Norm
EO §379 ARechtssatz
Dem Eigentümer des durch eine strafbare Handlung eines leitenden Angestellten unrechtmäßig bereicherten Unternehmens (§ 20a Abs 1 und 3 StGB) kommt in Ansehung der Wirkung einer gemäß § 144a StPO erlassenen einstweiligen Verfügung jene Rechtsstellung zu, die bei gemäß § 379 EO bewilligten einstweiligen Verfügungen der Gegner der gefährdeten Partei innehat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017980Dokumentnummer
JJR_19940622_OGH0002_0010OB00543_9400000_002