Norm: EO §378 AEO §379 AStPO §144aStPO §115 Abs1 idF StrafprozessreformG
Rechtssatz: Ein nach § 144a StPO erlassenes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht dem Rechtsschutzinteresse eines Privatgläubigers des von einer solchen einstweiligen Verfügung Betroffenen an der Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach § 379 EO nicht entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 196/04y ... mehr lesen...
Norm: StPO §144a
Rechtssatz: Für eine einstweilige Verfügung nach § 144a StPO ist Voraussetzung, dass nach dem Ergebnis der Bewertung im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag des Staatsanwalts eine Verdachtslage gegeben ist, die annehmen lässt, dass durch ein Urteil im Strafverfahren die Bereicherung abgeschöpft werden wird, dies als eigene vermögensrechtliche Unrechtsfolge der mit Strafe bedrohten Handlung. Auf dieser Basis wird in der ei... mehr lesen...
Norm: StPO §144aStGB §20StGB §20b
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 144a StPO wird zur Sicherung der Ansprüche auf Abschöpfung nach § 20 StGB oder Einziehung nach § 20b StGB erlassen. Entscheidungstexte 5 Ob 135/03v Entscheidungstext OGH 07.10.2003 5 Ob 135/03v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...
Norm: StPO §144aStPO §367 Abs3ABGB §1425 IG über Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 1963/281 §2 Abs2
Rechtssatz: Wurde einem Drittschuldner durch einstweilige Verfügung nach § 144a StPO ein Drittverbot auferlegt, ist ein Begehren des Drittschuldners auf gerichtlichen Erlag bei aufrechter einstweiliger Verfügung unzulässig, ohne dass zu prüfen wäre, ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen eines Erlags nach § 1425 ABGB vorliegen. Ein ... mehr lesen...
Norm: StPO §144a
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass nach § 144a Abs 1 letzter Satz StPO die Bestimmungen der Exekutionsordnung über einstweilige Verfügungen nur dann sinngemäß anzuwenden sind, sofern im Folgenden nichts Anderes bestimmt ist, Abs 6 leg cit aber lediglich gegen den Beschluss, mit dem über die einstweilige Verfügung oder deren Aufhebung entschieden wird, eine Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz eröffnet, ergibt sich, dass... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §20aStPO §144a
Rechtssatz: Die Möglichkeit künftiger Adhäsionserkenntnisse hat bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 15 Os 8/01 Entscheidungstext OGH 15.02.2001 15 Os 8/01 5 Ob 135/03v Entscheidungstext OGH 07.10.200... mehr lesen...
Norm: EO §394StPO §144a
Rechtssatz: Zur Entscheidung über Ersatzansprüche nach § 394 EO ist auch bei einer nach § 144a StPO erlassenen einstweiligen Verfügung ausschließlich das Sicherungsgericht berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 239/00d Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 239/00d Veröff: SZ 73/187 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: EO §394StPO §144a
Rechtssatz: Dem von einer nach § 144a StPO erlassenen einstweiligen Verfügung Betroffenen stehen bei Zutreffen der Voraussetzungen Ansprüche gemäß § 394 EO zu. Entscheidungstexte 1 Ob 239/00d Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 239/00d Veröff: SZ 73/187 1 Ob 248/00b Entscheidungstext OGH 27.02.2001 ... mehr lesen...
Norm: EO §394StPO §144a
Rechtssatz: Dass eine Provisorialmaßnahme nach § 144a StPO nur auf Antrag des Staatsanwalts getroffen werden kann, steht Ansprüchen des zu Unrecht Betroffenen gemäß § 394 EO nicht entgegen, muss doch die Republik Österreich, für die der Staatsanwalt einschreitet, schon deshalb einer gefährdeten Partei im Sinne des § 394 EO gleichgehalten werden, weil mit der einstweiligen Verfügung zu ihren Gunsten (vergleiche § 373b StP... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Privatankläger behängt seit 10.6.1997 gegen die Beschuldigten die Voruntersuchung wegen Verdachtes des Vergehens des gewerbsmäßigen Eingriffes in das Werknutzungsrecht im Wege der Ton-Piraterie, wobei - insoweit ist der Beschluß des Untersuchungsrichters nach § 92 StPO undeutlich - nach der
Begründung: im angefochtenen Beschluß mit der Verdachtslage nach Aktenlage konform gehend gewerbsmäßige Begehung und sohin die Qualifikation nach § 91 Abs 2 a UrhG... mehr lesen...
Norm: StPO §144a
Rechtssatz: Sicherungsmittel hinsichtlich Liegenschaften bedürfen zur Bestimmtheit des Antrages deren genaue Bezeichnung. Entscheidungstexte 6 Bs 296/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.08.1998 6 Bs 296/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000070 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: StPO §144a
Rechtssatz: Privatanklage berechtigt zum Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Abschöpfung nach § 144a StPO. Entscheidungstexte 6 Bs 296/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.08.1998 6 Bs 296/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000068 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: StGB §20StPO §144a
Rechtssatz: § 20 Abs 6 StGB stellt klar, daß die Abschöpfung nach Anteilen zu bestimmen ist, weshalb auch die Lösungssummen nach § 144a Abs 4 StPO für jeden gesondert festzusetzen sind. Entscheidungstexte 6 Bs 296/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.08.1998 6 Bs 296/98 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §144a
Rechtssatz: Wirtschaftliche Unternehmen sind als Sicherungsmittel nicht greifbar, ebensowenig Geschäftsanteile, weil diese keine körperlichen Sachen sind. Entscheidungstexte 6 Bs 296/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.08.1998 6 Bs 296/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000071 ... mehr lesen...
Norm: AGBKr allgStPO §144a
Rechtssatz: Ein Konto ist rechtlich nichts anderes als eine Geldforderung des Kontoinhabers gegen die Bank. Die hoheitlich ausgesprochene Kontosperre besteht daher rechtlich im Verbot an die Bank, an den jeweiligen Kontoinhaber zu leisten. Entscheidungstexte 1 Ob 41/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 41/95 Veröff: SZ 69/16 ... mehr lesen...
Norm: StPO §144a
Rechtssatz: Bei einer einstweiligen Verfügung nach § 144a StPO können dabei die Sicherungsmittel nach § 379 Abs 3 EO ergriffen werden, ohne daß die dort genannten Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen wären. Diese ergeben sich vielmehr ausschließlich aus § 144a StPO. Entscheidungstexte 1 Ob 41/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 41/95 Veröff: SZ 69/16 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIb1StPO §144a
Rechtssatz: Dem Zivilgericht ist es versagt, die von der Ratskammer des Strafgerichts mit aufrechter einstweiliger Verfügung nach § 144a StPO angeordnete Kontosperre zufolge Klage des Kontoinhabers im Zivilrechtsweg zu beseitigen, sind doch für den Vollzug der Maßnahmen nach § 143 StPO und im besonderen nach § 144a StPO ausschließlich die (hoheitlich tätigen) Strafgerichte berufen. Insoweit ist der Rechtsweg nicht zul... mehr lesen...
Norm: EO §379 AStPO §144a
Rechtssatz: Dem Eigentümer des durch eine strafbare Handlung eines leitenden Angestellten unrechtmäßig bereicherten Unternehmens (§ 20a Abs 1 und 3 StGB) kommt in Ansehung der Wirkung einer gemäß § 144a StPO erlassenen einstweiligen Verfügung jene Rechtsstellung zu, die bei gemäß § 379 EO bewilligten einstweiligen Verfügungen der Gegner der gefährdeten Partei innehat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...