Gründe: Mit (seit 3. September 2010 rechtskräftigem) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 31. August 2010, GZ 4 Hv 77/10y-15, wurde Gernot P***** des Vergehens der „versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB“ schuldig erkannt und hiefür zu einer - unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren - bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 28. Mai 2010 in G... mehr lesen...
Norm: StPO §494 Abs1StPO §494a Abs4
Rechtssatz: Andere als die in § 494a StPO genannten, in Zusammenhang mit einem Urteil ergehende Beschlüsse (so etwa jene nach § 494 StPO über die Erteilung von Weisungen oder die Anordnung der Bewährungshilfe) sind nicht gemeinsam mit dem Urteil, sondern erforderlichenfalls (§ 86 Abs 3 StPO) gesondert auszufertigen. Entscheidungstexte 15 Os 178/10f En... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigtem - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 3. Juni 2005, GZ 27 U 211/05h-8, wurde Manuela K*****, nunmehr T*****, des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten Diebstahles nach §§ 127, 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Mit - in gekürzter Form (Paragraph 4... mehr lesen...
Gründe: Gegen Harald D***** ist zu AZ 16 U 472/04z des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Strafverfahren anhängig. Am 5. August 2004 beantragte die Anklagebehörde die Bestrafung des Harald D***** wegen des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB und gemäß § 494a Abs 1 Z 4 StPO den Widerruf der zu AZ 162 Hv 45/04g des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gewährten bedingten Strafnachsicht (ON 3a). Gegen Harald D***** ist zu AZ 16 U 472/04z des Bezirksgerichtes I... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem (gemäß § 488 Z 7 iVm § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. März 2003, GZ 23 Hv 24/03s-19, wurde der am 27. Dezember 1987 geborene Francisc S***** - unter gemäß § 13 Abs 1 JGG erfolgtem Vorbehalt der Strafe (Probezeit zwei Jahre) - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit rechtskräftigem (gemäß Paragraph 488, Ziffer 7, in Verbindung mit Parag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - infolge Unzustellbarkeit an den Angeklagten nicht rechtskräftigen - Abwesenheitsurteil (§ 427 Abs 1 StPO) des Jugendgerichtshofes Wien vom 19. Oktober 1989, GZ 1 b E Vr 714/89-17, wurde über Rudolf T***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB eine Freiheitsstrafe verhängt. Gleichzeitig widerrief der Einzelrichter - entgegen § 494a Abs 4 zweiter Satz StPO mit getrennt ausgefertigten Beschlüssen - gemä... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 1. September 1997, GZ 35 Hv 153/97-7, wurde Dieter Helmut E***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch §§ 15, 127, 129 Z 2 StGB nach § 129 StGB unter Anwendung des § 43a Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 150 S sowie zu einer - unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Nach Verläng... mehr lesen...
Gründe: Hans Peter G***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 5. August 1996, GZ 3 U 225/96-12, rechtskräftig seit 26. November 1996, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Aus Anlass einer Nachverurteilung durch das Landesgericht Innsbruck am 9. April 1997 wurde die Probezeit beschlussmäßig ... mehr lesen...
Gründe: Gegen den in Italien wohnhaften italienischen Staatsangehörigen Corrado Di G***** ist beim Bezirksgericht Silz im zweiten Rechtsgang zum AZ 1 U 43/97s ein Strafverfahren wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB anhängig. Nach der Aktenlage bleibt offen, ob der Angeklagte der deutschen Sprache kundig ist; Anhaltspunkte, die dagegen sprechen, bieten S 6/ON 2, S 67/ON 7 sowie insbes im angeschlossenen Akt U 149/91 des Bezirksgerichtes Silz... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §459StPO §494a Abs3StPO §494a Abs4
Rechtssatz: § 494a Abs 3 StPO schützt allgemein den prozessualen Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Falle der Entscheidung nach Abs 1 leg cit. § 459 StPO schützt diesen Grundsatz für den Fall der Durchführung einer Hauptverhandlung sowie die darin getroffenen Entscheidungen. Wird also vom Urteilsgericht in der Hauptverhandlung mangels gehöriger Ladung die Anhörung zum Widerrufsa... mehr lesen...
