Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Manuela Majeranowski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** P*****, vertreten durch Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG in St. Pö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** G*****, vertreten durch Dr. Max... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. V***** D*****, Arzt, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf F. T*****, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W***** Österreich, *****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter P*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Kleinhappel, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C*****GmbH (nunmehr W***** GmbH), *****, vertreten durch Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte Gmb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. 12. 2002 beim Beklagten, der Pächter einer Ankerbrot-Filiale ist, als Verkäuferin angestellt. Anfang Jänner 2003 ging der Beklagte so knapp an der Klägerin vorbei, dass er an ihr streifte. Sie ging zunächst von einem Versehen aus. In weiterer Folge kam es jedoch wiederholt zu eindeutigen sexuellen Übergriffen, und zwar sowohl verbaler als auch körperlicher Art. So forderte der um 15 Jahre ältere Beklagte die damals 23-jährige Klägerin au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 5. 1954 geborene Kläger war vom 13. 12. 1982 bis 31. 5. 1990 Dienstnehmer der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Nach seiner Wiedereinstellung mit Wirkung vom 1. 3. 1992 bestätigte ihm die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Schreiben vom 22. 11. 1996, dass das Dienstverhältnis von Seiten der Dienstgeberin unkündbar geworden sei. Das Dienstverhältnis des Klägers unterliegt der Dienst-und Besoldungsordnung für die Bediensteten österreichischer Privatbahn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stand seit 25. 1. 1990 als Vertragsbedienstete in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit der Republik Österreich, Post- und Telegraphenverwaltung. Im Zuge der mit dem Poststrukturgesetz 1996 erfolgten Ausgliederung der Post wurde sie Angestellte der Beklagten. Sie verrichtete ihre Tätigkeit bis zum 7. 5. 2001 ohne jede Beanstandung und wurde aufgrund ihrer besonderen Eignung im Jahr 1998 um drei Entlohnungsgruppen höher eingestuft. Seit 1998 war s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachten Mängel des Berufungsverfahrens oder eine relevante Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Die vom Kläger geltend gemachten Mängel des Berufungsverfahrens oder eine relevante Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß Paragraph 510, Absatz 3, 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Im Übrigen ist der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das auf dem Rückschein über die Zustellung der Berufungsentscheidung vom 21. 3. 2002 an den Beklagten angegebene Datum "04. 03. 02" als auch das im Vorlagebericht des Erstgerichtes angeführte Datum "04. 04. 02" unrichtig sind; in beiden Fällen wäre die am 3. 5. 2002 zur Post gegebene Revision des Beklagten verspätet. Tatsächlich wurde die Berufungsentscheidung - wie vom OGH durch Aufforderung an den Beklagten, die Ausfe... mehr lesen...
Begründung: Die begünstigte Behinderte wurde vorerst Anfang Jänner ungerechtfertigt entlassen, bestritt durch ihren Vertreter (Arbeiterkammer) die Berechtigung der Entlassung und erklärte, nach Beendigung ihres Krankenstandes arbeitsbereit zu sein. Nach Beendigung des Krankenstandes am 11. 2. 2001 erschien die Klägerin am 12. 2. 2001 nicht zur Arbeit und erklärte auf Anfrage der Gattin des Beklagten am 15. 2. 2001, ob sie nicht im Büro arbeiten würde, sie habe von der Arbeiterkammer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägerin gemäß § 81 Abs 2 lit b des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994 wegen Vertrauensunwürdigkeit zutreffend bejaht. Es reicht daher auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Auf das Vorliegen allfälliger weiterer Entlassungsgründe ist nicht einzugehen. Das Berufungsger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 3. 7. 