Entscheidungen zu § artikel1zu33 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-30 von 31

TE OGH 2011/7/14 3Ob177/10s

Begründung: Der Verpflichtete ist Stifter der „H*****`schen Privatstiftung“. Zweck der Stiftung ist die Versorgung der Begünstigten durch eine einheitliche Erhaltung, Vermehrung und Sicherung des der Stiftung gewidmeten Vermögens. Die Verwendung der Stiftungsmittel erfolgt unter der Verantwortung des Stiftungsvorstands (§ 3 der Stiftungsurkunde). Die Begünstigten der Stiftung werden durch den Stifter bestimmt. Ihnen steht ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach Maßgabe des Stiftungs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.2011

TE OGH 2011/6/16 6Ob72/11y

Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Linz ist zu FN ***** die Ing. H***** S***** Privatstiftung eingetragen. Die entscheidungsrelevanten Bestimmungen der Stiftungsurkunde vom 9. Juli 1997 lauten: Zwölftens: Änderungen der Stiftungserklärung und Widerruf der Stiftung (1) Die beiden Stifter behalten sich den Widerruf der Stiftung, auch nach Eintragung der Stiftung in das Firmenbuch, ausdrücklich vor. Die Stiftung kann zu Lebzeiten von Herrn Ing. H***** S***** nur durch dies... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.2011

TE OGH 2011/1/28 6Ob240/10b (6Ob241/10z)

Begründung: Mit Beschluss vom 3. 5. 2010 (ON 16) bestellte das Erstgericht für den Betroffenen einen einstweiligen Sachwalter und übertrug diesem die Besorgung folgender dringender Angelegenheiten: „Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten, sowie sämtliche Stifterrechte der R***** W***** Privatstiftung, FN *****, eingetragen beim LG *****.“ Dieser war bereits zuvor mit Beschluss vom 19. 4. 2010 (ON 6) zum Verfahrenssachwalter bestellt worden. Mit Beschluss vom 29. 6... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2011

TE OGH 2010/8/10 1Ob214/09s

Entscheidungsgründe: Mit vom Beklagten aufgenommenem Notariatsakt vom 23. 6. 1999 hat Ing. G***** W***** als Stifter die klagende Privatstiftung errichtet. In § 5 der Stiftungserklärung behielt sich der Stifter das Recht vor, die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde zu ändern. Am selben Tag wurde ebenfalls vom Beklagten eine Stiftungszusatzurkunde errichtet. Die Klägerin wurde am 31. 7. 1999 im Firmenbuch eingetragen. Die ersten Stiftungsvorstände der klagenden Privatstif... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.08.2010

TE OGH 2009/9/18 6Ob136/09g

Begründung: In dem vom Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die L***** Privatstiftung (im Folgenden: Privatstiftung) eingetragen, die von Helmut J. S*****, geboren am 26. 7. 1956, und der - mittlerweile verstorbenen - Friederike S*****, geboren am 26. 7. 1920, errichtet wurde. Die Stiftungserklärung umfasst neben der Stiftungsurkunde vom 27. 2. 1996 auch eine Stiftungszusatzurkunde (§ 10 PSG; § 6 der Stiftungsurkunde). § 3 der Stiftungsurkunde lautet: „Dauer... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.2009

TE OGH 2009/1/15 6Ob235/08i

Begründung: Die zu FN ***** des Handelsgerichts Wien im Firmenbuch eingetragene S***** Privatstiftung mit Sitz in W***** wurde mit Stiftungsurkunde vom 19. 3. 2002 errichtet. Stifter waren Walter T***** und die M***** Anstalt mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, die ihrerseits bei der Errichtung der Privatstiftung von Walter T***** vertreten wurde. Dieser behielt sich in der Stiftungsurkunde das Recht vor, diese Stiftung jederzeit zu widerrufen; außerdem ist er berechtigt, die Stiftu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.2009

