Norm
Rechtssatz
Bei Ortsabwesenheit des Adressaten darf zu Handen der im § 102 ZPO genannten Personen nur unter den gleichen Voraussetzungen zugestellt werden, unter denen eine Ersatzzustellung nach § 104 ZPO zulässig ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer