - die Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Klägerin für geschieden erklärt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin, die die Abänd... mehr lesen...