Begründung: Der Antragsteller hat mit einem vom 9.2.2000 datiertem und am 10.2.2000 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz einen Individualantrag auf Aufhebung von bestimmten Wortfolgen der §§6 und 285 StPO gestellt. Mit Erkenntnis vom 16.3.2000, G151/99 u.a. hob der Verfassungsgerichtshof aufgrund von 1999 bei ihm anhängig gemachten Anträgen, deren Vorverfahren im Entscheidungszeitpunkt daher abgeschlossen waren, bestimmte Wortfolgen in §285 StPO unter... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit einem vom 25.2.2000 datiertem und am 28.2.2000 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz einen Individualantrag auf Aufhebung von bestimmten Wortfolgen der §§6 und 285 StPO gestellt. Mit Erkenntnis vom 16.3.2000, G151/99 u.a. hob der Verfassungsgerichtshof aufgrund von 1999 bei ihm anhängig gemachten Anträgen, deren Vorverfahren im Entscheidungszeitpunkt daher abgeschlossen waren, bestimmte Wortfolgen in §285 StPO unte... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Individualantrag vom 29.2.2000 begehrt der im WEB-Prozeß erstinstanzlich verurteilte Antragsteller die Aufhebung folgender Wortfolgen: " ... Die im ersten Satz des §285 Abs1 StPO vorkommende Wortfolge 'binnen vier Wochen' und im Zusammenhang 'binnen vier Wochen nach der Zustellung' sowie den ersten Satz des §6 Abs1 StPO 'die in diesem Gesetz bestimmten Fristen können, wenn das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist, nicht verlängert werden'; ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs7 dritter SatzStPO §6StPO §285 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung bestimmter
Wortfolgen in §6 und §285 StPO nach teilweise aufhebendem Erkenntnis
des VfGH
Rechtssatz: Die im Hinblick auf §6 StPO vorgetragenen Bedenken stimmen im wesentlichen mit jenen überein, über di... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs7 dritter SatzStPO §285 Abs1VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens betreffend einen Individualantrag auf
Aufhebung bestimmter Wortfolgen in §6 und §285 StPO infolge
Zurückziehung des Antrags nach Ausspruch im E v 16.03.00, G151/99 ua,
daß die aufgehobenen Wortfolgen in §285 Ab... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit vom 4.4.2000 datiertem Fax stellt der in den USA wohnhafte Einschreiter "den Antrag und bitte(t) den Verfassungsgerichtshof gem. Art6 MRK um Gewaehrung der Ausnahme von der 4-woechigen Rechtsmittelfrist gem. Par. 285 Abs1 StPO, analog zur Entscheidung im WEB-Prozeß". Begründend bringt der Antragsteller vor, daß gegen ihn am Landesgericht Innsbruck ein Strafverfahren anhängig sei, das ursprünglich am 12.9.1985 vom Landesgericht Wels eingeleitet word... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art137 - Art145B-VG Art140 Abs1 / AllgStPO §285 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung eines per Fax eingebrachten Antrages auf Gewährung einer Ausnahme von der vierwöchigen Rechtsmittelfrist im Strafprozeßrecht "analog" zum WEB-Prozeß; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Erteilung von "Ausnahmebewilligungen" von Rechtsmittelfristen; bei Auslegung... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof hat über bestimmt umschriebenen Bedenken gegen die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nur ein einziges Mal zu entscheiden. Der beabsichtigte Individualantrag würde sich gegen Bestimmungen der StPO wenden, die der Verfassungsgerichtshof bereits im Verfahren G151/99 u.a. geprüft und teilweise aufgehoben hat (E vom 16.3.2000, mit dem auch ausgesprochen wurde, daß die aufgehobenen Bestimmungen auf das Verfahren vor dem LG Salzburg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StPO §6 Abs1StPO §285 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Ausführung eines Individualantrags gegen Bestimmungen der StPO betreffend die unerstreckbare Frist zur Einbringung einer Nichtigkeitsbeschwerde (Teile des §285 Abs1 und §6 Abs1 StPO) als offenbar aussichtslos wegen res iud... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller (gemäß Art140 Abs1 letzter Satz B-VG) wurden im Rahmen des sog. "WEB-Strafverfahrens" mit am 14. Juni 1999 mündlich verkündeten Urteilen des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht, 35 Vr 3036/95, Hv 22/95, wegen des Verbrechens nach §153 StGB zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt und haben dagegen u.a. Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Die Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung ist nach den Antragsangaben zum Ze... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs7 dritter SatzEMRK 7. ZP Art2EMRK Art6 Abs3 litbStPO §6 Abs1StPO §285 Abs1
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der - auch in Extremfällen nicht verlängerbaren
- vierwöchigen Frist der StPO zur Ausführung einer
Nichtigkeitsbeschwerde infolge Verstoßes gegen das Recht auf
ausreichende Zeit zur Vorbereitun... mehr lesen...