Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** G*****, Angestellter, *****, vertreten durch die Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI Franz B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (geboren am ***** 1950) war seit 20. 2. 1984 bei der beklagten Versicherung im Innendienst angestellt. Dieses Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI). Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 5. 2007, das der Klägerin am 16. 5. 2007 zuging, wurde das Dienstverhältnis der Klägerin gemäß § 29 Abs 2 lit e KVI unter Hinweis darauf, dass die Klägerin ab 1. 11. 2007 Anspruch auf eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 16. 6. 1989 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehört, war ab 15. 5. 2001 bei der Beklagten als Küchenhilfe in einer Pizzeria beschäftigt. Mitte Mai 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. 5. 2002, ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Behindertenausschusses einzuholen. Auf Beklagtenseite war zwa... mehr lesen...
Begründung: Nach den bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen erklärte der Kläger am 22. 10. 2002 dem Geschäftsführer der beklagten Partei und deren Prokuristen, dass er zu Hause bleiben und seine Frau pflegen und deshalb kündigen müsse, da er sie nicht allein lassen könne, der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Prokurist mögen ihn mit Ende Oktober 2002 abmelden. Diese Erklärung kam für den Geschäftsführer der beklagten Partei und den Prokuristen überraschend, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manuela F*****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in Wien, wider ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war für die beklagte Partei seit 1985 als Handelsvertreter tätig. In dem zwischen den Streitteilen am 12. 2. 1998 zuletzt abgeschlossenen Agenturvertrag findet sich unter Punkt II 2 folgende Bestimmung: Der Kläger war für die beklagte Partei seit 1985 als Handelsvertreter tätig. In dem zwischen den Streitteilen am 12. 2. 1998 zuletzt abgeschlossenen Agenturvertrag findet sich unter Punkt römisch II 2 folgende Bestimmung: "Der Vertrag kann von jedem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung ebenso zutreffend verneint wie es den Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz wegen fristwidriger Kündigung und auf die Zinsen nach § 49a ASGG zutreffend bejaht hat. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsgegnerin) hat mit der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge Antragstellerin), welche einen privaten Fernsehsender betreibt, nach längeren Verhandlungen am 1. 10. 1999 einen Dienstvertrag als leitende Angestellte geschlossen; das auf drei Jahre befristete Dienstverhältnis sollte am 1. 2. 2000, spätestens jedoch - wegen der langen Kündigungsfrist der Antragsgegnerin - am 1. 4. 2000 be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte bestreitet im Revisionsverfahren nicht mehr, dass er die Klägerin zeitwidrig gekündigt hat, dadurch das Arbeitsverhältnis zum zeitwidrigen Termin beendet wurde und der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Form der Kündigungsentschädigung zusteht, nämlich das Entgelt, das sie erhalten hätte für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung hätte verstreichen müs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Wesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin waren ab 1. 4. 1992 bzw 1. 4. 1996 bei der Erstbeklagten als Grafiker (Layouter) angestellt. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gab die Zeitschrift "Wirtschaftswoche" heraus. Mit 31. 12. 1996 wurde der Betrieb eingestellt. Die Erstbeklagte kündigte die beiden Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 31. 1. 1997 zum 31. 7. 1997. Die Arbeitsverhältnisse unterlagen dem Kollektivv... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162aAngG §28
Rechtssatz: Der aus seinem Verschulden entlassene Arbeitnehmer ist nur für jenen Zeitraum ersatzpflichtig, den er unter Beachtung von Kündigungsterminen unter Einhaltung der gebotenen Kündigungsfrist oder bis zum Ablauf einer Befristung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber noch hätte verbringen müssen. Er hat sohin nur jenen Schaden zu ersetzen, der durch das entlassungsbedingte Nichteinhalten der Kündigungsfrist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 17.2.1992 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte wurde am 24.7.1996 aus seinem Verschulden entlassen. Einer seit Jahren gepflogenen Übung entsprechend bediente sich die Klägerin bei der Suche nach einem Nachfolger für den Beklagten wegen der Wichtigkeit der zu besetzenden Stelle eines qualifizierten Beraters, der für seine Tätigkeit ein - gemessen an den branchenüblichen Werten günstiges - Honorar von S 75.000,- in Rechnung stellte. Auch in Zukunft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.11.1934 geborene Kläger war seit 2.1.1960 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ***** beschäftigt; seit 1.1.1963 hatte er eine Definitivstellung gemäß § 10 des Kollektivvertrages für Angestellte der Sparkassen bzw der Dienstordnung für die Bediensteten der B***** inne. Die Beklagte versetzte den Kläger mit Schreiben vom 26.7.1994 mit Wirkung ab 1.1.1995 (bei Bezug einer fiktiven ASVG-Pension in Höhe von monatlich S 24.719,- vom 1.1.1995 bis 29.2.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dABGB §1336 GABGB §1489 IAngG §28AngG §34
