Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Evans D***** - abweichend von der wegen §§ 15, 142 Abs 1 StGB erhobenen Anklage (ON 13) - des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 28. August 2005 in Innsbruck den Gerhard T***** vorsätzlich am Körper verletzt, indem er ihn am
Kopf: erfasste und gegen die Wand einer Hofeinfahrt stieß, wodurch der Genannte eine Prellung an der rechten Hand sowie Abschürfungen im Brustbereich und am
Kopf: erlit... mehr lesen...
Gründe: Michael Vitus Georg K***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Michael Vitus Georg K***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in I***** und K***** als Geschäftsführer der A***** GesmbH & Co KG mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch Täuschung über Rückzahlungsfähigk... mehr lesen...
Gründe: Abweichend von der wegen gewerbsmäßigen Schmuggels (§§ 35 Abs 1 [zu ergänzen: lit a], 38 Abs 1 lit a FinStrG) und (tateinheitlichen) vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (§ 44 Abs 1 lit b FinStrG) erhobenen Anklage wurde Akos K***** der in Tateinheit begangenen (richtig: Finanz-)Vergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er v... mehr lesen...
Gründe: Dr. Otto B***** wurde der Vergehen der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 (zu I nach) Abs. 2 und (zu II nach) Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Leiter des Schulamtes des Magistrates der Landeshauptstadt K*****, somit als Beamter (zu I) von 1976 bis Anfang 1982 für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften, nämlich die Ausübung der ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflicht und der sich daraus ergebenden Maßnahmen hinsichtlich der seiner Verwaltu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch enthaltenden - im Schuldspruch angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1, Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, zwischen dem 9.Mai 1986 und dem 19. Jänner 1987 in Tarrenz sich ein ihm anvertrautes Gut mit dem Vorsatz zugeeignet zu haben, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern, indem er eine am 9.Mai 1986 bei Egon B*** unter Eigentumsvo... mehr lesen...
Gründe: Ernst K*** wurde des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB. und des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.Dezember 1985 in St. Pölten den am 29. Juni 1972 geborenen, demnach unmündigen Günther G*** dazu zu verleiten getrachtet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen, nämlich ein Präservativ über sein Glied zu ziehen, um sich geschlechtlich zu erreg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Gerald A des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 1. Jänner 1983 in Uttendorf eine Sache, die ein anderer durch ein Vergehen gegen fremdes Vermögen erlangt hat, dadurch an sich brachte, daß er von Josef A einen Bargeldbetrag von etwa 300 S, den dieser der Erna B und der Renate C mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hatte, in Empfang nahm. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellung... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangenen Klaus A des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB. (1), des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffG. (2), des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB. (3), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB. (4), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB. (5 a) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderen) 1. die am 23. Oktober 1960 geborene Verkäuferin Susanne A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 dritter Fall StGB (Punkt I/C) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (Punkt I/D) sowie 2. der am 3. Mai 1960 geborene Speditionsarbeiter Erich Ernst B des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 2 StGB als Beteiligter gemäß § 12 zweiter Fall StGB (Punkt I/A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Februar 1931 geborene Landwirt Johann A des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Punkt I/ des Urteilsspruches) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2, 313 StGB (Punkt II/ des Urteilsspruches) schuldig erkannt. Zum Punkt I) des Schuldspruches wird ihm angelastet, als Bürgermeister der Gemeinde Itter, Bezirk Kitzbühel, mithin als Beamter, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als Baube... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Juni 1951 geborene Franz A wie folgt schuldig erkannt: Zu I. des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB; zu II. des Verbrechens der schweren Nötigung nach § 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 3 StGB; zu III. des Vergehens der in einem Fall schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB; zu IV. des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB; zu V. des Vergehens der Förderung gewerbsmäßig... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juli 1952 geborene beschäftigungslose Siegfried A, der am 24. Oktober 1961 geborene beschäftigungslose Walter A und der am 12. Oktober 1963 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Bauhilfsarbeiter Rudolf C wurden des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. (A), Siegfried A überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG. (B) schuldig erkannt. Zum Urteilsfaktum A wird den Angeklagten angelastet, sie haben am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1959 geborene Hilfsarbeiter Alois A (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das (ihm nach dem ersten Rechtsgang unangefochten zur Last fallende) Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 100 S, im Uneinbringlichkeitsfall 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Daneb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juli 1950 geborene Rotationsarbeiter Heinrich A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 9 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. und des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er von 1977 bis Juni 1978 in Wien I. vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift in solchen Mengen in Verkehr setz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachstehende Schuldsprüche gefällt: Der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A wurde des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 u. 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a u. b),... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §281 Abs8 A
Rechtssatz: Die Unterlassung der im § 262 StPO vorgeschriebenen Anhörung der Parteien ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Die bezeichnete Gesetzesvorschrift begründet keine Verpflichtung des Gerichtshofes, die Parteien darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise nicht die unter Anklage gestellten Tatsachen, sondern andere Tatsachen eine strafbare Handlung begründen können, um auf diese Weise eine allfällige... mehr lesen...