Norm
StPO §284 BRechtssatz
Wurde trotz eines vorher eingebrachten, gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde gerichteten Wiedereinsetzungsantrages die Anmeldung als verspätet zurückgewiesen und dieser Vorgang vom OGH auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig festgestellt, so besteht keine Veranlassung, dieser Feststellung durch Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses konkrete Wirkung zu verleihen, wenn der OGH dem Wiedereinsetzungsantrag keine Folge gibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099983Dokumentnummer
JJR_19720629_OGH0002_0120OS00101_7200000_001