Gründe: Josef P***** wurde auf Grund von Privatanklagen (Privatankläger Kurt R*****, Brigitte F***** und Dr.Friedrich Fl*****, dieser auch als Vertreter der beiden anderen) mit Urteil des Bezirksgerichtes Liesing vom 5. November 1993, GZ U 68/90-25, des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 (zu ergänzen: Abs 1) StGB schuldig erkannt und zu einer (gemäß § 43 Abs 1 StGB) für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe verurteilt. Eine dagegen vom Privata... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5. März 1993, GZ 7 a Vr 15.197/92-19, wurde Gerald A***** zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5. März 1993, GZ 7 a römisch fünf r 15.197/92-19, wurde Gerald A***** zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Gemäß Entschließung des Bundespräsidenten wurde Gerald A***** mit Wirkung vom 16. Dezember 1993 der Rest der bis zu diesem Zeit... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes St.Pölten vom 13. Dezember 1993, GZ 17 E Vr 783/93-8, wurde Petar V***** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 2 StGB idF vor der Strafgesetznovelle 1993 schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil erwuchs am 17.Dezember 1993 in Rechtskraft. Nach Ablauf der Probezeit am 17.Dezember 1996 sprach das Lan... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 3. Dezember 1996, GZ 16 E Vr 1572/96-12, wurde Othmar B***** wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB und der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt, von der ein Teil gemäß § 43 a Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...
Gründe: Über Friedrich H***** wurden mit den Urteilen des Jugendgerichtshofes Wien vom 25.November 1991, GZ 17 a U 482/91-10, und vom 29.November 1993, GZ 20 b U 10/93-26, wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene Freiheitsstrafen verhängt. Die erste der jeweils mit drei Jahren bestimmten Probezeiten wurde anläßlich des zweiten Schuldspruches auf fünf Jahre verlängert. Über Friedrich H***** wurden mit den Urteilen des Ju... mehr lesen...
Gründe: Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 24.Oktober 1994, GZ 14 E Vr 343/94-23, wurde Manfred M***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Landesgericht St.Pölten den Beschluß, die bedingte Nachsicht des Strafteiles von sechs Monaten der zu AZ 14 E Vr 49/92 des Landesgerichtes St.Pölten verhängten (insgesamt neunmonatig... mehr lesen...
Gründe: Mit - gemäß § 458 Abs 2 und Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 23.Mai 1991, GZ 15 a U 228/91-4, wurde der am 13.Jänner 1970 geborene Milan S***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von zwei Wochen verurteilt. Mit - gemäß Paragraph 458, Absatz 2 und Absatz 3, StPO in g... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.November 1993, GZ 27 Vr 145/92-58a, wurde über Gunter K***** eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, von der ihm gemäß § 43 a (Abs 3) StGB ein Teil von sechs Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.November 1993, ... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs3StPO §494a Abs4StPO §497 Abs2StPO §498 Abs2
Rechtssatz: An einem Verfahren nach § 494 a StPO ist neben dem im früheren Strafverfahren nicht anklageberechtigt gewesenen (Privatankläger) Ankläger des neuen Strafverfahrens zusätzlich der (Privatankläger) Ankläger des früheren Verfahrens zu beteiligen (Anhörungsrecht und Beschwerderecht). Entscheidungstexte 11 Os 63/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §494a Abs4
Rechtssatz: Die formal verfehlte Ausfertigung des Widerrufsbeschlusses als Teil des Urteils ändert nichts an seiner Wirksamkeit; ein solcher Formfehler allein bedeutet keine Überschreitung materiellrechtlicher Strafbefugnisse (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 137/92 Entscheidungstext OGH 01.04.1993 12 Os 137/92 ... mehr lesen...
Gründe: Manfred S***** wurde mit dem bekämpften Urteil der Vergehen (zu 1) des Diebstahls nach § 127 StGB und (zu 2) des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; mit einem zugleich mit dem Urteil verkündeten, jedoch nicht mit diesem, sondern gesondert ausgefertigten Beschluß (ON 13) wurde die dem Genannten im Verfahren zu AZ 8 E Vr 2088/90 gewährte bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen, aber die bestimmte Probzeit auf 5 Jahre verlä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 3.Oktober 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofbauer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Alfred B***** und Emanuel V***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 9. Jänner 1990, GZ 11 E Vr 1974/89-5, wurde Günther B***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte der gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 erster Satz StPO hiefür zuständige Einzelrichter unter anderem den Beschluß auf Widerruf der mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 16.Juni 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - am selben Tag in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 2.April 1987, GZ 1 a Vr 1306/86-23, wurde (ua) der am 30.Oktober 1969 geborene Manuel M*** wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt, wobei diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit v... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.September 1969 geborene Roland S*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 23.Februar 1990, GZ 10 E Vr 84/90-8, des (seit 4.Dezember 1989 begangenen) Vergehens der Nichtbefolgung des Einberufungsbefehles nach § 7 Abs. 2 erster Fall MilStG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Gleichzeitig erging gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO (iVm § 53 Abs. 1 StGB) der Beschluß auf Widerruf der bedingten Entlas... mehr lesen...