Norm: StPO §43 Abs4StPO §213 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung der Zustellung der Anklageschrift ist eine vom Gesetz zwingend vorgesehene Verfügung rein formeller Art und keine ermittlungs? oder erkennungsrichterliche Tätigkeit. Sie vermag daher bei der hier maßgeblichen inhaltlichen Betrachtungsweise eine Ausgeschlossenheit des Richters nach § 43 Abs 4 StPO nicht zu begründen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Dezember 2010 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll und Dr. T. Solé als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Prammer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen H***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB sowie weiterer strafbarer Handlungen, AZ 122 Hv 3... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg legte im Verfahren AZ 503 Hv 17/10w (nunmehr 603 Hv 6/10p) des Landesgerichts Korneuburg mit Strafantrag vom 28. Jänner 2010 (ON 3) Agnieszka C***** ein als Verbrechen des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB beurteiltes strafbares Verhalten zur Last. Mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil vom 2. März 2010 (ON 11) sprach der Einzelrichter Dr. H***** gemäß § 488 Abs 3 StPO die Unzuständigkeit des Landesgerichts Korneu... mehr lesen...
Gründe: Mit insoweit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 6. Mai 2008, GZ 21 Hv 8/08g-72, wurde Joachim K***** ua vom Vorwurf einer betrügerischen Vorgangsweise anlässlich eines mit Günther V***** geschlossenen Versicherungsvertrags freigesprochen. Die mit diesem Urteil ergangenen Schuldsprüche bekämpfte der Angeklagte ua mit Nichtigkeitsbeschwerde, welche der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 5. November 2008, AZ 13 Os 146/08g, zurückwies. Dem Senat gehörten d... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Ludwig L***** wegen des Verbrechens des des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB ua strafbarer Handlungen, AZ 40 Hv 19/08f des Landesgerichts Salzburg, entschied das Oberlandesgericht Linz unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Dr. A***** und unter Mitwirkung der Richter des Oberlandesgerichts Dr. B***** und Dr. E***** - die zuvor bereits an mehreren Entscheidungen des Oberl... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 12a Vr 539/83, Hv 28/83 des Landesgerichts Feldkirch beantragte der (damalige) Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Feldkirch Dr. Erich W***** am 7. März 1983 ua die Einleitung der Voruntersuchung gegen Norbert L***** wegen §§ 146, 147 Abs 3 StGB (S 1). Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch als Schöffengericht vom 3. Oktober 1983 (ON 19) wurde Norbert L***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt; seine dagegen erh... mehr lesen...
Gründe: Georg K***** wurde im Verfahren AZ 14 Hv 38/07b des Landesgerichts Klagenfurt mit Urteil vom 25. Jänner 2008 (ON 20) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Oberlandesgerichts Graz vom 4. Juni 2008, AZ 9 Bs 154/08b (ON 33), wurde der Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit und des Ausspruchs über die Schuld und die privatrechtlichen Ansprüche durch die Senatsmitglieder Dr. R*****, Dr. G***** und Mag. H**... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 24. März 2004, GZ 3 U 91/03a-44, wurde unter anderem Franz S***** des (am 7. und 8. Jänner 2003 zum Nachteil des Univ.-Doz. Dr. Gerhard S***** begangenen) Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (ergänze: erster Fall) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung des Franz S***** (wegen Nichtigkeit) gab das Landesgericht Krems an der Donau als Berufungsgerich... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 15. Oktober 2007, GZ 21 Hv 11/07v-21, wurde Franz K***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Die dagegen vom Angeklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 31. Jänner 2008, 12 Os 166/07i, zurückgewiesen (ON 30). Mit Urteil des Oberlandesgerichts Linz vom 8. April 2008, AZ 8 Bs 82/08b, wurde d... mehr lesen...
