Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wie zur Rechtsrüge auszuführen sein wird, rechtfertigen auch die vom Erstgericht festgestellten und von der beklagten Partei rechtzeitig geltend gemachten Verfehlungen die Entlassung des Klägers, so daß der Umstand, daß das Berufungsgericht im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung ausführte, "der Kläger hat sämtliche von der Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete am 30.Juni 1988 durch Entlassung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich einen Betrag von S 290.262 brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Urlaubentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Provision für Juni 1988, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. Dezember 1988 als angelernte Arbeiterin beschäftigt. Sie erfuhr am 11. Juni 1990 von ihrer Schwangerschaft und gab dies der Beklagten unverzüglich bekannt. Mit Schreiben vom 31. Juli 1990 wurde sie an diesem Tag entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie insgesamt S 86.725,62 brutto sA an fälligem Entgelt, Urlaubsentschädigung und Kündigungsentschädigung. Die Entlassung sei ungerechtfertigt sowie verspätet erfolgt und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß entgegen der vom Berufungsgericht im Vorprozeß in der Entscheidung vom 30.Mai 1989, ON 16, zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht Neuerungen in dem vor dem Erstgericht fortgeset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Der Grundsatz, daß die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, dessen Weiterbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Nach den unbekämpften Feststellungen des Erstgerichtes hat der Kläger im Jahre 1986 im Rahmen seiner Tätigkeit im Kleingartenreferat seine eigentliche Aufgabe, die Tätigkeit der anderen mit dieser Materie befaßten Magist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1965 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten und seit dem Jahr 1977 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt und zuletzt als Leiter der Filiale in Graz tätig. Es oblag ihm unter anderem der Einkauf, Verkauf, die Vereinbarung von Konditionen mit Vertretern, Personalangelegenheiten udgl. Am 27. November 1986 vereinbarte er mit dem Geschäftsführer der Beklagten, Dkfm.Adolf B***, bei einer Besprechung in Wien die einvernehmliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 17.Februar 1971 beschäftigt. Zuletzt war sie in der Filiale der Beklagten in Wien 12., Kastanienallee, allein als Filialleiterin tätig. Am 10. Februar 1984 wurde sie entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie S 182.079,68 brutto sA und S 494 netto sA. Ihre Entlassung sei überraschend und unbegründet erfolgt; soweit sie das Geschäftslokal vorzeitig verlassen habe, habe sie Zustellungen durchgeführt. Es habe keine Anordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Nach § 99 Z 1 ASGG hat das Arbeitsgerichtsgesetz seine Wirksamkeit mit 1. Jänner 1987 verloren. Auch wenn das Kreisgericht Wels als seinerzeit zuständiges Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten noch am 28. November 1986 formell eine Neuverhandlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 ArbGG beschlossen hat, war das Oberlandesgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung des aufrechten Bestandes ihres Dienstverhältnisses mit der Behauptung, sie sei ungerechtfertigt gekündigt worden. Auf ihr Dienstverhältnis seien die Bestimmungen des niederösterreichischen Landesvertragsbedienstetengesetzes anzuwenden, sodaß sie nur bei Vorliegen eines der im § 61 leg. cit. genannten
Gründe: rechtswirksam gekündigt werden könne. Die ihr im Kündigungsschreiben vorgeworfene vorschriftswidrige Benützung der i... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Abs2 D
Rechtssatz: Wird eine Angestellte mit der Bearbeitung von dreihundert bis vierhundert Briefen täglich nicht fertig, so ist dies nicht auf die Unfähigkeit, die angemessenen Dienste zu leisten, zurückzuführen, sondern auf zu großen Arbeitsanfall und stellt daher keinen Entlassungsgrund im Sinne des § 27 Abs 2 AngG dar. Entscheidungstexte 4 Ob 107/63 Entscheidungstex... mehr lesen...