Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
24.05.2024Index
L4400 FeuerwehrNorm
Bgld. FWG 1994 §18 Abs1Rechtssatz
Brandsicherheitswache:
Der Vorwurf, dass der Beschwerdeführer für die von der Feuerwehr durchgeführten Brandsicherheitswachen nicht die Kosten in der vollen von der Feuerwehrtarifverordnung - FTVO 2018 vorgesehenen Höhe verrechnet hat, ist nicht geeignet, damit einen Grund für seinen Ausschluss aus der Feuerwehr zu rechtfertigen, da es nach der Rechtsmeinung des Bgld. Landesfeuerwehrverbandes dafür keine zwingende Rechtspflicht gibt. In Kenntnis dieser Rechtsauffassung ist dem Beschwerdeführer damit ein rechts- bzw. schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten nicht vorwerfbar.
Schlagworte
Freiwillige Feuerwehr; Ausschluss eines Mitgliedes aus der freiwilligen Feuerwehr; Vorschreibung von Kosten für FeuerwehreinsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2024:E.242.07.2023.001.016Zuletzt aktualisiert am
18.06.2024