Norm: StPO §31 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 31 StPO A) § 31 StPO 1975 alt (vor 2008) B) § 31 StPO idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123650 Im RIS seit 13.07.2008 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag auf Bestrafung vom 2. April 1997 legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Innsbruck dem polnischen Staatsangehörigen Tadeusz O***** das am 25. März 1997 begangene Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last (GZ 1 U 109/97a-3 des Bezirksgerichtes Innsbruck). Wegen unbekannten Aufenthaltes des Beschuldigten brach das Gericht mit Beschluss vom 4. April 1997 das Strafverfahren gemäß § 452 Z 2 StPO ab und ordnete die Ausschreibung des Genannten... mehr lesen...
Gründe: Trotz der am 7. Oktober 1998 erfolgten Verständigung (auch) des Staatsanwaltes von dem auf 8.00 Uhr des 13. Oktober 1998 festgelegten Termin (S 3 h verso und 3 r des Antrags- und Verfügungsbogens) erschien dieser nicht zur Haftverhandlung, worauf der Untersuchungsrichter bis 8.08 Uhr zuwartete (S 327), die Verhandlung sodann in Abwesenheit des Staatsanwaltes durchführte und die Untersuchungshaft gegen Anwendung gelinderer Mittel (§ 180 Abs 5 StPO) aufhob. Trotz der am 7... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ U 5/96 des Bezirksgerichtes Wildon beantragte der Bezirksanwalt am 24. Jänner 1996 die Bestrafung des Josef K***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB "wegen Nichtleistung des monatlichen Unterhaltsbeitrages für die beiden ehelichen Kinder Melanie und Nicole seit der letzten Verurteilung am 22. Februar 1995" und gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO den "Widerruf zu U 16/93 und U 67/94 des Bezirksgerichtes Wildon" (ON 3)... mehr lesen...
Norm: StAG §4 Abs1StAG §4 Abs3StPO §31 AStPO §457
Rechtssatz: Das "Adhoc-Hinzuziehen" eines Rechtspraktikanten als Bezirksanwalt konnte keine Wirksamkeit entfalten, steht doch gemäß § 4 Abs 3 StAG die ersatzweise Bestimmung eines Anklagevertreters vor dem Bezirksgericht ausschließlich dem Leiter der zuständigen Staatsanwaltschaft zu. Entscheidungstexte 11 Os 53/97 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §31 Satz2 AStPO §457
Rechtssatz: Die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des öffentlichen Anklägers ist gesetzwidrig. Entscheidungstexte 12 Os 4/93 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 12 Os 4/93 15 Os 42/05y Entscheidungstext OGH 02.06.2005 15 Os 42/05y Auch; Beisatz: Eine Hauptverhandlung wegen... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §457StPO §465
Rechtssatz: Die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Vertreters der öffentlichen Anklage verletzt das dem Staatsanwalt gemäß § 31, 2. Satz, StPO zustehende Recht, sich auch an den vor die Bezirksgerichte gehörigen Verhandlungen persönlich oder durch einen Stellvertreter zu beteiligen. Die Ausübung dieses Rechtes konnte nicht durch die (gerichtliche) Verlesung des schriftlichen Strafantrages e... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §457StPO §466 Abs2
Rechtssatz: Die Anwesenheit des Anklägers bei der Urteilsverkündung wurde vom Prozeßgesetzgeber als derartige Selbstverständlichkeit angesehen, daß eine ausdrückliche Regelung des Beginns des Fristenlaufes für die Rechtsmittelanmeldung nur für den bei Verkündigung des Urteiles nicht anwesenden Angeklagten, nicht jedoch für den Fall der Abwesenheit des Anklägers getroffen wurde (§ 466 Abs 2 StPO). ... mehr lesen...
Norm: StAG §4StPO §27StPO §31 AStPO §447StPO §448
Rechtssatz: Ist ein Vertreter der öffentlichen Anklage zur Hauptverhandlung über ein Offizialdelikt vor dem Bezirksgericht nicht erschienen, dann darf die Verhandlung nicht durchgeführt werden. Vielmehr ist mit Vertagung vorzugehen, sofern nicht aufgrund einer Anzeige des Verhandlungsrichters nach § 27 StPO der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem in Strafsachen tätigen Gerichtshof erster Insta... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1988, GZ 14 E Vr 399/88-28 (Punkt 1) wurden der am 16.Juni 1961 geborene Alfred W*** (ehemals M***) der Vergehen des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB, die am 8.Mai 1964 geborene Andrea L*** (ehemals N***) des Vergehens des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der am 7.Feber 1967 geborene Bernhard (richtig:) Z***... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §448
Rechtssatz: Beim Bezirksgericht ist zur Hauptverhandlung bei Offizialdelikten ein staatsanwaltschaftlicher Funktionär beizuziehen. Entscheidungstexte 9 Os 295/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 9 Os 295/61 Veröff: EvBl 1962/25 S 25 13 Os 24/78 Entscheidungstext OGH 09.03.1978 13 Os 24/78 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §62
Rechtssatz: Wurde ein Strafverfahren wegen Übertretung des Betruges an ein Bezirksgericht außerhalb des Tatortes delegiert, so ist zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verbrechens des Betruges (im Hinblick auf weitere Betrugsanzeigen) der dem delegierten Bezirksgericht übergeordnete Gerichtshof erster Instanz zuständig. Entscheidungstexte 8 Nds 274/61 En... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §281StPO §457StPO §468
Rechtssatz: Weder die Durchführung einer ein Offizialdelikt betreffenden Hauptverhandlung in Abwesenheit des öffentlichen Anklägers noch die fälschliche Bezeichnung des öffentlichen Anklägers im Hauptverhandlungsprotokoll als anwesend begründet eine Nichtigkeit des auf Grund einer solchen gesetzwidrig durchgeführten Hauptverhandlung gefällten Urteiles (EvBl 1952/408). Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §448StPO §481
Rechtssatz: Die Staatsanwaltschaft ist zur Beschwerde selbst dann berechtigt, wenn das ihr unterstehende Organ, das sie beim Bezirksgerichte zu vertreten hatte, selbst Antragsteller war und eine antragsgemäße Entscheidung erging. Entscheidungstexte 5 Nds 2301/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 5 Nds 2301/56 Veröff: SSt XXVII/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §447StPO §457StPO §471
Rechtssatz: Abwesenheit des öffentlichen Anklägers; Verschreibung des Termines in Ladung für öffentliche Verhandlung in zweiter Instanz. Entscheidungstexte 5 Os 364/53 Entscheidungstext OGH 28.04.1953 5 Os 364/53 Veröff: SSt XXIV/39 = EvBl 1953/527 S 637 9 Os 125/58 Entscheidungstext ... mehr lesen...