Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang H***** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 161 Abs 1 und 15 StGB, teils als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (A.), sowie der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG (B.I.) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B.II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurd... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §292StPO §362StPO §474
Rechtssatz: Eine in Ansehung einer Tatfrage erheblich bedenkliche Ausübung richterlichen Ermessens ist im Regelfall mit dem Rechtsbehelf der außerordentlichen Wiederaufnahme (§ 362 StPO) zu überprüfen. Bei willkürlicher und deshalb rechtsverletzender Ermessensübung können aber selbst letztinstanzliche Entscheidungen mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bekämpft werden. Gleiches g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch Teilfreisprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auch Teilfreisprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3,, 148 zweit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (I.1.) und des beim Versuch nach § 15 StGB verbliebenen Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (I.2.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins, S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Hans S*****, Thomas D***** und Norbert P***** von den Vorwürfen, sie haben (A) grob fahrlässig durch - im Urteilstenor detailliert wiedergegebenes - kridaträchtiges Handeln (§ 159 Abs 5 StGB) (a) Hans S***** als tatsächlicher und Thomas D***** als eingetragener Geschäftsführer der S***** Gesellschaft mbH Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Hans S*****, Thomas D***** und Norbert P***** von den Vorwürfen, sie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dusko R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dusko R***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. März 2004 in Leobersdorf dadurch, dass er Manfred S***** durch einen heftigen Stoß gegen den Rücken zu Boden stieß und dessen Geldtasche mit der Tageslosung des Bahnhofs Leobersdorf an sich nahm, mit Gewalt gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Radovan R***** (zu A) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und (zu B) (richtig:) der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Radovan R***** (zu A) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB und (zu B) (richtig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthält, wurden Peter K*****, Ernst G***** und Alfred F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A./I./) und Erwin B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB (A./II./) schuldig erkannt. Danach haben Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche Mitangeklagter sowie Teilfreisprüche des Angeklagten Mamuka D***** und zweier weiterer Mitangeklagter enthält - wurden Alexander N***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahles durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, Z 2, 130 zweiter und vierter Fall StGB (A I 1 b c d g und h), Alexander N***** des Verbrechens des sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Schuld- und Teilfreisprüche mehrerer Mitangeklagter und einen Teilfreispruch des Angeklagten Tafil B***** enthält, wurde der Genannte des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (I/5) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Schuld- und Teilfreisprüche mehrerer Mitangeklagter und einen Teilf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert A***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2, 161 Abs 1 StGB (1.) sowie des Vergehens des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c Abs 1 und Abs 2 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert A***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Absatz 2,, 161 Abs 1 StGB (1.) sowie des Vergehens des Vorenthaltens von Dienstnehmer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold E***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.), der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II.), der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (I. und II.), der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (III.), der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (IV.) und de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Zweitangeklagte Anton R***** (Punkt 1. des Schuldspruchs) und der Viertangeklagte Harald F***** (Punkt 2. des Schuldspruchs) jeweils der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beitragstäter nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 1, Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Hingegen wurden der Erstangeklagte Mag. Josef S***** und der Drittangeklagte Johann St***** von der Anklage, sie hätten in Obertrum vorsätzlich durch Verschleierung von S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde der Angeklagte Muradif H***** des (teils beim Versuch [§ 15 StGB] gebliebenen) Verbrechens des schweren gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz fremde bewegliche Sachen in einem 3.000 Euro übersteigenden Wert nachgenannten G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eva T***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eva T***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Demnach hat sie am 12. Dezember 2006 in B***** fremde bewegliche Sachen, nämlich ca drei Flaschen Parfum in unbekanntem Wert, Verfügungsberechtigten der B***** GesmbH mit dem Vorsatz ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 13 Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamts Salzburg-Land als Einzelunt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rayko M***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Demnach hat er am 13. Mai 2007 in Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rayko M***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (römisch eins.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins, StGB (römisch II.) schuldig erkannt. Demnac... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Der Umfang der gemäß § 268 StPO vorzunehmenden Verkündung der