Rechtssatz: Die für Ersatzansprüche aus einem unbegründeten Austritt vereinbarte Konventionalstrafe muß bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 4/96 Entscheidungstext OGH 27.03.1996 9 ObA 4/96 Schlagwort... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, daß der Beklagte bei Kündigung des Dienstverhältnisses (im Sinne des § 1159b ABGB) eine mindestens 14tägige Kündigungsfrist einzuhalten habe. Sie sei seit 11. März 1991 im Adressenbüro des Beklagten in der BRD mit einem festen Monatslohn als "Hilfsarbeiterin" beschäftigt. Nach dem schriftlichen Dienstvertrag sei Wien als gewöhnlicher Arbeitsort und ihre Entsendung in die BRD vereinbart worden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Soweit die Revisionswerberin die neuerliche Einvernahme des bereits vom Erstgericht vernommenen Zeugen Egon R*** durch das Berufungsgericht vermißt, bekämpft sie unzulässigerweise die Beweiswürdigung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils - nach Ersetzung der Fehlzitate SZ 42/152 und RZ 1960, 21 durch die zutreffenden Zitate SZ 42/162 und RZ 1960, 121, sowie Weglassung des unwesentlichen Fehlzitates Arb. 6.780 - zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu entgegnen: Der Oberste Gerichtshof hält an seiner Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber weder von seinem bisherigen Vorbringen noch von den maßgeblichen Feststellungen ausgeht, soweit er einwendet, daß es zwischen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22. August 1983 bei der beklagten Partei als Bodenleger beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe anzuwenden, demzufolge das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden kann und bei Arbeitgeberkündigung dem Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist eine Arbeitsplatzsuchzeit von maximal 4 Stunden zu gewähren ist. Vom 4. August bis 19. August 1986 ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.4.1986 bei der Beklagten angestellt. Die Streitteile hatten eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei habe das Dienstverhältnis am 20.5.1986 (mit sofortiger Wirkung) gekündigt, obwohl eine Kündigung nur zum 30.9.1986 hätte erfolgen können. Sie begehrt an Kündigungsentschädigung (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen) und Urlaubsabfindung S 49.177,60 brutto sA. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Dezember 1982 als Redakteur beim Beklagten angestellt. Er begehrt S 141.312,50 brutto sA. Zur
Begründung: führte er aus: Der Beklagte habe ihn gegen Ende des Jahres 1983 aufgefordert, sich um eine andere Beschäftigung umzusehen, und ihm im Falle einer anderweitigen Anstellung eine weitere Tätigkeit als Nebenbeschäftigung in Aussicht gestellt. Der Kläger habe den Beklagten dann darüber informiert, daß eine Zusammenarbeit mit dem Verlag der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß am 10. August 1980 mit der nunmehrigen Gemeinschuldnerin einen mit sechs Monaten befristeten Arbeitsvertrag ab, wonach er ab 15. August 1980 Arbeitsleistungen zu erbringen hatte. Mit Schreiben vom 10. Oktober 1980 erklärte der Kläger aus dem Grunde des § 26 Z 2 AngG den vorzeitigen Austritt. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1980 wurde über das Vermögen seiner Arbeitgeberin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestell... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I4AngG §28AngG §29
Rechtssatz: Um eine Entlassung zu rechtfertigen, setzt jeder Entlassungsgrund voraus, dass dem Dienstgeber infolge des im übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Dienstnehmers nach der Lage der Umstände die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf der Vertragszeit für die restliche Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Dieses Tatbestandsmerkmal der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Spedition F*** reg.Gen.m.b.H. in Salzburg seit 1.Oktober 1981 als Angestellter tätig, und zwar als Disponent für die gesamte Transportvermittlung. Am 27.Februar 1984 wurde der Kläger zum 31.März 1984 schriftlich gekündigt. Mit Schreiben vom 29.März 1984 wurde er fristlos entlassen. Am 9.Mai 1984 wurde über das Vermögen der Genossenschaft der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger meldete in der allgemeinen Konku... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 9. Oktober 1978 bei der beklagten Partei als Leiter des chemischen Labors angestellt. Am 10. November 1980 sprach die beklagte Partei mündlich die Kündigung zum 31. Dezember 1980 aus und verzichtete gleichzeitig auf seine weitere Dienstleistung. Als der Kläger die Geschäftsleitung darauf aufmerksam machte, daß er schon seit mehr als 2 Jahren im Unternehmen tätig sei und die Kündigungsfrist deshalb nicht 6 Wochen, sondern 2 Monate betrage, bestätigte d... mehr lesen...