Norm: ABGB §1295 IId2BStG §5Tir StrG §12Tir StrG §34Tir StrG §41Tir StrG §49
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit der Organe des Straßenerhalters, wenn diese nach einem Hochwasser nichts unternehmen, um etwaige Schäden von Uferwegen (Unterwaschungen und Unterhöhlungen der Uferböschungen von Flüssen) zu beheben. Entscheidungstexte 2 Ob 93/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 2 Ob 93/... mehr lesen...
Norm: Tir StrG §12
Rechtssatz: Keine grobe Fahrlässigkeit der Organe der Gemeinde Innsbruck, weil sie nicht sogleich Bäume einer Allee aus Sicherheitsgründen für den Straßenverkehr entfernt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 55/67 Entscheidungstext OGH 23.02.1967 2 Ob 55/67 Schlagworte LGBl Nr 1/1951 idF LGBl Nr 11/1957 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3Tir StrG §12Tir StrG §41
Rechtssatz: Keine grobe Fahrlässigkeit (Verletzung der Streupflicht), wenn eine Gemeinde einen Wochenend - Streu - Bereitschaftsdienst eingerichtet hat, dieser aber von Samstag - Mittag bis Montag - Morgen nicht tätig wird, obwohl bei geschlossener Schneedecke Temperaturschwankungen von plus drei bis minus drei Grad auftreten. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3Tir StrG 28.09.1950 LGBl und VBl 1951/1 §12Tir StrG 28.09.1950 LGBl und VBl 1951/1 §41
Rechtssatz: Zur Frage der "groben Fahrlässigkeit" der Organe einer Gemeinde in Bezug auf die Instandhaltung einer Gemeindestraße im Winter (Bestreuung einer vereisten Stelle). Entscheidungstexte 2 Ob 380/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 2 Ob 380/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HcAußStrG §12
Rechtssatz: Liegen im Verfahren nach § 142 ABGB nicht nur widersprechende Anträge der Eltern, sondern eine dem Beschluß widersprechende Stellungnahme des Jugendamtes oder ein Sachverständigengutachen vor, so sind besondere
Gründe: gegeben, die Rekursfrist vor Vollziehung der Entscheidung abzuwarten. Entscheidungstexte 3 Ob 134/64 Entscheidungstext OGH 02.... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §12AußStrG §19
Rechtssatz: Bringt der Elternteil, dem das Kind in Pflege und Erziehung überlassen wurde, noch vor Rechtskraft dieses Beschlusses das Kind eigenmächtig zu sich, dann ist diese Maßnahme ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 142 ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 144/62 Entscheidungstext OGH 20.06.1962 1 Ob 144/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142ABGB §176 Abs1 CABGB idF KindNamRÄG 2013 §181AußStrG §12AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1AußStrG 2005 §107 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung einstweiliger Anordnungen im Außerstreitverfahren. Die Zulässigkeit sowie Art und Umfang der zu treffenden vorläufigen Maßnahmen in Pflegschaftsverfahren ergeben sich aus der Verpflichtung des Pflegschaftsrichters, den Unterhalt, die Pflege und Erziehung der Kinder in ihren Interesse... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12FGG §142
Rechtssatz: Zur Frage der Anwendbarkeit des § 12 Abs 1 AußStrG in Handelsregistersachen. Ein Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes gibt keine Handhabe zur Löschung einer nach § 12 Abs 1 AußStrG vollzogenen Registereintragung. § 142 FFG gewährt dem Gericht nur eine Befugnis aber keine Pflicht zum Einschreiten. Entscheidungstexte 5 Ob 78/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §177 BAußStrG §12
Rechtssatz: Zur Vorwegnahme einer Entscheidung nach § 142 ABGB durch einstweilige Anordnung bedarf es besonderer Umstände. Entscheidungstexte 5 Ob 232/61 Entscheidungstext OGH 12.07.1961 5 Ob 232/61 1 Ob 275/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 275/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HdAußStrG §12EO §378 ff A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen ohne Bindung an die Vorschriften der EO - wie insbesondere die sofortige Vollstreckung eines angefochtenen Beschlusses - sind im Pflegschaftsverfahren - insbesondere betreffend Überlassung der Pflege und Erziehung eines Kindes, in dessen Interesse - zulässig (2 Ob 1129/29 in NZ 1930,215). Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12EntmO §8EntmO §11EntmO §56
Rechtssatz: Die Bestellung zum vorläufigen Beistand wird mit der Zustellung des Bestellungsdekretes (Formblatt 89 b) an diesen wirksam. Die Gültigkeit der vom vorläufigen Beistand vorgenommenen Rechtshandlungen wird dadurch nicht berührt, daß die Bestellung nicht in Rechtskraft erwuchs und das Entmündigungsverfahren schließlich rechtskräftig eingestellt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 26. September 1960, 5 C 151/60-97, wurden von der beklagten Partei zwei Rechtsmittelschriften eingebracht. Am 15. Oktober 1960 überreichte der vorläufige Beistand des Beklagten, Rechtsanwalt Dr. S., eine Berufung, und am gleichen Tag gab der Vertreter des Beklagten, Rechtsanwalt Dr. T., eine Berufung zur Post, die am 17. Oktober 1960 beim Prozeßgericht einlangte. Dieses ließ dem Vertreter der Gegnerin die Gleichschriften beider Rechtsm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaTir StrG §12Tir StrG §41
Rechtssatz: Der Benützer einer zum Verkehr freigegebenen Gemeindestraße kann darauf vertrauen, daß diese Straßen entsprechend ihrer Benützungsweise und dem Verkehrsbedürfnisse in einem für die Sicherheit des Verkehrs gefahrlosen Zustand erhalten wird; dies befreit ihn aber nicht von der Verpflichtung, bei erkennbaren Mängeln des Straßenzustandes die Benützung der Straße auf eine Weise vorzunehmen, d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12EntmO §67
Rechtssatz: § 67 EntmO bezieht sich nur auf den Beschluß über die Entmündigung selbst, nicht aber auf die Bestellung eines vorläufigen Beistandes. Diesbezüglich ist § 12 AußStrG anzuwenden. Bei Bestellung eines vorläufigen Beistandes ist eine Aufschiebung des Vollzuges nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 93/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12EO §370 E
Rechtssatz: Verhältnis des § 370 EO zu § 12 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 467/25 Entscheidungstext OGH 16.06.1925 3 Ob 467/25 SZ 7/208 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0004694 Dokumentnummer JJR_19250616_OGH0002_0030OB00467_2500000_001 mehr lesen...