Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1162b;Rechtssatz
Ob dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 29 AngG bzw. 1162 b ABGB für einen über das Ende des Dienstverhältnisses hinausreichenden Zeitraum noch das laufende Entgelt gebührt, auch für das Entstehen oder die Höhe anderer nicht diesen Entgeltansprüchen zuzurechnenden Ansprüchen Bedeutung zukommt, kann nicht ohne Bedachtnahme auf die konkreten Anspruchsgrundlagen ummittelbar aus § 29 AngG bzw. § 1162 b ABGB abgeleitet werden (vgl. Spielbüchler im ZAS 1986, 128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984110226.X02Im RIS seit
04.03.2005