Gründe: eines Urteiles (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) ist - anders als der in § 260 Abs 1 Z 1 bis Z 3 StPO genannten Aussprüche - im Nichtigkeits- und Berufungsverfahren irrelevant. Selbst die Unterlassung der Darlegung der
Entscheidungsgründe: ist nach der Strafprozessordnung sanktionslos (WK-StPO § 268 Rz 8, 21, § 271 Rz 20, 45). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Dr. Walter I***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Dr. Walter I***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Bregenz zwischen Oktober 1996 und dem 10. November 2000 als geschäftsführender Gesellschafter der R***** Erzeugungs- und Ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss - der auch einige unbekämpfte Berichtigungen enthält - wies der Vorsitzende des Schöffengerichtes den rechtzeitigen Antrag des dazu legitimierten Angeklagten Malchaz A***** (ON 342, vgl § 271 Abs 7 zweiter und dritter Satz StPO) auf Berichtigung des Protokolls über die Hauptverhandlung vom 7. August 2007 (ON 318) „zurück", mit dem die Streichung der im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung stehenden Worte „... samt den wesentlichen Gründen" ... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Der Umfang der gemäß § 268 StPO vorzunehmenden Verkündung der
Gründe: eines Urteiles (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) ist - anders als der in § 260 Abs 1 Z 1 bis Z 3 StPO genannten Aussprüche - im Nichtigkeits- und Berufungsverfahren irrelevant. Selbst die Unterlassung der Darlegung der
Entscheidungsgründe: ist nach der Strafprozessordnung sanktionslos (WK-StPO § 268 Rz 8, 21, § 271 Rz 20, 45). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Josef W***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Josef W***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien die ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der H***** GmbH, mithin durch Rechtsgeschäft, eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch die Verurteilung des Theo K***** enthält (vgl 11 Os 141/06d und 11 Os 128/07v), wurde Robert B***** (nach Urteilsangleichung - ON 50 - nunmehr) des Verbrechens des Raubes nach § 142 (ergänze: Abs 1 vgl SSt 55/68) Abs 2 StGB (I) sowie der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB (II 1) und der versuchten Nötigung §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II 2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Angeklagten enthält, wurde Norbert P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (zu 1/) sowie des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er als Beamter der Zollwache auf der „Rollenden Landstraße Wels" Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Cornel M***** der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A/I/ und III/), des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (A/II/), des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (B/) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C/) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten - A/ am 4. November 20... mehr lesen...
Gründe: Brigitte H***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 1. Februar 2005, GZ 17 U 558/03d-28, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält (II./1./ und 2./), des Vergehens (richtig: der Vergehen) der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie (I./) in Linz in einer für Dritte wahrnehmbaren Weise den Privatankläger Dr. Karl P***** eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michaela S***** (zu A./1. und B./) des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG, §§ 15 und 12 dritter Fall StGB, (zu A./2./) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG, sowie (zu C./) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michaela S***** (zu A./1. und B./) des Verbrechens (richtig: der Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst B***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Voitsberg mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf ordnungsgemäße Vollziehung der Steiermärkischen Jagdgesetze 1986 zu schädigen, als Aufsichtsjäger, sohin als Jagdschutzorgan im Sinne des § 34 Abs 1 Stmk JagdG 1986, sohin als Beamter, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amts... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sakir K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 15. Juni 2006 in Traun Jasmin W***** mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung genötigt, indem er ihr beide Arme nach hinten drückte, sie bäuchlings auf das Bett drückte, ihre Unterhose auszog, ihre Hände festhielt und den Analverkehr vollzog. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sakir K***** des Verbrechens de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz W***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe in Jenbach A) von Oktober/November 1999 bis zum 5. März 2002 mit seiner am 5. März 1984 geborenen Tochter Maria W*****, sohin mit einer mit ihm in absteigender Linie verwandten minderjährigen Person, in mehreren Zugriffen eine geschlechtliche Handlung vorgenommen, indem er mit ihr den Beischlaf vollzog, B a) von Oktober/November 1999 bis zum 5. März 2004 in mehreren Zugriffen und b) ... mehr lesen...