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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §29;Rechtssatz
Die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung iSd § 29 AngG bzw. des § 1162 b ABGB setzt die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses voraus, die einen derartigen Schadenersatzanspruch nach sich zieht. Daher steht ein solches Begehren mit der Behauptung, das Dienstverhältnis sei unter Einhaltung der Kündigungsfristen beendet worden, nicht im Einklang (Hinweis auf E 13.9.1983, 82/11/0056).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110181.X02Im RIS seit
09.02.2007