Zahl: E 242/07/2023.001/016 Eisenstadt, am 24.05.2024 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch seinen Richter Mag. Aminger über die Beschwerde des Herrn BF, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch RA Rechtsanwälte vom 09.02.2023 gegen den Bescheid des Stadtfeuerwehrkommandos der Freiwilligen Feuerwehr AA vom 10.01.2023, Zl. ***, wegen Ausschluss des Beschwerdeführers aus dieser Feuerwehr nach dem Burgenländischen Feuerwehrge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.05.2024 Index: L4400 Feuerwehr
Norm: Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Bgld. FWG 2019 §41 Abs9 Z2
Rechtssatz: Brandsicherheitswache: Der Vorwurf, dass der Beschwerdeführer für die von der Feuerwehr durchgeführten Brandsicherheitswachen nicht die Kosten in der vollen von der Feuerwehrtarifverordnung - FTVO 2018 vorgesehenen Höhe verrechnet hat, ist nicht ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.05.2024 Index: L4400 Feuerwehr
Norm: Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Bgld. FWG 2019 §41 Abs9 Z2
Rechtssatz: Mitarbeit im Ermittlungsverfahren und Krankheit Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe eine Einladung zu einem klärenden Gespräch ungenutzt gelassen und auf erhobene Vorwürfe immer nur durch seinen Rechtsanwalt schriftlich reagiert, stellt weder ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.05.2024 Index: L4400 Feuerwehr
Norm: Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Bgld. FWG 2019 §41 Abs9 Z2
Rechtssatz: Anzuwendendes Recht: Nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes verwirklichten Sachverhalte sind nach dem neuen Gesetz zu beurteilen; vorher verwirklichte Sachverhalte unterliegen grundsätzlich aber weiterhin dem vorher geltenden Gesetz (vgl. VwGH 6.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 24.05.2024 Index: L4400 Feuerwehr
Norm: Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Bgld. FWG 2019 §41 Abs9 Z2
Rechtssatz: Information an Außenstehende: Was den Vorwurf anbelangt, der Beschwerdeführe habe sich durch die „Missachtung der vereinbarten Verschwiegenheitspflicht“ eindeutig unkameradschaftlich verhalten, steht es diesem völlig frei, sich persönlich oder üb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.05.2024 Index: L4400Feuerwehr
Norm: Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Bgld. FWG 2019 §41 Abs9 Z2
Rechtssatz: Ein rückwirkender – mehr als drei Jahre zurückliegender – Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr ist rechtswidrig Gemäß § 5 ABGB wirken Gesetze nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.05.2024 Index: L4400 Feuerwehr
Norm: Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Bgld. FWG 2019 §41 Abs9 Z2
Rechtssatz: Kommandoübergabe und Verhalten bei Einsätzen: Beim Vorwurf, dass sich die Kommandoübergabe nach übereinstimmenden Zeugenaussagen „schleppend bis schwierig“ gestaltet habe und vom Beschwerdeführer ohne mehrmaliges Nachfragen keine Unterlagen überg... mehr lesen...