RS OGH 1990/7/6 16Os12/90

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Veröffentlicht am 06.07.1990
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Norm

StPO §349
StPO §351

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Kassierung auch des Strafausspruchs (infolge teilweiser Aufhebung des Wahrspruchs) wird der Angeklagte (nicht nur mit seiner Berufung, sondern auch) mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde, soweit sie auf § 345 Abs 1 Z 13 StPO gestützt ist, auf diese Entscheidung verwiesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0101070

Dokumentnummer

JJR_19900706_OGH0002_0160OS00012_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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