Rechtssatz: Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung war aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles schließlich auch zu untersuchen, ob und inwieweit eine Maßnahmenbeschwerde iSd Art.129a Abs.1 Z.2 B-VG auch gegen behördliche Zwangsakte, die sich im Gefolge des auf einen richterlichen Befehl gegründeten Einschreitens der Sicherheitsorgane ereignen, erhoben werden kann; denn gegenständlich ist aufgrund der öffentlichen Verhandlung vor dem Oö. Verwaltungssenat allseits unstrittig, das... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 21. Juni 1999 wird Nachfolgendes vorgebracht: 1.) Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer hat im Jahre 1998 in Deutschland bei einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmanne den Pkw Mercedes S 300 TD, FIN: WDB gekauft. Dieser Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen wurde nach erfolgtem Kauf bzw. ist auf den Beschwerdeführer mit Fahrzeugschein vom 8.9.1998 behördlich zugelassen. Anläßlich einer Anfrage seitens des Beschwerdeführers beim Fahrzeughersteller bzw. des... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum liegt vor, wenn ein Kriminalbeamter ein Fahrzeug, das ihm von dessen Erwerber anfangs freiwillig überlassen wurde, trotz Herausgabeantrag ohne Rechtsgrundlage über zwei Monate zur Sicherstellung zurückbehält, weil es als gestohlen gemeldet gilt. So konnte der Erwerber erst nach diesem Zeitraum einen gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss - und damit die Möglichkeit einer Beschwerde an die Ratskammer - erwirken. Korrekterweise hätte das ... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 21. Dezember 1998 wird nachfolgendes vorgebracht: Vorauszuschicken ist, dass vom GPK Liezen eine Vielzahl von Anzeigen gegen die Beschwerdeführer in den letzten Jahren eingebracht wurden, die letztlich sämtliche zu Freisprüchen bzw Einstellungen bisher führten, sodass man sich in Verbindung mit einigen weiteren Umständen, die sich aus den Akten ersehen lassen, des Eindruckes nicht erwehren kann, dass beim GPK Liezen gegen die Beschwerdeführer nicht nur nach objek... mehr lesen...
Rechtssatz: Die ohne richterlichen Auftrag erfolgten Aufforderungen, wegen Verdachtes einer Sachbeschädigung zum Gendarmerieposten mitzukommen und vor dem Gendarmerieposten den Kofferraum des gelenkten Fahrzeuges zu öffnen, wurden gemäß Artikel V EGVG im Dienste der Strafjustiz vorgenommen. Die Gesetzmäßigkeit einer solchen Maßnahme setzt jedoch gemäß § 24 StPO unter anderem voraus, dass das unverzügliche Einschreiten des Untersuchungsrichters nicht erwirkt werden kann (VwGH 13.11.1991, 91... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung der gegenständlichen Zwangsgewalt erfolgte im Dienste der Strafjustiz. Zu den hier in Betracht kommenden Sicherheitsbehörden zählt nach §24 StPO auch der Bürgermeister (im übertragenen Wirkungsbereich). Er ist somit als belangte Behörde im gegenständlichen Fall der Ausübung von Zwangsgewalt durch Angehörige der Städtischen Sicherheitswache anzusehen. Der Bund ist zum Kostenersatz verpflichtet, weil die maßgebenden Angelegenheiten der Strafjustiz zu seinem Vollzugsb... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.11.1995 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer eine Sachverhaltsmitteilung gemäß § 89 Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz (im folgenden: SPG), womit festgestellt worden sei, daß eine Verletzung der Bestimmungen des § 5 Abs 1 der Richtlinienverordnung, BGBl Nr 266/1993, nicht vorliege. Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.11.1995 bezog sich im wesentlichen auf eine behauptete Verletzung des § 5 Abs 1 der Richtlinienveror... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Bf wurde anläßlich der Amtshandlung eine Bestätigung über eine vorläufige Beschlagnahme über Anordnung der BH U-U gemäß § 39 VStG überreicht. Gemäß § 39 Abs.1 VStG kann, wenn der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vorliegt, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist, die Behörde zur Sicherstellung des Verfalles die Beschlagnahme dieser Gegenstände anordnen. Gemäß Abs.2 leg.cit. können bei Gefahr im Verzug auch die Organe der öffentlichen Aufsicht aus ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 11650/1988. Rechtssatz: Antrag auf Verfahrenshilfe im Maßnahmebeschwerdeverfahren unzulässig, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Verweigerung der Herausgabe von anläßlich einer Zollkontrolle abgenommenen Tabletten und Rezepten durch Polizeibehörden stellt Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Kriminalpolizeiliche Beschlagnahme kann nur eine vorläufige Sicherstellung sein, die entweder durch einen Beschlagnahmebeschluß d... mehr lesen...