Norm
ZPO §101Rechtssatz
Wenn sich der Empfänger durch einen längeren Zeitraum auf einem auswärtigen Arbeitsplatz aufhält, ist die nur an den Wochenenden aufgesuchte Wohnung nicht gesetzlicher Zustellort.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0036321Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0050OB00576_7900000_001