Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
24.05.2024Index
L4400 FeuerwehrNorm
Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Rechtssatz
Mitarbeit im Ermittlungsverfahren und Krankheit
Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe eine Einladung zu einem klärenden Gespräch ungenutzt gelassen und auf erhobene Vorwürfe immer nur durch seinen Rechtsanwalt schriftlich reagiert, stellt weder ein unkameradschaftliches Verhalten dar, noch ist dieses geeignet, seine Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr zu rechtfertigen.
Gleiches gilt für die krankheitsbedingte Entschuldigung zur persönlichen Teilnahme an einer Verhandlung unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.
Schlagworte
Freiwillige Feuerwehr; Ausschluss eines Mitgliedes aus der freiwilligen Feuerwehr; Vorschreibung von Kosten für FeuerwehreinsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2024:E.242.07.2023.001.016Zuletzt aktualisiert am
18.06.2024