Norm
StPO §281aRechtssatz
Der Beschwerdeführer hat nach der Aktenlage keinen Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, sodaß der Nichtigkeitsgrund des § 281 a StPO bei ihm schon von vornherein nicht verwirklicht worden sein konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016