Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Stammkapital wird zu 85 % von ihrem alleinigen Geschäftsführer FS gehalten. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 1994 bis Oktober 1997 Kommunalsteuer für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers FS vorgeschrieben. Wegen der nicht fristgerechten Entrichtung der Abgabe wurde zusätzlich ein Säumniszuschlag von 6.232 S festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG;EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Aus Anlaß der Eröffnung des Anschlußkonkurses über das Vermögen der A-Handelsgesellschaft m.b.H. (im folgenden GmbH) mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. Februar 1985 begehrte der Beschwerdeführer Insolvenz-Ausfallgeld für offene Forderungen aus dem durch vorzeitigen Austritt am 15. März 1985 beendeten Arbeitsverhältnis zur GmbH in Höhe von S 349.356,05 (darunter für Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 16. März bis 15. Juni 1985, für anteilige Sonderzahlungen und für Ab... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs2;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gem § 29 AngG stellt keine Gegenleistung für die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Fortzahlung des zuletzt gebührenden Entgeltes als pauschalierter Schadenersatz durch eine bestimmte Zeit mit dem Zweck dar, den Angestellten wirts... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung iSd § 29 AngG bzw. des § 1162 b ABGB setzt die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses voraus, die einen derartigen Schadenersatzanspruch nach sich zieht. Daher steht ein solches Begehren mit der Behauptung, das Dienstverhältnis sei un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1162b;ABGB §1304;AngG §20 Abs2;AngG §23;AngG §29;
Rechtssatz: Ein Ansprüche auf Schadenersatz gem § 20 d AO durch Kündigungsentschädigung beruht nicht auf § 29 AngG oder § 1162 b ABGB, weshalb auch die dort vorgesehenen Einrechnungsbestimmungen nicht zum Tragen kommen. Trotzdem trifft den geschädigten Arbeitnehmer eine Sc... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gemäß § 29 AngG stellt keine Gegenleistung für die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Fortzahlung des zuletzt gebührenden Entgeltes als pauschalierter Schadenersatz durch eine bestimmte Zeit mit dem Zweck dar, den Angestellten wir... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1162b;AngG §29;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 1162 b ABGB und § 29 AngG kann keine allgemeine Regel des Inhalts abgeleitet werden, dass in jedem Fall einer vorzeitigen begründeten Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer, in welchem diese Auflösungserklä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1162b;AngG §29;IESG §1 Abs2;KO §25;
Rechtssatz: Ein nach dem Vertrag ausschließlich für den Fall der Lösung des Dienstverhältnisses seitens des Arbeitsgebers, sofern der Arbeitnehmer die
Gründe: dafür nicht zu vertreten hat, zugesicherter Pensionsanspr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1162b;AngG §29;IESG §1 Abs2;KO §25;
Rechtssatz: Ob dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 29 AngG bzw. 1162 b ABGB für einen über das Ende des Dienstverhältnisses hinausreichenden Zeitraum noch das laufende Entgelt gebührt,... mehr lesen...