Rechtssatz: Derjenige Hofrat des Obersten Gerichtshofs, der als Senatsmitglied des Oberlandesgerichts an der mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angefochtenen Entscheidung beteiligt war, ist im Verfahren über diese Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Präs 2690-4930/08y Entscheidungstext OGH 09.10.2008 1 Präs 2690-4930/08y Zuletzt aktualisiert am 09.01.2009 mehr lesen...
Gründe: Über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist nach der Geschäftsverteilung im Senat 11 zu entscheiden. Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Helene Bachner-Foregger ist Mitglied dieses Senats. Sie hat ihre Ausgeschlossenheit angezeigt, weil sie Mitglied des Senats war, von dem die mit der Nichtigkeitsbeschwerde bekämpfte Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien stammt. Rechtliche Beurteilung Nach § 43 Abs 3 StPO ist ein Richter eines R... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3StPO §68 Abs4
Rechtssatz: Nach § 68 Abs 4 StPO ist von der Entscheidung über einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens (§ 363a StPO) sowie von der Mitwirkung und Entscheidung im erneuerten Verfahren ausgeschlossen, wer in derselben Sache als Richter tätig gewesen ist. Die hinsichtlich des erneuerten Verfahrens vorzunehmende teleologische Reduktion dieser Bestimmung iSd § 68 Abs 3 StPO ist hinsichtlich der... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §67 AStPO §68StPO §363a
Rechtssatz: Die Ausschließungsgründe der §§ 67, 68 StPO sind im Gesetz taxativ aufgezählt und einer Erweiterung durch Analogie nicht zugänglich. Dass keine planwidrige - durch Analogie zu schließende - Lücke vorliegt, hat der Gesetzgeber auch zuletzt (BGBl 1996/762) zu erkennen gegeben, indem er zwar hinsichtlich der neu normierten "Erneuerung des Strafverfahrens" (§ 363a StPO) anordnet, dass al... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II3StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Durch die Regelung des § 68 Abs 3 StPO soll das Gericht gegen den Vorwurf geschützt werden, schon auf Grund der Beteiligung am Grundverfahren voreingenommen zu sein. Dem Verurteilten soll die naheliegende Besorgnis genommen werden, die Richter des Grundverfahrens könnten schon infolge des verurteilenden Erkenntnisses für das Wiederaufnahmeverfahren nicht die nötige Objektivität auf... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3StPO §292 letzter Satz
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 68 Abs 3 StPO ist ein Nachteil des Verurteilten (im Sinne des § 292 letzter Satz StPO) nicht auszuschließen. Entscheidungstexte 15 Os 33/97 Entscheidungstext OGH 03.04.1997 15 Os 33/97 14 Os 141/06a Entscheidungstext OGH 30.0... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Die Grundzüge der zu § 68 Abs 2 StPO entwickelten Judikatur (vgl SSt 31/123; 11 Os 20/91) sind auch auf die (neu eingefügte) Regelung des Abs 3 des § 68 StPO anzuwenden und somit nicht nur die Richter von einer Entscheidung (in erster oder zweiter Instanz) im Wiederaufnahmeverfahren ausgeschlossen, die im Grundverfahren (als Untersuchungsverhandlung oder in der Hauptverhandlung als Tatrichter) in e... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem - durch das StPÄG 1993, BGBl Nr 526, neu eingefügten - Abs 3 des § 68 StPO ist von der Entscheidung (ua) über einen Antrag auf Wiederaufnahme (§ 357 StPO) ausgeschlossen, wer in derselben Sache (als Untersuchungsrichter tätig gewesen ist oder) als Richter an der früheren Hauptverhandlung teilgenommen hat. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers des StPÄG 1993 sollte - da eine analoge Anwe... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II3StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des § 68 Abs 3 StPO auch auf in einer höheren Instanz tätige Richter des Grundverfahrens entspricht auch dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch jedes Angeklagten darauf, dass seine Sache in billiger Weise von einem unparteiischen Gericht gehört werde (Art 6 Abs 1 MRK). Entscheidungstexte 12 Os... mehr lesen...