Norm
ABGB §1295 IId3Rechtssatz
Keine grobe Fahrlässigkeit (Verletzung der Streupflicht), wenn eine Gemeinde einen Wochenend - Streu - Bereitschaftsdienst eingerichtet hat, dieser aber von Samstag - Mittag bis Montag - Morgen nicht tätig wird, obwohl bei geschlossener Schneedecke Temperaturschwankungen von plus drei bis minus drei Grad auftreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0038456Dokumentnummer
JJR_19660203_OGH0002_0020OB00021_6600000_001