TE OGH 2008/3/13 6Ob50/07g

Begründung: Mit Notariatsakt vom 7. 6. 2000 errichteten Mag. Georg P*****, Mag. Birgit P***** und Maria P***** als Stifter die im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragene S***** Privatstiftung. Mit Notariatsakt vom 1. 8. 2000 erfolgte eine Neufassung der Stiftungsurkunde. Diese Stiftungsurkunde vom 1. 8. 2000 enthält ua folgende Bestimmungen: § 9 Beirat: Paragraph 9, Beirat: (1) Nach Ableben aller Stifter oder wenn keinem Stifter und keiner(n) letztwillig beruf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.03.2008

TE OGH 2008/3/13 6Ob49/07k

Begründung: Mit Notariatsakt vom 7. 6. 2000 errichteten Mag. Georg P*****, Mag. Karin B***** und Maria P***** als Stifter die im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragene M***** Privatstiftung. Mit Notariatsakt vom 1. 8. 2000 wurde die Stiftungsurkunde neu gefasst. Diese Stiftungsurkunde vom 1. 8. 2000 enthält ua folgende Bestimmungen: § 9 Beirat: Paragraph 9, Beirat: (1) Nach Ableben aller Stifter oder wenn keinem Stifter und keiner(n) letztwillig berufenen P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.03.2008

TE OGH 2007/8/16 3Ob169/07k

Begründung: Die Verpflichtete ist Stiftungsprüferin der mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 28. Oktober 2002 nach erfolgtem Widerruf der Stiftung aufgelösten, von Rosa S***** errichteten Privatstiftung. Mit dem Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 27. Jänner 2005 wurde der Stiftungsprüferin aufgetragen, „der Stifterin die Prüfberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2000 bis 2003 sowie, falls schon vorliegend, für das Jahr 2004 binnen 14 Tagen vorzulegen". Diesem Beschl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.08.2007

TE OGH 2007/5/25 6Ob87/07y (6Ob88/07w)

Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist die von Rosa S***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete Rosa S***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.05.2007

TE OGH 2007/5/25 6Ob18/07a

Begründung: Die R***** Privatstiftung ist zur Firmenbuchnummer FN ***** im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Sie hat drei Vorstandsmitglieder, jedes von ihnen vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Stiftungsurkunde vom 15. 7. 1999 war von insgesamt sieben Stiftern errichtet worden. Darin behielten sich die Stifter nachstehende Rechte auf Lebenszeit vor: zu Punkt 4. Abs 1 das Recht zur Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; zu Punkt ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.05.2007

RS OGH 2006/5/24 6Ob78/06y, 6Ob87/07y (6Ob88/07w), 6Ob261/09i, 6Ob73/14z, 6Ob98/14a, 6Ob198/13f, 6Ob

Norm: PSG §33
Rechtssatz: Der Stiftungsvorstand einer Privatstiftung ist im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG, im Verfahren zur Eintragung einer Privatstiftung und im Verfahren zur Eintragung einer Neufassung der Stiftungsurkunde antrags- und rechtsmittellegitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 78/06y Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 78/06y ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.2006

TE OGH 2006/5/24 6Ob78/06y

Begründung: Mit Notariatsakt vom 1. 2. 1996 errichteten Alfred L*****, sein mj Sohn Maximilian L***** und dessen Großmutter Christa H***** die „L***** Privatstiftung". Dabei vertrat der Vater seinen Sohn. Die Privatstiftung wurde am 13. 4. 1996 im Firmenbuch eingetragen, zugleich wurde eine Stiftungszusatzurkunde vom 1. 2. 1996 eingetragen. Das gewidmete Vermögen ist eingebracht. In der Stiftungsurkunde behielt sich der Vater das von ihm alleine ausübbare Recht vor, Änderungen der S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.2006

RS OGH 2006/5/24 6Ob78/06y, 6Ob18/07a, 6Ob158/11w

Norm: PSG §3PSG §33
Rechtssatz: Auf die Stellung als Stifter an sich kann nach Entstehen der Stiftung nicht verzichtet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 78/06y Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 78/06y 6 Ob 18/07a Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 18/07a Auch; Beisatz: Zulässig ist hingegen ein Verzicht des Stifters auf Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.2006