1989 bei der Beklagten, einem Reinigungsunternehmen, beschäftigt, und zwar zuletzt als Gruppenleiter und Vorarbeiter. Die Beklagte war dauernd mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb der K***** mbH (im Folgenden kurz K*****), einem Lebensmittelproduktionsbetrieb, betraut. Dem Kläger oblag die Aufsicht über alle ReinigungsarbeiterInnen der Beklagten bei K*****. Bei den Arbeiten gelangten häufig stark ätzende Reinigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO und eine Aktenwidrigkeit gemäß § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Der Revisionswerber sei jedoch darauf hingewiesen, dass Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die S*****AG - im Folgenden "Klägerin" genannt - entwickelt und vertreibt Zugangssysteme (Skipass-Systeme, Parksysteme) samt den dazugehörigen Tickets. Robert G***** - im Folgenden "Beklagter" genannt - war ab 1. 2. 1979 bei der Klägerin beschäftigt. Zuletzt war er als Angestellter in leitender Funktion, ab 1987 als Leiter der Sparte CP (Consumable Products) und ab 1992 zusätzlich des Bereichs Marketing, tätig. Im schriftlichen Dienstvertrag vom 10. 4. 1996 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine 1949 geborene begünstigte Behinderte, war seit 8. 1. 1990 bei der Beklagten als Küchengehilfin im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) beschäftigt. Dienstbeginn der Klägerin war um 11 Uhr. Bis 14.30 Uhr hatte sie zunächst jeweils Dienst im Speisesaal, danach war sie mit Reinigungsarbeiten betraut. Sie hatte zwischen 11.30 und 14.30 Uhr die Möglichkeit, in der Personalkantine zu essen, und zwar entweder das normale Menü gegen Entgelt oder kostenlo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und zwei weitere Dienstnehmer der Beklagten kamen überein, bestimmte Spachtelarbeiten an einer von der Beklagten als Generalunternehmer abgewickelten Großbaustelle in Prag selbst durchzuführen, weshalb sie eine Beteiligung an der H*****BaugesmbH (in der Folge: H*****) eingingen, um entsprechende Subunternehmeraufträge zu erlangen. Dipl.Ing. K***** - Gesellschafter und Geschäftsführer der H***** - trat den drei involvierten Dienstnehmern der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des Klägers wurde von der Beklagten mit Schreiben vom 15. 1. 1998, dem Kläger zugestellt am 16. 1. 1998, gemäß § 28 Abs 2 lit d (gemeint offenbar: lit b) der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Linz (in der Folge: VBO) aufgekündigt. In diesem Schreiben vertrat die Beklagte den Standpunkt, daß sie zur Kündigung iS der zitierten Bestimmung berechtigt sei, weil oftmalige und langdauernde Krankenstände des Klägers zeigten, daß dieser körp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der ange... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 8. 1978 als Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt. Am 26. 6. 1995 wurde er erstmals entlassen. Diese Entlassung focht er im Verfahren 8 Cga 154/98z des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgericht erfolgreich an. Mit dem in der Tagsatzung vom 16. 10. 1997 in Anwesenheit des Klägers und seines damaligen Rechtsvertreters Siegmund T*****, Sekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, mündlich verkündeten Urteil wurde die En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher verwiesen werden (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher verwiesen werden (Paragraph 510, Absat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, deren Schwergewicht auf der Frage liegt, ob der Kläger von der Beklagten ohne vorangegangenes Disziplinarverfahren entlassen werden dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtzeitigkeit und Begründetheit der Entlassung des Klägers wegen Vertrauensunwürdigkeit bejaht, sodaß auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtzeitigkeit und Begründetheit der Entlassung des Klägers wegen Vertrauensunwürdigkeit bejaht, sodaß auf die Rich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger - ein "begünstigter Behinderter" iS § 2 Abs 1 BEinstG - war vom 1. 7. 1981 bis zu seiner am 15. 5. 1996 ausgesprochenen Entlassung als Vertragsbediensteter der beklagten Partei im Landeskrankenhaus G*****beschäftigt. Er arbeitete zuletzt in der Schmutzwäschekammer am Förderband. Der Kläger - ein "begünstigter Behinderter" iS Paragraph 2, Absatz eins, BEinstG - war vom 1. 7. 1981 bis zu seiner am 15. 5. 1996 ausgesprochenen Entlassung als Vertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.2.1992 von der Beklagten eingestellt und in der Folge in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Klägerin hatte zur Zeit der Einstellung bereits die rechtliche Stellung einer begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG. Im Betrieb der Beklagten ist eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit zwischen 9:00 bis 14:30 Uhr eingeführt. Seit September 1993 besuchte die Klägerin in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr eine Abendsch... mehr lesen...