Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Scheibbs vom 18. Jänner 2008, GZ 1 U 118/05a-21, wurde der am 9. Juli 1987 geborene Harald K***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (aF) schuldig erkannt. Die Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils erfolgten in Abwesenheit des Angeklagten, der im Zeitpunkt dieser Verfahrenshandlung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die schriftliche Urteilsausfertigung wurde ihm in der Folge ... mehr lesen...
Gründe: Desmon N***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grade beruhte (§ 11 StGB), nämlich einer akuten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, Personen gefährlich mit dem Tode bedrohte, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar 1) am 27. November 2006 Umi B*****, ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs4StPO §294 Abs2StPO §447StPO §459StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1StPO §478 Abs2
Rechtssatz: Wurde das angemeldete Rechtsmittel gegen ein Abwesenheitsurteil vom Verteidiger ausgeführt, erwirbt der Angeklagte auch dann kein Recht zur neuerlichen Ausführung dieses Rechtsmittels, wenn das Abwesenheitsurteil ihm erst danach gemäß den §§ 447, 79 Abs 4 zweiter Satz StPO zugestellt wurde. Denn nicht anders als § 294 Abs 2 StPO sieht auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. Februar 2002, GZ 043 Hv 15/02t-42, wurde Ladislav K***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil von zehn Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte dieses Urteil mit Berufung wegen des Au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, nach öffentlicher Verhandlung am 18. Februar 2003 mündlich verkündeten Beschluss erklärte das Oberlandesgericht Wien die vom Ministerium der Justiz der Republik Ungarn begehrte Auslieferung (hier die Weiterlieferung) des (von der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich ausgelieferten) kroatischen Staatsangehörigen Ilija I***** zur Strafverfolgung wegen der im Haftbefehl des Komitatgerichtes Somogy vom 28. Juni 1999, Z B.520/1993/3, beschriebenen St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Ybbs vom 6. April 2000, GZ 4 U 123/99x-21, wurde Anton D***** (richtig:) der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Zugleich fasste dieses Gericht gemäß § 494a Abs 1 Z 4 StPO den Beschluss, die Anton D***** mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 27. September 1995, AZ 15 E Vr 801/95, gewäh... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs1StPO §79 Abs4StPO §410 Abs1StPO §410 Abs2
Rechtssatz: Aus der von § 410 Abs 1 StPO den Gerichten auferlegten Pflicht, gegebenenfalls, und zwar ungeachtet allfälliger Anträge des Verurteilten, von Amts wegen nach §31a StGB vorzugehen, folgt - von nachträglichem Absehen von einer Zusatzstrafe nach § 40 zweiter Satz StGB abgesehen - zwingend, dass dem Verurteilten auch dann das von § 410 Abs 2 StPO eingeräumte Anfechtungsrecht z... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob am 16. Juli 2001 zum AZ 64 E Hv 3491/01x des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (ua) gegen Andreas B***** Strafantrag wegen der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB und der Hehlerei nach § 164 Abs 2, 3 und 4 zweiter Fall StGB (ON 29). Die Hauptverhandlung am 8. Jänner 2002, in welcher der Einzelrichter Andreas B***** auch zu den in den einbezogenen (S 283, 387) Nachtragsanzeige... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die gegen beide Beschlüsse des Oberlandesgerichtes vom Beschuldigten selbst verfassten und direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Grundrechtsbeschwerden sind verspätet. Denn der Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 13. März 2002 wurde dem (gemäß § 41 Abs 2 StPO dem Beschuldigten am 21. Februar 2002 beigegebenen [ON 62]) Verteidiger Dr. R***** am 21. März 2002 ausgefolgt (S 3 p/I), jener vom 27. März 2002 am ... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Norm: StPO aF §79 Abs2StPO §79 Abs4
Rechtssatz: Dem in Abwesenheit Verurteilten muss - unabhängig von einer Rechtsmittelerklärung und Rechtsmittelausführung seines Verteidigers - die nur mittels Zustellung des Abwesenheitsurteils zu seinen eigenen Handen gesicherte Möglichkeit eines Einspruchs offenstehen, um allenfalls vorbringen zu können, dass ihm die Vorladung zur Hauptverhandlung nicht gehörig zugestellt oder dass er von der Teilnahme an d... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 122/88 des Bezirksgerichtes Langenlois ergibt sich folgender Sachverhalt: Das genannte Gericht nahm über Antrag des Bezirksanwaltes Vorerhebungen wegen eines Verkehrsunfalls vor. Noch vor dem Abschluß dieser Vorerhebungen wurden für die Unfallsbeteiligten von Rechtsanwälten Vollmachtsurkunden vorgelegt, und zwar durch Dr. Ferdinand Weber für Johann D*** sowie durch Dr. Wolfgang Grohmann und Dr. Helmut Paul für Dietrich S*** (ON 3 und 4). Am 26.April 1989 erli... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §284 Abs4 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die Urteilsabschrift ist zur Rechtsmittelausführung dem schon für die Hauptverhandlung bestellten Armenvertreter zuzufertigen. - Unter Ergreifung eines Rechtsmittels ist sowohl dessen Anmeldung als auch dessen Ausführung zu verstehen. Entscheidungstexte 9 Os 182/71 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §79 Abs4StPO §286 Abs1StPO §296 Abs3StPO §471 Abs1
Rechtssatz: 1./ Die Vorladung zum Gerichtstag ist dem Angeklagten nicht zur eigenen Hand zuzustellen. 2./ Es ist Sache des Angeklagten, Vorsorge zu treffen, daß er von der zu erwartenden Anberaumung des Gerichtstages rechtzeitig verständigt werden kann; entzieht er sich der Zustellung der Vorladung, so ist dies ein schlüssiger Verzicht auf... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4
Rechtssatz: Hat der Angeklagte bereits die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet und um die Beistellung eines Armenverteidigers gebeten, so darf die Urteilsausfertigung nicht mehr ihm zugestellt werden, sondern sie ist bereits dem zu bestellenden Armenverteidiger zuzustellen. Entscheidungstexte 5 Os 1292/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §83 Abs4StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 79 Abs 2 StPO, dass die Zustellung an die Partei oder ihren bestellten Vertreter erfolgen kann, gilt nicht für Abwesenheitsurteile. Diese müssen nach den §§ 427, 459 letzter Satz StPO stets dem Verurteilten zugestellt werden. Die Frist zur Rechtsmittelerhebung und zur Erhebung des Einspruchs beginnt erst mit der Zustellung des Urt... mehr lesen...