Gründe: Im Verfahren AZ 15 Hv 71/05k (ehemals: 8 Ur 5/05g) des Landesgerichtes Klagenfurt brachte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 31. Jänner 2005 nach Vornahme gerichtlicher Vorerhebungen gegen Julius M***** eine Anklageschrift wegen des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB ein, wonach der Genannte in Grafenste... mehr lesen...
Norm: StPO §224StPO §227StPO §276
Rechtssatz: Ein Austausch der Anklageschrift außerhalb der (vertagten) Hauptverhandlung kann nicht auf die von der Rechtsprechung schon bisher behandelte Verfahrenskonstellation der Zurückweisung einer Strafsache an die erste Instanz nach Urteilsaufhebung beschränkt bleiben, sondern ist in gleicher Weise nach jeder Vertagung bei Vorliegen zwischenzeitiger, die sachliche Zuständigkeit verändernder gerichtlicher ... mehr lesen...
Gründe: Thomas T***** wurde auf Grund des vom Privatbeteiligten Michael H***** gemäß dem § 449 StPO als Subsidiarankläger beim Bezirksgericht Taxenbach eingebrachten Bestrafungsantrages mit Urteil dieses Gerichtes vom 7.März 1990, GZ U 52/89-10, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, erster Fall, StGB schuldig erkannt und zu einer (teilbedingten) Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil lag ein Schiunfall zugrunde, der sich am 28.Dezember 1988 a... mehr lesen...
Gründe: Nach einem Verkehrsunfall wurde das beim Bezirksgericht Innsbruck zu 10 U 755/87 (jetzt: 10 U 619/88) gegen Monika R*** wegen § 88 StGB anhängig gewordene Strafverfahren mit Beschluß vom 23. Februar 1988 gemäß § 90 (Abs. 1) StPO eingestellt (S 3). Nachdem der Privatbeteiligte Albert S*** gemäß § 449 StPO den Antrag auf gesetzliche Bestrafung der Monika R*** gestellt hatte, wurde die Genannte mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 3.April 1989, GZ 10 U 619/88-25, des... mehr lesen...
Norm: StPO §227
Rechtssatz: Im zweiten Rechtsgang kann der Ankläger ohne weiteres von der Anklage wegen jener Taten, bezüglich welcher eine Aufhebung des Schuldspruchs erfolgt war, vor der neuen Hauptverhandlung gemäß § 227 StPO zurücktreten. Entscheidungstexte 9 Os 49/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 9 Os 49/85 European Case... mehr lesen...
Norm: StPO §227StPO §259 Z2
Rechtssatz: Rücktritt in der Hauptverhandlung ist (auch nach Vertagung über Monatsfrist) mit Freispruch zu erledigen, Zurückziehung der Anklage außerhalb der Hauptverhandlung mit Einstellungsbeschluss. Entscheidungstexte 13 Os 82/84 Entscheidungstext OGH 14.06.1984 13 Os 82/84 11 Os 103/08v Entschei... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §227StPO §483
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Anklageschrift kann nicht als Strafantrag vor dem Einzelrichter aufrecht erhalten werden; eine solche Erklärung bindet das Gericht - welches weiterhin das Verfahren vor dem Schöffengericht zu beenden hat - nicht. Entscheidungstexte 9 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 22.08.1978 9 Os 119/78 Veröff: SSt 49/42 = EvBl 1979/8... mehr lesen...
Norm: StPO §227StPO §259 Z2StPO §282
Rechtssatz: Keine Beeinträchtigung der Rechte der Staatsanwaltschaft und damit auch nicht deren Legitimation zu einer Nichtigkeitsbeschwerde, wenn ein Faktum, von dem ein Rücktritt außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte, nicht beschlußmäßig eingestellt, sondern (formal unrichtig) hievon gemäß Z 2 des § 259 StPO freigesprochen wurde. Entscheidungstexte 13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §227
Rechtssatz: Die Rückziehung der Strafanzeige durch den bestohlenen Vater des Anstifters hat auf den fremden, vom Sohn angestifteten Dieb keine rechtliche Wirkung, auch dann nicht, wenn der Staatsanwalt von der Anklage gegen den Sohn zurücktritt und gegen diesen das Verfahren nach § 227 StPO eingestellt wird. Den die Tat des Sohnes stellt sich nur als Privatanklagedelikt nach den §§ 5, 463 StG dar, während die Tat des fremden Die... mehr lesen...
Norm: StPO §227StPO §390
Rechtssatz: Hat der Staatsanwalt nach Einstellung des Strafverfahrens und Stattgebung des Subsidiarantrages die Verfolgung wieder übernommen und wird der Angeklagte in der Folge freigesprochen, so kann dem Subsidiarankläger auch nicht der Ersatz der Kosten des Strafverfahrens auferlegt werden, die in der Zeit zwischen der Einstellung des Strafverfahrens und dem Wiedereintritt des Staatsanwaltes aufgelaufen sind. ... mehr lesen...