TE OGH 2006/4/26 3Ob217/05s

Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.2006

TE OGH 2006/4/26 3Ob16/06h

Begründung: Der nunmehr Verpflichtete ist Stifter einer näher bezeichneten Privatstiftung (im Folgenden nur Privatstiftung). Nach dem Vorbringen der betreibenden Partei ist Zweck der Stiftung die Erhaltung, Sicherung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens; Versorgung von Begünstigten. Begünstigter der Stiftung ist der Verpflichtete. Bei Auflösung der Stiftung ist das Stiftungsvermögen an den zuletzt Begünstigten zu übertragen. Zu Lebzeiten des Stifters bestimmt er die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.2006

RS OGH 2006/4/26 3Ob217/05s, 3Ob16/06h, 6Ob18/07a, 6Ob235/08i, 6Ob136/09g, 3Ob177/10s, 3Ob166/11z, 6

Norm: EO §331 FEO §333PSG §3 Abs3PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 3 PSG der Exekution nach §§ 331 ff EO, wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehielt und nach der Stiftungserklärung oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist, und/oder sich ein Änderungsrecht vorbehielt. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2006

TE OGH 2006/3/9 6Ob166/05p

Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Stifter der zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch eingetragenen A***** Privatstiftung. Diese wurde mit Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 gegründet. Im Zuge der Gründung wurde am 19. 6. 1996 auch eine Stiftungszusatzurkunde errichtet. Im Bezug auf beide Urkunden haben sich die Stifter jeweils das Änderungsrecht vorbehalten. Dieses Änderungsrecht kann gemäß Punkt 14.2. der Stiftungsurkunde und Punkt 5.1. der Stiftungszu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.03.2006

TE OGH 2004/5/27 6Ob61/04w

Begründung: Mit dem Notariatsakt vom 23. 10. 1997 errichteten Paul Josef P***** und Romana P***** die im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragene Privatstiftung. Die Stifter änderten mit Notariatsakt vom 24. 6. 2003 die Stiftungsurkunde ua dahin ab, dass sämtliche von den Stiftern gemeinsam bzw einvernehmlich auszuübenden Rechte nunmehr alleine vom verbleibenden Stifter Paul Josef P***** ausgeübt werden. Von der Änderung der Stiftungsurkunde sind ua deren §§ 11 und 14 bet... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.2004

RS OGH 2004/4/29 6Ob7/04d, 6Ob198/13f

Norm: PSG §33PSG §36
Rechtssatz: 1. Der Umstand, dass der Stifter geschäftsunfähig wurde, bedeutet nicht, dass der Stifter im Sinne des § 33 Abs 1 PSG weggefallen und der Stiftungsvorstand zur Änderung der Stiftungserklärung legitimiert ist. 2. Das subsidiäre Recht des Stiftungsvorstandes auf Änderung der Stiftungserklärung setzt geänderte Verhältnissse voraus. Eine auslegungsbedürftige Letztbegünstigtenregelung fällt nicht in den Anwendungsber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2004

TE OGH 2004/4/29 6Ob7/04d

Begründung: Der Stifterin wurde am 8. 1. 1999 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Einkommens- und Vermögensverwaltung, die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten, die Sicherstellung der notwendigen Personensorge und die Besorgung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Privatstiftung umfasst. Die drei Mitglieder des Stiftungsvorstandes wurden wegen einer Interessenkollision mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 14. 12. 2000, 6 Ob 278/00... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.2004

TE OGH 2003/10/14 1Ob227/03v

Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof fasste die für das Privatstiftungsrecht maßgebenden Leitlinien, soweit sie im Anlassfall von Interesse sind, unter Berufung auf seine Vorjudikatur zuletzt in der Entscheidung 6 Ob 85/01w (= NZ 2002, 337) folgendermaßen zusammen: Die Privatstiftung sei ein vom Stiftungsvorstand vertretener und verwalteter Rechtsträger, dessen Zweck und innere Ordnung privatautonom weitgehend vom Stifter bestimmt we... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.2003

RS OGH 2003/9/11 6Ob106/03m, 3Ob217/05s, 3Ob16/06h, 3Ob169/07k, 6Ob235/08i, 6Ob240/10b (6Ob241/10z),

