RS OGH 1979/8/31 6Ob11/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1979
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Norm

ZPO §102
ZPO §104

Rechtssatz

Eine berufsbedingte und daher zwar regelmäßige, aber die gesamte Arbeitswoche und daher nicht bloß tagsüber währende Abwesenheit aus der Gemeinde, in der der Zustellort liegt, macht eine dort vorgenommene Ersatzzustellung wirkungslos.

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0036381

Dokumentnummer

JJR_19790831_OGH0002_0060OB00011_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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