Norm
StPO §227Rechtssatz
Rücktritt in der Hauptverhandlung ist (auch nach Vertagung über Monatsfrist) mit Freispruch zu erledigen, Zurückziehung der Anklage außerhalb der Hauptverhandlung mit Einstellungsbeschluss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0098081Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008