Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Eine Zustellung - durch Hinterlegung nach § 104 ZPO oder zu Handen der im § 102 ZPO genannten Personen - ist bei Ortsabwesenheit des Empfängers unzulässig und demzufolge ohne rechtliche Wirkung. Auch eine Abwesenheit von nur wenigen Tagen genügt, um eine während dieser Zeit vorgenommene Zustellung rechtsunwirksam zu machen (hier: Rückkehr aus dem Urlaub nach fünf Tagen). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die beklagte GesmbH befindet sich in Liquidation. Zu ihren Liquidatoren sind der Kläger und Walter H gemeinsam bestellt. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, daß ein zwischen ihm und der beklagten Partei am 19. Juni 1979 beurkundeter Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 233 KG P aufgehoben sei. In der Klage wird nicht angegeben, wer für die beklagte Partei vertretungsbefugt sei und wem die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung zuzustellen wäre. Klage und Ladung zur ersten Ta... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90ZPO §102ZPO §103 Abs3ZPO §105ZPO §106
Rechtssatz: Bringt der Liquidator einer GmbH gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft eine Klage ein, entsteht zwangsläufig eine Kollision seiner eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft; eine Zustellung der Klage an die beklagte Gesellschaft zu seinen Handen kann daher wirksam nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/81... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Völkermarkt pflegt die Abhandlung über das Vermögen des am 4. Juli 1977 verstorbenen Landwirts Primus K sen. In den Nachlaß fällt ein Erbhof im Sinne des Kärntner Erbhöfegesetzes. Der Übernehmer ist gerichtlich zu bestimmen. Das Landesgericht Klagenfurt entschied mit Beschluß vom 9. Oktober 1978, 5 Nc 20/78-2, daß der älteste Sohn, Primus K jun., gemäß § 7 Z. 4 lit. b KtnErbhöfeG von der Übernahme des Hofes ausgeschlossen sei. Das Abhandlungsgericht verfügte die Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Eine berufsbedingte und daher zwar regelmäßige, aber die gesamte Arbeitswoche und daher nicht bloß tagsüber währende Abwesenheit aus der Gemeinde, in der der Zustellort liegt, macht eine dort vorgenommene Ersatzzustellung wirkungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 11/79 Entscheidungstext OGH 31.08.1979 6 Ob 11/79 Veröff: SZ 52/128 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §101ZPO §102
Rechtssatz: Wenn sich der Empfänger durch einen längeren Zeitraum auf einem auswärtigen Arbeitsplatz aufhält, ist die nur an den Wochenenden aufgesuchte Wohnung nicht gesetzlicher Zustellort. Entscheidungstexte 5 Ob 576/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 5 Ob 576/79 Veröff: JBl 1980,161 = AnwBl 1980,256 (dort unrichtig mit 6 Ob 576/76 zitiert; zustimmend... mehr lesen...
Norm: ZPO §102
Rechtssatz: Der "Hausgenosse" muß zur Familie des Empfängers des zuzustellenden Poststückes, also nicht zur Familie der betreffenden Prozeßpartei, gehören. Entscheidungstexte 4 Ob 90/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 90/77 Veröff: IndS 1978 H1,1081 Schlagworte § 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/2... mehr lesen...
Norm: ZPO §102
Rechtssatz: Das Gesetz läßt die Übergabe des Poststücks an die in § 102 Abs 1 und 2 ZPO genannten Personen deshalb als rechtswirksame Zustellung gelten, weil es davon ausgeht, daß diese Personen die Möglichkeit haben, dem Adressaten die Sendung rechtzeitig - insbesondere also innerhalb einer allenfalls durch die Zustellung in Lauf gesetzten Frist - zu übergeben. Können sie das nicht, weil der Empfänger ortsabwesend ist, dann ist ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §102
Rechtssatz: Einantwortungsurkunde und Endverfügung sind den Beteiligten nicht zu eigenen Handen zuzustellen (Ersatzzustellung genügt). Entscheidungstexte 5 Ob 93/67 Entscheidungstext OGH 10.05.1967 5 Ob 93/67 Veröff: EvBl 1968/80 S 137 Schlagworte § 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. ... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §102
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "erwachsen". Entscheidungstexte 1 Ob 290/66 Entscheidungstext OGH 24.11.1966 1 Ob 290/66 Veröff: EvBl 1967/231 S 273 = SZ 39/200 7 Ob 200/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 7 Ob 200/73 Auch; Beisatz: Volljährigkeit nicht Voraussetzung (hier wurde an 18-... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, gemäß § 529 (1) Z. 2 ZPO. die Nichtigkeit des gegen ihn am 17. August 1964 zu 8 Cg .../64 ergangenen Versäumungsurteils auszusprechen, mit dem er als dort Beklagter zur Zahlung von 55.407.10 S an die dort klagende, nunmehr beklagte Partei, verurteilt worden sei. Er begrundet sein Begehren damit, daß er weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung noch das Versäumungsurteil zugestellt erhalten und erst nach Einleitung der Exekution Ende Februar 1965 von dem gen... mehr lesen...
Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Bei Ortsabwesenheit des Adressaten darf zu Handen der im § 102 ZPO genannten Personen nur unter den gleichen Voraussetzungen zugestellt werden, unter denen eine Ersatzzustellung nach § 104 ZPO zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 62/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 3 Ob 62/65 Veröff: EvBl 1966/35 S 41 ... mehr lesen...
Norm: PO §174PO §176ZPO §102ZPO §103
Rechtssatz: Die Lebensgefährtin zählt zu den Personen, an die gemäß § 174, 176 PO die Ersatzzustellung eines eingeschriebenen Briefes zulässig und wirksam ist. Entscheidungstexte 6 Ob 125/62 Entscheidungstext OGH 30.05.1962 6 Ob 125/62 Veröff: EvBl 1962/472 S 601 = SZ 35/58 Schlagworte § 102 ZP... mehr lesen...
Norm: ZPO §102
Rechtssatz: Der Zeitpunkt, an dem die Person, an welche die Ersatzzustellung erfolgte, das Schriftstück dem Empfänger übergeben hat, ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 3 Ob 26/61 Entscheidungstext OGH 18.01.1961 3 Ob 26/61 Veröff: JBl 1961,426 6 Ob 20/63 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Es besteht keine Erkundigungspflicht für denjenigen, an den zugestellt werden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 180/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 1 Ob 180/56 Schlagworte § 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: Geo §159 Abs2StPO §80ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Ersatzzustellung bei längerer Abwesenheit von der Wohnung. Entscheidungstexte 5 Os 1167/54 Entscheidungstext OGH 19.10.1954 5 Os 1167/54 Veröff: EvBl 1955/62 S 97 8 Ob 198/66 Entscheidungstext OGH 12.07.1966 8 Ob 198/66 Veröff: JBl 1967,321 = SZ 39/129 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Einwendungen der gekundigten Partei (Land Steiermark) als verspätet zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und ihm aufgetragen, über die Einwendungen das gesetzmäßige Verfahren einzuleiten. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der kundigenden Parteien nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die klagenden Parteien haben in ihrer Aufkündigung ausdrücklich den... mehr lesen...