Gründe: A. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A der Verbrechen (I.) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., (III.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. und (IV.) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB., ferner der Vergehen (II.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 (1.) Z. 1 und (2.) Z. 2 StGB., (V.) des Verstrickungsbruchs nach § 271 Abs. 1 StGB. und (VI.) nach § 114 ASVG. sowie (VII.) des (richtig: der) Finanzver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A (im zweiten Rechtsgang abermals) des (Finanz-) Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.Juni 1980 in Wien (vorsätzlich) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. 1972 entsprechenden Voranmeldungen, und zwar durch die Nichtaufnahme eines aus zwei Schlußrechnungen an die Firma B vom 4.April 1980 über 9,687.156... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Friedhofsgärtnerin Stefanie A von der Anklage, vom Oktober 1978 bis 31.Oktober 1980 in Wien unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen eine Abgabenverkürzung im Ausmaß von insgesamt 637.378 S bewirkt und demgemäß das Finanzvergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG. begangen zu haben, gemäß § 259 Z 4 StPO freigesprochen. Das Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Matthäus A des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er von März 1981 bis März 1983 in Rechberg vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung durch Abgabe von dem § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner 1981 bis Dezember 1982 von insgesamt 39.600 S bewirkt hat und dies nicht nur für möglich, sondern für gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gino Rudolf A des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung (im Tenor unrichtig: des Finanzvergehens der vollendeten Abgabenhinterziehung und des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung) nach § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a sowie § 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in Wien vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht durch die Unterl... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Jänner 1946 geborene Kaufmann Reinhard A wurde des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und 13 (im Urteil irrig § 15) FinStrG. (A I und II), des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. (B), ferner des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Z. 1 StGB (C), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 2, 224 StGB (D) und des Vergehens der versuchten Täusch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold A des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten, jeweils zum Teil durch Bestimmung (§ 11 zweiter Fall Fin-StrG) verübten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 13 FinStrG schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Mistelbach zum Teil (I.) mittels unrichtiger Steuererklärungen, also unter Verletzung seiner (eigenen) abgabenrechtlichen Anzeige- und Wahrheitspflicht, und zum Teil (II.) durch die Bestimmung seiner (gutg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kaufmann August A 1. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (Punkt I/A des Urteilssatzes), 2. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Punkt I/B des Urteilssatzes) und 3. des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe (in... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33StPO §5 Abs2 A
Rechtssatz: Durch einen rechtskräftigen Bescheid über die endgültige Abgabenfestsetzung wird neben dem Grund und der Höhe der Abgabenschuld zwangsläufig auch die ihr zugrunde liegende gewerbliche Tätigkeit dargetan (so schon 10 Os 99/81), die Frage nach deren Ausübung kann demnach auch von der subjektiven Tatseite her nicht mehr aufgerollt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1938 geborene Weinhauer Gustav A des Vergehens der teils 'bewirkten' (richtig: vollendeten - siehe § 13 Abs 1 FinStrG.), teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt, weil er in Gumpoldskirchen vorsätzlich fortgesetzt unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungsund Wahrheitspflichten, nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und durch Unterlasse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 25. April 1932 geborene Prokurist Kurt A der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG (Punkte A/I/ und II/ des Urteilssatzes) und der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (Punkt A/III/) und 2.) der am 3. September 1924 geborene Geschäftsführer Dr. Herbert B der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde im zweiten Rechtsgang der am 20. Mai 1912 geborene Fleischhauermeister Josef A von der Anklage, das Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit. a und 13 FinStrG, dadurch begangen zu haben, daß er in der Zeit von April 1967 bis 20. September 1972 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe unrichtiger Umsatz-, Einkomm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Oktober 1911 geborene Kaufmann Bernhard A, ein deutscher Staatsbürger, des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 3 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1970 bis 1973 in Weidling (Klosterneuburg) vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigeund Offenlegungspflicht, nämlich durch die Unterlassung der Einreichung von Steuererklärungen bewirkt hatte, daß Abgaben, die beschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in den Jahren 1972 bis 1974 in Salzburg als Geschäftsführer der 'A***' Export-Import Perserteppich Teheran Gesellschaft m.b.H. (vormals 'A***' Export, Import Gesellschaft m.b.H.) vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Oktober 1959 geborene - zur Tatzeit noch jugendliche - Hilfsarbeiter Wolfgang A des Vergehens der teils versuchten, teils vollendeten Täuschung nach § 108 Abs. 1 (und Abs. 2) 15 StGB schuldig erkannt, weil er auf seinem nicht zum Verkehr zugelassenen Motorfahrrad Marke KTM Comet 50 RS die polizeiliche Kennzeichentafel O 128.932 montierte und mit diesem Fahrzeug, das die Zulassungsvoraussetzungen für Motorfahrräde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Mai 1912 geborene Fleischhauermeister Josef A von der Anklage, das Vergehen der teils vollbrachten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG, zum Teil als Beteiliger im Sinne des § 11, dritter Fall, FinStrG dadurch begangen zu haben, daß er in der Zeit von April 1967 bis 20.September 1972 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abga... mehr lesen...
Norm: FinStrG §55StPO §5 Abs2 A
Rechtssatz: Wohl besagt § 5 Abs 2 StPO, daß der Strafrichter, soweit es sich um die Beurteilung der Strafbarkeit des Beschuldigten handelt, an das über eine strafrechtliche Vorfrage ergangene Erkenntnis des Zivilrichters nicht gebunden ist. Dies darf aber keineswegs dahin verstanden werden, daß es dem Strafrichter frei stünde, eine rechtskräftige zivilrechtliche oder administrative Entscheidung auf ihre materiell... mehr lesen...