Norm: StPO §252StPO §276aStPO §281 Z4 A
Rechtssatz: Durch die einverständliche Verlesung in einer früheren Hauptverhandlung gestellter Anträge und der darüber ergangenen Entscheidung in der neu durchgeführten neuen Hauptverhandlung wird nicht bewirkt, daß diese Anträge als in der neuen Hauptverhandlung wiederholt anzusehen sind. Entscheidungstexte 9 Os 246/60 Entscheidungstext OGH 17... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs1StPO §276a
Rechtssatz: Rekapitulation statt Neudurchführung. Entscheidungstexte 5 Os 52/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 5 Os 52/57 Veröff: RZ 1957,118 12 Os 27/85 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 12 Os 27/85 Beisatz: Keine Nichtigkeit. (T1) Eur... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §79 Abs2StPO §259 Z2StPO §276aStPO §481
Rechtssatz: Erscheint der Privatankläger im bezirksgerichtlichen Verfahren bei der fortgesetzten Hauptverhandlung nicht, so ist das Verfahren nicht nach dem § 46 Abs 3 StPO einzustellen, sondern nach dem § 46 Abs 3 StPO einzustellen, sondern nach dem § 259 Z 2 StPO ein Freispruch zu fällen. Auch der Beschluß auf Einstellung des Verfahrens nach dem § 46 Abs 3 StPO ist nach dem § 79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §276aStPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Bei neu durchgeführter Hauptverhandlung müssen Beweisanträge erneuert werden (SSt XXX/29, EvBl 1948/156). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 5 Os 764... mehr lesen...
Norm: StPO §252StPO §276aStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Verlesung einer Zeugenaussage bei Neudurchführung einer Hauptverhandlung ist - trotz Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes - mit keiner Nichtigkeitsfolge im Sinne des § 281 Z 3 StPO bedroht. Entscheidungstexte 2 Os 547/49 Entscheidungstext OGH 31.08.1949 2 Os 547/49 Veröff: EvBl 1950/312 ... mehr lesen...
Norm: StPO §276a
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen des § 276 a StPO hat im Falle wiederholter Vertagungen der Hauptverhandlung zur Voraussetzung, daß von der ersten bis zur letzten Hauptverhandlung nicht mehr als ein Monat verstrichen ist. Entscheidungstexte 5 Os 973/31 Entscheidungstext OGH 14.10.1931 5 Os 973/31 Veröff: SSt XI/73 ... mehr lesen...