Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde die Angeklagte Shireen B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (I) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde die Angeklagte Shireen B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Mitangeklagten M***** sowie einen Teilfreispruch des Angeklagten Kurt C***** enthält, wurde letzterer der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II) sowie der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (III), der Urkundenunterdrückung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther L***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 27. August 2003 in Wien dem Tankstellenpächter Johannes G***** dadurch, dass er einen Kreuz-Schraubenschlüssel gegen den Tankwart Sebastian P***** gerichtet und ihn aufgefordert hatte, die Kassa zu öffnen und Geld herauszugeben, sowie hierauf aus der von Sebastian P***** geöffnet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter H***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (1.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (2.) schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter H***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB (1.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB (2.) schuldig erka... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Abs1 Z12StPO §351
Rechtssatz: Wenn die im Schuldspruch beschriebene fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (infolge eines Putativnotwehrexzesses mit einer Schußwaffe) rechtsirrig nur als fahrlässige Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB beurteilt worden ist, im Wahrspruch der Geschworenen aber - zufolge inkonsequenter Nichtbeantwortung der entsprechenden Eventualfragen - o... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z12StPO §351 Satz2
Rechtssatz: Die gesetzmäßige Ausführung des Nichtigkeitsgrundes der Z 12 setzt einen Vergleich der im Wahrspruch der Geschworenen enthaltenen und damit festgestellten Tatsachen (siehe § 351, zweiter Satz, StPO) mit dem darauf angewendeten Strafgesetz voraus. Entscheidungstexte 13 Os 133/92 Entscheidungstext OGH 08.01.1993 13 O... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 39-jährige Friedrich W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (zu I/2) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und (zu II/) des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Friedrich W*** (zu I/) am 27.Jänner 1988 in Frauenki... mehr lesen...
Norm: StPO §349StPO §351
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Kassierung auch des Strafausspruchs (infolge teilweiser Aufhebung des Wahrspruchs) wird der Angeklagte (nicht nur mit seiner Berufung, sondern auch) mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde, soweit sie auf § 345 Abs 1 Z 13 StPO gestützt ist, auf diese Entscheidung verwiesen. Entscheidungstexte 16 Os 12/90 Entscheidungstext OGH 06.07... mehr lesen...
Gründe: Die am 3.März 1960 geborene kaufmännische Angestellte Karin S*** wurde zufolge einer ursprünglich auf das Verbrechen des Mordes (§ 75 StGB.) gerichteten, nach Beginn der Hauptverhandlung jedoch auf das Verbrechen des Totschlags (§ 76 StGB.) modizifierten Anklage in diesem Sinn schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schuldspruch beruht auf dem stimmeneinhelligen Wahrspruch der Geschwornen, welche die anklagekonforme Hauptfrage in Richtung Totschlag be... mehr lesen...
Norm: StPO §349StPO §351
Rechtssatz: Analoge Anwendung des § 351, letzter Halbsatz, StPO. Entscheidungstexte 13 Os 148/88 Entscheidungstext OGH 26.01.1989 13 Os 148/88 Veröff: EvBl 1989/106 S 376 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0101099 Dokumentnummer JJR_19890126_OGH0002_013... mehr lesen...
Nach der Aktenlage sind seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 12.September 1985 keine neuen Umstände eingetreten, welche die Annahme einer Gnadenwürdigkeit des Verurteilten rechtfertigen könnten. In seinem vorerwähnten Urteil hat der Oberste Gerichtshof die in erster Instanz mit einem Jahr bemessene Freiheitsstrafe in Stattgebung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf fünfzehn Monate erhöht und die Gewährung der bedingten Strafnachsicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt, da... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §351StPO §357 Abs3
Rechtssatz: Das Neuerungsverbot gilt nur im Nichtigkeitsverfahren (Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen punkto Nichtigkeit), demgemäß nicht für Beschwerden (hier: im Wiederaufnahmeverfahren). Entscheidungstexte 13 Os 166/82 Entscheidungstext OGH 23.12.1982 13 Os 166/82 Veröff: EvBl 1983/157 S 577 = RZ 1983/61 S 254 ... mehr lesen...
Norm: StPO §351
Rechtssatz: Die der Feststellung durch die Geschwornen vorbehaltenen Tatsachen, die der OGH seiner Entscheidung zugrunde zu legen hätte, sind zufolge dieser Vorschrift der Anfechtung im Nichtigkeitsverfahren entrückt. Zur Tatsachenfeststellung durch die Geschwornen siehe auch § 337 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 149/82 Entscheidungstext OGH 04.11.1982 13 Os 149/82... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Abs1 Z12StPO §351
Rechtssatz: Sachentscheidung des OGH, wenn der Wahrspruch der Geschwornen alle zur richtigen rechtlichen Beurteilung nötigen Tatsachenfeststellungen enthält. Entscheidungstexte 13 Os 51/72 Entscheidungstext OGH 17.08.1972 13 Os 51/72 Veröff: SSt 43/33 9 Os 79/73 Entscheidungstext OGH 05.11.197... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z10StPO §345 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z12StPO §351
Rechtssatz: Ob bei Vorliegen von Nichtigkeit nach den Z 6 und 10 bis 12 des § 345 StPO eines im geschwornengerichtlichen Verfahren gefällten Urteiles der OGH in der Sache selbst erkennen kann oder die Sache an das Erstgericht zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen muß, hängt davon ab, ob alle für die richtige rechtliche Beurteilung der an... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §351StPO §411 Abs4
Rechtssatz: Die Begutachtung einer Gnadensache durch den OGH im Sinne des § 411 Abs 4 StPO hat nur dann zu erfolgen, wenn in der gemäß dem § 288 Abs 2 Z 3 oder dem § 351 StPO ergangenen Entscheidung der OGH die Strafe neu bemessen hat. Entscheidungstexte 12 Ns 9/68 Entscheidungstext OGH 13.05.1968 12 Ns 9/68 Veröff: EvBl 1968/392... mehr lesen...