Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch des Angeklagten Dr. M***** und einen unangefochten gebliebenen Schuldspruch der I***** enthaltenden Urteil wurde F***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 12 (richtig - vgl Kienapfel/Höpfel AT13 E 8 Rz 29 mwN - nur) zweiter Fall, 156 Abs 1 und Abs 2, 15 Abs 1 StGB schuldig erkannt (II./). Danach haben (gekürzt wiedergegeben) an verschiedenen Orten in Salzburg 1./ I***** im Zeitraum Februar 2001 bis D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Harald H***** und Thomas K***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) - Harald H***** auch nach § 206 Abs 2 erster Fall StGB (V./) - und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 2 zweiter Fall StGB (II./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (III./) sowie nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall, Abs 2 Z 1 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert S***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert S***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins,, Absatz 2, zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er A.) im November ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf M***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: zweiter und) vierter Fall, Abs 3 StGB (zu 2.) und der Angeklagte Manfred S***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: zweiter und) vierter Fall, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (zu 1. und 3.)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rupert M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB idF BGBl I 2004/15 (I.) sowie des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (II./1, 2) und des Vergehens nach § 30 Abs 1 SMG (III.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rupert M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psy... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred St***** (zu I A) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, „teilweise Abs 3, erster Fall (Fakten I A 1 bis 4)" SMG und der Vergehen (zu I B) nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und dritter Fall SMG, (zu II 1) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs l, 84 Abs 1 StGB, (zu II 2 und 3) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, (zu III) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, (zu IV l) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12 z... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1StPO §152 Abs2StPO §252 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Aussageverweigerung ist grundsätzlich anhand der in § 152 Abs 1 und Abs 2 StPO genannten Kriterien auf Basis der dem vernehmenden Richter zum Zeitpunkt der Vernehmung zur Verfügung stehenden Tatsachengrundlage zu prüfen. Räumt der vernehmende Richter dem Zeugen ein Entschlagungsrecht ein und anerkennt dieses (hier: indem er ihn darüber belehrt ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 4. September 2002, GZ 11 U 26/02t-8, wurde Peter R***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Jänner 2002 in Langenzersdorf seine Lebensgefährtin Brigitte K***** dadurch, dass er sie an den Armen erfasste und schlug, was eine Nasenprellung, Prellungen und Blutergüsse an beiden Handgelenken und am linken Ellbogen sowie eine Prellung beider Sprunggelenke zur Folge hatte, vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst H***** - abweichend von der gegen ihn wegen des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF erhobene Anklage - "des Vergehens" des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von Frühjahr 2000 bis 28. Februar 2003 in Grinzens wiederholt (wöchentlich ein- bis viermal) seine minderjährige Tochter Sabine H*****, geboren 28. April 1986, dadurch, dass er durch sie an... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dan A***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Wien zwischen Herbst 2000 und Anfang 2002 unter dem Einfluss eines Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistig seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, Taten beging, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sind und die ihm - wäre er zu den Tatzeiten zurechnungsfähig gewe... mehr lesen...
Gründe: Manfred Robert F***** wurde (I) des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB und (II und III) der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Zuhälterei nach §§ 216 Abs 1, Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 4 und 15 StGB schuldig erkannt. Manfred Robert F***** wurde (römisch eins) des Verbrechens der versuchten Erpressung nach Paragraphen 15,, 144 Absatz eins, StGB und (römisch II und römisch III) der Vergehen der teils vollendeten, te... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Das Umgehungsverbot des §152 Abs 3 StPO bezieht sich ausdrücklich bloß auf die Zeugnisbefreiung von Angehörigen der in § 152 Abs 1 Z 4 und 5 sowie Abs 2 StPO bezeichneten Berufsgruppen, nicht aber auf das Entschlagungsrecht von Personen, die sich durch ihre Aussage selbst belasten könnten (§ 152 Abs 1 Z 1 StPO). Eine planwidrige (im Wege der Analog... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch eine in Rechtskraft erwachsene Verurteilung des Mitangeklagten Friedrich S***** enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Johann D*****, DI Paul F*****, Manfred M*****, Herbert R*****, DI Herwig S*****, Sebastiano S*****, Gerald S***** und DI Alfred Z***** (richtig:) der Vergehen nach § 129 Abs 1 KartG schuldig erkannt, weil sie in den Jahren 1991 bis Ende 1997 in Wien als Organe bzw als ausdrücklich oder stillschweigend Bevollmächtigte eines... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Abs1 Z3StPO §152 Abs2 Z2aStPO §162aStPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1.) Das Entschlagungsrecht nach § 152 Abs 2 Z 2a StPO kommt dem in seiner Geschlechtssphäre verletzten Zeugen nur dann zu, wenn die Parteien im Sinne des § 162a StPO ausreichende Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen gerichtlichen Vernehmung zu beteiligen. 2.) Eine "erhebliche" psychische Belastung eines (mittlerweile 20-jährigen) Tatopfers eines Sexua... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Stanley Worgu C***** und Martin E***** (soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde relevant) jeweils vom Vorwurf des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB, C***** auch von der Anklage des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB, freigesprochen. Weitere Freisprüche C*****s erwuchsen in Rechtskraft. Die Staatsa... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Abs1 Z3StPO §152 Abs2 Z2aStPO §162aStPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1.) Das Entschlagungsrecht nach § 152 Abs 2 Z 2a StPO kommt dem in seiner Geschlechtssphäre verletzten Zeugen nur dann zu, wenn die Parteien im Sinne des § 162a StPO ausreichende Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen gerichtlichen Vernehmung zu beteiligen. 2.) Eine "erhebliche" psychische Belastung eines (mittlerweile 20-jährigen) Tatopfers eines Sexua... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Kinder Dominik und Christoph befinden sich in Obsorge ihrer Mutter. Am 19.Dezember 1996 beantragte der Vater, die Kinder ab dem Schulsommersemester 1997 in einem „Internat mit angeschlossenem Schulbetrieb“ unterzubringen und die Obsorge ihm zu übertragen. Verblieben die Kinder in Obsorge der Mutter, sei deren Wohl gefährdet (ON 152). Diese spreche übermäßig dem Alkohol zu und betreibe Medikamentenmißbrauch. Um diese Behauptungen zu beweisen, beantragte der Vat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - der sich einleitend im Sinne der Anklage auch schuldig bekennende (S 409/I) - Darshan K***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 23.November 1996 in Seekirchen seine Gattin Sharanjit K***** (a) und seine unmündigen Kinder Jasveer und Samsher K***** zu töten versucht hat (b und c), indem er mit seinem PKW über eine Bootsanlegestelle mit Vollg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Xaver S***** der Verbrechen der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach § 209 StGB (Faktengruppe 1) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Faktengruppe 2), weiters der Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (Faktengruppe 3), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (4), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (5) und der Verletzung der Unterhaltspfl... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Beschlagnahme von Unterlagen eines beruflichen Parteienvertreters (Verteidigers, Notars, Rechtsanwaltes, Wirtschaftstreuhänders) ist Ausfluß des Umgehungsverbotes (§ 152 Abs 3 StPO) des Rechtes auf Zeugnisentschlagung (§ 152 Abs 1 Z 4 StPO). Der Zweck dieses Zeugnisentschlagungsrechtes liegt darin, dem Beschuldigten eine vertrauensvolle und vertrauliche Kontaktaufnah... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Der Kernbereich der dem Umgehungsverbot unterliegenden Gegenstände liegt in der sogenannten "Information" der Parteienvertreter. Darunter sind Mitteilungen des Klienten, Aufzeichnungen über Gespräche (Besprechungsnotizen) etc zu verstehen. Dazu gehören aber auch "Drittinformationen" wie Unterlagen über Erhebungen oder Mitteilungen Dritter an den Entschlagungsberechtigten oder Aufze... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei den Berufsgeheimnisträgern ist das Zeugnisentschlagungsrecht auf die bei der Berufsausübung bekanntgewordenen Tatsachen begrenzt, somit auf Umstände, die ihnen bei Tätigkeiten, die sie bei der Berufsausübung regelmäßig zu verrichten haben oder sonst in unmittelbarem Bezug dazu stehen, zur Kenntnis gelangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht der im § 152 Abs 1 Z 5 (auch Abs 2) StPO bezeichneten Personen (hier: Mitarbeiter einer anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung) steht nicht zur alleinigen Disposition des Angeklagten. Es kann daher durch eine im Gesetz (hier) gar nicht vorgesehene "Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht" das Recht (siehe Abs 3) der ... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2
Rechtssatz: Bei den Personenkreisen des § 152 Abs 1 Z 4 und 5 (sowie den diesen gleichgestellten nach Abs 2) StPO idF StPÄG 1993, BGBl 1993/526, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Umstände, die der Zeuge nicht offenbaren will, ihm in seiner maßgeblichen Eigenschaft anvertraut worden sind; es genügt vielmehr Kenntnisnahme in dieser Eigenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...