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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung bestimmter Wortfolgen in §6 und §285 StPO nach teilweise aufhebendem Erkenntnis des VfGHRechtssatz
Die im Hinblick auf §6 StPO vorgetragenen Bedenken stimmen im wesentlichen mit jenen überein, über die der VfGH mit E v 16.03.00, G151/99 ua, abgesprochen hat.
Ein bereits aufgehobenes Gesetz (hier: bestimmte Wortfolgen in §285 Abs1 StPO) kann nicht neuerlich Gegenstand eines entsprechenden Aufhebungsbegehrens sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Strafprozeßrecht, Rechtsmittel, Urteil, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Bedenken, VfGH / Individualantrag, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:G33.2000Dokumentnummer
JFR_09999374_00G00033_01