Norm: ABGB §273IO §114PSG §3PSG §33PSG §34
Rechtssatz: 1. Das dem Stifter einer Privatstiftung vorbehaltene Widerrufsrecht ist kein höchstpersönliches Recht, sondern eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 273 ABGB. Der Widerruf kann vom Sachwalter des Stifters erklärt werden und wird mit der gerichtlichen Genehmigung wirksam. 2. In der Stiftungserklärung enthaltene Regelungen über den Widerruf der Privatstiftung (§ 34 PSG) sind w... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.2003

TE OGH 2003/9/11 6Ob106/03m

Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von R********** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R********** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung kann die Stifterin den Widerruf der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.2003

TE OGH 2002/12/12 6Ob291/02s

Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch ist die durch die Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 errichtete AMD Privatstiftung mit dem Sitz in W***** eingetragen. Stifter sind der Revisionsrekurswerber Dipl. Ing. Dr. Artur D***** und sein Sohn Ing. Michael D*****. Art VII der Stiftungsurkunde regelt unter anderem Bestellung und Abberufung des Vorstandes. Nach dessen Punkt 7.1.1. wird der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand von den Stiftern gemeinsam für die Dauer von... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.2002

TE OGH 2002/10/10 6Ob231/02t

Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch ist die durch die Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 errichtete A***** Privatstiftung mit dem Sitz in W***** eingetragen. Stifter sind DI Dr. Artur D***** (Antragsteller und Revisionsrekurswerber) und sein Sohn Ing. Michael D*****. Nach Pkt 7.3.1. der Stiftungsurkunde erfolgt die Bestellung des Stiftungsprüfers, solange beide Stifter leben und voll geschäftsfähig sind, über deren gemeinsamen Vorschlag durch das Gericht. Nach dem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.2002

TE OGH 2002/1/31 6Ob305/01y

Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch ist die durch die Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 errichtete A***** Privatstiftung mit dem Sitz in W***** eingetragen. Stifter sind Dipl. Ing. Dr. Artur D***** (im Folgenden Antragsteller und Revisionsrekurswerber) und sein Sohn Ing. Michael D*****. Art VII der Stiftungsurkunde regelt ua Bestellung und Abberufung des Vorstandes. Nach dessen Punkt 7.1.1 wird der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand von den Stiftern gemei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.01.2002

TE OGH 2001/6/6 6Ob116/01d

Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von Rosa S***** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete Rosa S***** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Personen, von denen je zwei die Stiftung g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.06.2001

RS OGH 2001/5/16 6Ob85/01w, 6Ob305/01y, 6Ob231/02t, 1Ob227/03v, 6Ob61/04w, 6Ob166/05p, 3Ob217/05s, 3

Norm: PSG §3PSG §9PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Vor Errichtung der Privatstiftung ist der Stifter bei der Gestaltung der Stiftungserklärung weitgehend frei. Nach Entstehen der Privatstiftung als Rechtsträger ist diese vom Stifter allerdings vollständig getrennt. Er ist nicht Mitglied der Stiftung oder Eigentümer des Stiftungsvermögens. Durch die Errichtung der Stiftung hat der Stifter den Zugriff auf das Vermögen verloren. Er kann in das Stiftungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.2001

RS OGH 2001/5/16 6Ob85/01w, 6Ob116/01d, 6Ob305/01y, 6Ob291/02s, 6Ob231/02t, 6Ob166/05p, 6Ob87/07y (6

Norm: AußStrG §9 J1PSG §27PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Der Stifter einer Privatstiftung, der sich in der Stiftungserklärung keinerlei Eingriffsrechte in das Stiftungsgeschehen vorbehalten und auf die Rechte auf Änderung der Stiftungserklärung (§ 33 PSG) und auf Widerruf der Stiftung (§ 34 PSG) verzichtet hat, ist im Verfahren über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern (§ 27 PSG) der vom Stifter völlig getrennten Privatstiftung nicht Beteiligter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.2001

Entscheidungen 1-30 von 31

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