Norm
EO §378 ARechtssatz
Ein nach § 144a StPO erlassenes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht dem Rechtsschutzinteresse eines Privatgläubigers des von einer solchen einstweiligen Verfügung Betroffenen an der Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach § 379 EO nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119665Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009