Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 13. August 2010 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Mag. Hautz in der Strafsache gegen Serghei N***** (alias Igor T*****) und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 A... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gebhard K***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Personen, die wegen einer geistigen Behinderung unfähig waren, die Bedeutung des jeweiligen Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er geschlechtliche Handlungen an ihnen vornahm, nämlich (1)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Dezember 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Kurz als Schriftführerin in der Finanzstrafsache gegen Richard S***** und andere Angeklagte wegen Fina... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legt Ernö Z***** mit Anklageschrift vom 20. Juli 2009 zur Last, gewerbsmäßig anderen fremde bewegliche Sachen in einem 50.000 Euro übersteigenden Wert mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch Einbruch weggenommen zu haben (§§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall StGB), nämlich am 20. April 2000 in Eisenstadt dem Franz K***** 48 Uhren im Gesamtwert von rund 185.000 Euro und am 21. März 2001 in Hartberg d... mehr lesen...
Gründe: Am 19. Juni 2009 brachte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt beim Einzelrichter des Landesgerichts Wiener Neustadt einen Strafantrag gegen Mario M*****, Mihaly V*****, Alexandra C*****, Istvan R***** und Peter B***** ein (ON 32). Diesen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 13. Juni 2009 in Vösendorf hätten I. Mario M*****, Mihaly V*****, Alexandra C***** und Istvan R***** im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter näher genannte Sachen in einem 3.000 Euro üb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Mai 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofmann als Schriftführerin in der Strafsache gegen Sokol M***** und einen weiteren Angeklagten wegen... mehr lesen...
Gründe: In einer im Verfahren AZ 081 Hv 28/09v des Landesgerichts für Strafsachen Wien eingebrachten Anklageschrift legte die Staatsanwaltschaft Wien den Angeklagten Joni K***** und Giorgi S***** ein als Verbrechen des als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter, dritter und vierter Fall, 15 StGB und dem Erstgenannten überdies ein als Verbrechen der Hehlerei nach § 164 (Abs 2 u... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In einer im Verfahren (nunmehr) AZ 34 Hv 134/08 f des Landesgerichts Innsbruck eingebrachten Anklageschrift legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck dem Angeklagten Karl-Heinz S***** zur Last, er habe im Dezember 2005 „in Kundl und anderen Orten" mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz „gewerbsmäßig Verfügungsberechtigte des T***** Gesellschaft mbH durch Täuschung über Tatsachen, nämlich sein Auftreten für die ver... mehr lesen...
Norm: StPO §281aStPO §288a
Rechtssatz: Nicht nachvollziehbar ist der Rechtsmittelantrag, "nach § 288 a StPO die Hauptverhandlung zu vernichten"; denn der Nichtigkeitsgrund des § 281 a StPO, auf den § 288 a StPO abstellt, wurde im vorliegenden Verfahren deshalb nicht verwirklicht, weil das OLG zur Entscheidung über den Anklageeinspruch des Beschuldigten zuständig war und in der Nichtigkeitsbeschwerde keine Umstände dargetan wurden, weshalb diese... mehr lesen...
Norm: StPO §281aStPO §288a
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat nach der Aktenlage keinen Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, sodaß der Nichtigkeitsgrund des § 281 a StPO bei ihm schon von vornherein nicht verwirklicht worden sein konnte. Entscheidungstexte 15 Os 13/95 Entscheidungstext OGH 09.02.1995 15 Os 13/95 15 Os 47/95 E... mehr lesen...
Norm: StPO §281a
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund nach § 281 a StPO liegt nur dann vor, wenn der einer Anklage Folge gebende (§ 214) oder einen Anklagebeschluß fassende (§ 218) Gerichtshof zweiter Instanz örtlich unzuständig war. Entscheidungstexte 15 Os 81/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 15 Os 81/94 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StPO §281a Z1StPO §296 Abs1
Rechtssatz: Über die Berufung gegen das Urteil eines Schöffengerichtes hat der OGH nur dann abzusprechen, wenn er auch über eine Nichtigkeitsbeschwerde zu befinden hat und nicht nach dem § 285 i StPO vorzugehen ist. Wurde die Nichtigkeitsbeschwerde bereits in erster Instanz (rechtskräftig) zurückgewiesen, fehlt für eine Vorlage der Akten an den OGH zur Entscheidung über eine (nach welcher Richtung immer erhoben... mehr lesen...
Norm: StPO §281a Z1StPO §296 Abs1
Rechtssatz: Über die Berufung gegen das Urteil eines Schöffengerichtes hat der OGH nur dann abzusprechen, wenn er auch über eine Nichtigkeitsbeschwerde zu befinden hat und nicht nach dem § 285 i StPO vorzugehen ist. Wurde die Nichtigkeitsbeschwerde bereits in erster Instanz (rechtskräftig) zurückgewiesen, fehlt für eine Vorlage der Akten an den OGH zur Entscheidung über eine (nach welcher Richtung immer erhoben... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...