Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten zunächst vom 1. 7. 1961 bis 31. 12. 1998 und daran anschließend vom 1. 1. 1999 bis 30. 4. 2005 als Beitragsprüfer beschäftigt, sein Beschäftigungsausmaß betrug bis 31. 12. 1998 40 Stunden wöchentlich, zum 31. 12. 1998 erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 48.463,91 EUR brutto ausbezahlt. Auf das Dienstverhältnis ist die DO.A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungstr... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIABGB §1295 Abs2 III, ABGB §1305AngG §23AngG §40
Rechtssatz: Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen (hier: der dem Arbeitnehmer gebührende Abfertigungsanspruch nach § 23 AngG) stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen. Entscheidungstexte 8 ObA 49/07z Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObA 49/07z Beisatz: „Selbstständige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1991 bei der T***** Gesellschaft mbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) als Unternehmensberater für Management-Informationssysteme beschäftigt. Der Kläger hatte die Kunden der beklagten Partei zu beraten und zu betreuen und bei diesen an der Implementierung von Management-Informationssystemen mitzuarbeiten. Aufgabe des Klägers war es, an der Beratung der Kunden mitzuwirken und insbesondere die Installierung und die Adaptierung der Soft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christoph Z*****, vertreten durch Frischenschlager & Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1988 bei der Beklagten als Maschinenmonteur beschäftigten Klägers, auf das der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie anzuwenden war, wurde von der Beklagten mit Kündigung zum 31. 8. 2004 beendet. Neben den 6 Monatsentgelten Abfertigung hat der Kläger auch Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für 80 Urlaubstage. Zuletzt befand er sich vom 15. 3. 2004 bis 31. 8. 2004 im Krankenstand. Im letzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 12. 1946 geborene Klägerin war seit 3. 12. 1973 als Angestellte der Beklagten, zuletzt im Bereich des Backoffice, beschäftigt. Seit Ende der 50er-Jahre wurden bei der Beklagten Partei Ruhe- und Versorgungsgenüsse der definitiv (dh unkündbar) gestellten Angestellten durch Betriebsvereinbarungen iSd § 13 des Kollektivvertrags für die Angestellten der österreichischen Landeshypothekenbanken geregelt. Zum Zeitpunkt der Definitivstellung der Klägerin mit 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. Februar 1998 bis zum 31. Jänner 2000 bei der Beklagten als „freier Mitarbeiter" beschäftigt. Das Vertragsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Der zwischen den Streitteilen abgeschlossene Vertrag enthält keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Ein solches wurde auch nicht ausgestellt. Am 23. Mai 2001 schloss der - anwaltlich vertretene - Kläger mit der Beklagten im Verfahren 2 C 1676/00v des Bezirksgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 19. 10. 1995 bei der beklagten Partei als Ladnerin beschäftigt. Die Arbeitswoche währte jeweils bis Samstag. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe anzuwenden. Die beklagte Partei gab am 24. 4. 2002 ein Schreiben zur Post, mit welchem das Arbeitsverhältnis zum 27. April 2002 gelöst werden sollte. Das Kündigungsschreiben kam der Klägerin jedoch erst am Montag, den 29. 4. 2002 zu. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile hatten 22 Jahre lang in Lebensgemeinschaft gelebt. Im Oktober 2000 zog die Klägerin aus dem gemeinsamen Haus aus. 1995 hatte sich der Beklagte mit einem Lebensmittelmarkt selbständig gemacht. Die Klägerin war dann vom 2. 2. 1995 bis 31. 12. 2000 als kaufmännische Angestellte beschäftigt gewesen und hatte zuletzt ein monatliches Gehalt von brutto S 19.548 (für eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden) 14x jährlich bezogen. Das Dienstverhältnis endete durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Walter B*****, vertreten durch Dr. Peter Ringhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei W*****,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Abfertigung zusteht, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Abfertigung zusteht, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision der Klägerin ist nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem auf § 12 Abs 5 des Kollektivvertrages der Angestellten der Industrie gestützten Rückforderungsanspruch hinsichtlich des zufolge vorzeitigen Austritts der Klägerin nach § 25 KO zu viel bezahlten "Urlaubsgeldes" zutreffend bejaht (sog Austrittsaliquotierung), sodass auf die
Begründung: der Berufungsentscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein für Forschungszwecke gegründetes Unternehmen; ihr Hauptgesellschafter ist die Republik Österreich. Der am 3. 11. 1938 geborene Kläger war vom 1. 4. 1959 bis zum 31. 12. 1998 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Der Kläger bezog ab 1. 1. 1999 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Die Beklagte hatte am 27. 10. 1978 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung "über... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsausführungen der außerordentlichen Revision gehen konsequent davon aus, dass zu einem bestehenden Dienstverhältnis ein weiteres Dienstverhältnis hinzugekommen sei. Festgestellt wurde aber, dass nach der Vereinbarung das bisher bestehende Dienstverhältnis "erweitert" werden sollte. Eine Rechtsrüge ist aber dann nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in Deutschland bei der Beklagten vom 1. 7. 1988 bis zum 30. 6. 1994 beschäftigt. Das (deutschem Arbeitsrecht) unterliegende Arbeitsverhältnis wurde durch Arbeitnehmerkündigung beendet. Mit 15. 