RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0157

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §861;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
ZPO §204 Abs1;

Rechtssatz

Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß sich der Beklagte (hier Hausbesorger) zur Räumung seiner Dienstwohnung verpflichtet und sich der Kläger (hier Dienstgeber) zur Zahlung einer Abfertigung an den Beklagten verpflichtet, so stellen die Räumungsverpflichtung und die Zahlungsverpflichtung voneinander trennbare Ansprüche dar und stehen zueinander auch nicht im Verhältnis eines Synallagmas (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160157.X04

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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