RS OGH 1998/8/5 6Bs296/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.1998
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Norm

StGB §20
StPO §144a

Rechtssatz

§ 20 Abs 6 StGB stellt klar, daß die Abschöpfung nach Anteilen zu bestimmen ist, weshalb auch die Lösungssummen nach § 144a Abs 4 StPO für jeden gesondert festzusetzen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000072

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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