7. 1994 schloss die Klägerin einen (nach österreichischem Arbeitsrecht zu beurteilenden) neuen Arbeitsvertrag mit der Beklagten, der eine Tätigkeit in der Zweigniederlassung in Österreich vorsah. Bereits am 6. 6. 1994 hatten die Vertragsparteien vereinbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.3.1997 - zunächst befristet, nach 6 Monaten unbefristet - bei der Beklagten als Vertriebsleiter in Wien angestellt. Im schriftlichen Dienstvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart worden. Im Mai 1999 deutete der Geschäftsführer der beklagten Partei dem Kläger gesprächsweise an, dass sich dieser "besser einen neuen Job suchen möge, weil er nicht der richtige Mann und zu gutmütig sei, um den Vertrieb zu steu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die vom Kläger begehrte Aufhebung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und den Zuspruch einer in eventu begehrten Kündigungsentschädigung zu Recht verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die vom Kläger begehrte Aufhebung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und den Zuspruch einer in eventu begehrten K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Zahlung von S 703.625 sA und brachte dazu im Wesentlichen vor: Mit Wirkung vom 1. 1. 1985 sei ihm von der beklagten Partei die Leitung der neu errichteten Abteilung für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten im Krankenhaus K***** in der Funktionsstellung eines vollbeschäftigten Primarius übertragen worden. Das Dienstverhältnis zwischen ihm und der Stadt K***** sei mit Dienstvertrag vom 30. 1. 1985 geregelt worden. Unter Pun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung ebenso zutreffend verneint wie es den Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz wegen fristwidriger Kündigung und auf die Zinsen nach § 49a ASGG zutreffend bejaht hat. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vor Eingehen in die Sache selbst war über den am 13. 12. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Antrag des Masseverwalters vom 11. 12. 2001, das durch die Konkurseröffnung über das Vermögen der Beklagten unterbrochene Revisionsverfahren gemäß § 7 Abs 2 KO fortzusetzen, zu entscheiden: Vor Eingehen in die Sache selbst war über den am 13. 12. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Antrag des Masseverwalters vom 11. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der Berücksichtigung von Urlaubsvereinbarungen bei Vorliegen einer fristwidrigen Kündigung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei der Beklagten als Angestellte beschäftigte Klägerin erhielt seit Jahren ihr Monatsgehalt jeweils zum 10. des Folgemonats ausgezahlt. Mit Schreiben vom 8. 4. 1999, das der Beklagten am 9. 4. 1999 zuging, wies die Klägerin auf die Fälligkeit des Gehaltes für März seit 31. 3. 1999 hin und setzte der Beklagten "eine Frist von 10 Tagen (18. 4. 1999, 12 Uhr Mittag)" zur Überweisung des ausstehenden Betrags, widrigenfalls sie die notwendigen Schritte untern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung des Feststellungsbegehrens der Klägerin zutreffend verneint, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung des Feststellungsbegehrens der Klägerin zutreffend verneint, sodass auf die Richtigk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Streitteile haben vereinbart, sämtliche gegenseitigen Forderungen in Form einer vom Kläger zu leistenden, deutlich unter dem von ihm veursachten Schaden liegenden Pauschalsumme abzugelten. Davon sollten allfällige Rückflüsse aus der Sozialversicherung bzw der Lohnsteuer abgezogen werden. Von der Vereinbarung sollten sämtliche Schadenersatzforderungen, die Rückforderung von Provisionsüberzahlungen samt darauf entfalle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei ab 1. 3. 1999 als Marketingassistent beschäftigt. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Dienstvertrag lautet unter anderem wie folgt: "I. Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses: Das Dienstverhältnis beginnt am 1. März 1999. Im Sinne der Bestimmung des § 19 Abs 2 AngG wird eine Probezeit für die Dauer eines Monats vereinbart, während welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist nunmehr gesicherte Rechtsprechung, dass die zwingende Bestimmung des § 16 AngG nicht dadurch umgangen werden kann, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruchs an das Erreichen eines bestimmten Stichtags gebunden wird (ArbSlg 10.822; 11.755; SZ 64/6 mit ausführli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines berechtigten Austritts des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines berechtigten Austritts des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen die Zulässigkeit der festgestellten Vereinbarungen über eine Änderung der Provisionsberechnung (zunächst Änderung bezüglich Skontoabzug; dann Vereinbarung eines neues Systems) bestehen keine Bedenken. Eine ausdrücklich vereinbarte, die Rechtsstellung des Arbeitnehmers für die Zukunft teilweise verschlechternde Vertragsänderung ist wirksam, soweit auch der geänderte Vertragsinhalt den durch Gesetz, Kollektivvertrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 1960 als Angestellter bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten und sodann ab 1985 bei der Beklagten beschäftigt, wobei er zuletzt als Leiter einer Druckerei mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt von S 59.430,07 tätig war. Die Geschäftsleitung der Beklagten führte mit dem Kläger wiederholt Gespräche über den Preis der eingekauften in der Druckerei benötigten Lacke sowie den möglichen Bezug von kostengünstigeren Ma... mehr lesen...