RS OGH 1995/2/9 15Os13/95, 15Os47/95, 15Os55/95, 15Os98/95, 15Os85/96

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Veröffentlicht am 09.02.1995
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Norm

StPO §281a
StPO §288a

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat nach der Aktenlage keinen Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, sodaß der Nichtigkeitsgrund des § 281 a StPO bei ihm schon von vornherein nicht verwirklicht worden sein konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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