RS Vwgh 1988/12/13 88/11/0181

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §29;
IESG §1 Abs2;

Rechtssatz

Die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung iSd § 29 AngG bzw. des § 1162 b ABGB setzt die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses voraus, die einen derartigen Schadenersatzanspruch nach sich zieht. Daher steht ein solches Begehren mit der Behauptung, das Dienstverhältnis sei unter Einhaltung der Kündigungsfristen beendet worden, nicht im Einklang (Hinweis auf E 13.9.1983, 82/11/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110181.X02

Im RIS seit

09.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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