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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §861;Rechtssatz
Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß sich der Beklagte (hier Hausbesorger) zur Räumung seiner Dienstwohnung verpflichtet und sich der Kläger (hier Dienstgeber) zur Zahlung einer Abfertigung an den Beklagten verpflichtet, so stellen die Räumungsverpflichtung und die Zahlungsverpflichtung voneinander trennbare Ansprüche dar und stehen zueinander auch nicht im Verhältnis eines Synallagmas (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986160157.X04Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009