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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1162b;Rechtssatz
Aus § 1162 b ABGB und § 29 AngG kann keine allgemeine Regel des Inhalts abgeleitet werden, dass in jedem Fall einer vorzeitigen begründeten Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer, in welchem diese Auflösungserklärung auf ein Verhalten des Dienstgebers zurückzuführen ist, der Arbeitnehmer so zu behandeln sei, als ob der Dienstgeber das Dienstverhältnis durch ordnungsgemäße Kündigung gelöst hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984110226.X01Im RIS seit
04.03.2005